Rote Karte für Hacker
Wie Heise heute mitteilte, werden einige Paragraphen des StGB durch den Bundestag verändert. Diese soll vor allem “Hacker’n” mit strafrechtlichen Mitteln das Handwerk legen.
Wenn man sich den Artikel einmal auf der Zunge zergehen läßt, könnte man meinen, daß dadurch auch einige geplante offizielle (wie auch bereits inoffizielle) Aktionen seitens der Pläne des Bundesinnenministers Schäuble (siehe Bundes-Trojaner) außer Kraft gesetzt werden könnten. Denn nach der neuen Verschärfung der §202c des StGB
soll künftig mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe belegt werden, wer eine Straftat vorbereitet durch das Herstellen, Verschaffen, Verkaufen, Überlassen, Verbreiten oder Zugänglichmachen von Passwörtern oder sonstigen Sicherheitscodes für den Datenzugang sowie von Computerprogrammen, deren Zweck die Begehung einer entsprechenden Tat ist.
Ebenso soll mit dem Gesetz in Paragraph 202a StGB auch bereits der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Überwindung von Sicherheitsvorkehrungen unter Strafe gestellt werden.
Das hieße für mich nach oberflächlicher Überlegung: Wenn mein Computersystem nach außen hin mit Sicherheitsvorkehrungen geschützt ist (Firewall, SSH Zugang usw.) und Vater Staat auf meinen Computer möchte – so müssten erst die Sicherheitsvorkehrungen ausgehebelt werden. Und genau dies wäre strafbar. Auch bei Privat-Rechnern. Denn gemäß Erweiterung §303b sollen auch private Datenverarbeitungen geschützt werden.
Ebenso ist mit Paragraph 202b StGB vorgesehen, das “Sichverschaffen von Daten aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage” zu kriminalisieren.
Ob sich die Regierung damit ein Eigentor verpasst? Besonders dahingehend, daß:
Das Parlamentsplenum soll den vom Rechtsausschuss abgenickten Entwurf in der Nacht von Donnerstag auf Freitag gegen 2 Uhr morgens verabschieden. Es ist davon auszugehen, dass eine Live-Debatte zu dieser Uhrzeit entfällt und die Reden allein zu Protokoll gegeben werden.
Na, dann wünsch ich viel Glück beim Rechtsausschuss. Zu dieser Zeit sollte wohl kaum jemand darüber nachdenken können, wie stark die neuen und geänderten Gesetze auf weitere geplante “Lausch- und Überwachungsaktionen” seitens der Regierung Einfluß nehmen können.
Oder ist das Ganze wieder nur Fassade? Ich werde mich einmal weiter in dieser Richtung schlau machen.