Nachtrag BVerfG Urteil zur/gegen Online-Durchsuchung

Mein vorhergehender Eintrag sollte keinesfalls negativ erscheinen. Das BVerfG hat letztendlich für jedes elektronische Gerät, wie Notebooks, Handys welche unter anderem auch mobil eingesetzt werden klare Richtlinien festgelegt, wonach diese genauso wie der PC zu Hause als privat eingestuft werden, da sich private Daten oder Informationen darauf befinden könne. Quasi wurde ein IT-Grundrecht geschaffen. Faktum ist auch, dass hohe Hürden auferlegt wurden, die es erst zu überwinden gilt, wenn überwacht werden soll. Nur finde ich es an einigen Stellen zu schwammig ausgelegt und sehr weit interpretierbar, wenn es um die Hürdenüberwindung geht.

Dennoch zeigt sich, dass sich das BVerfG erneut für die Grundrechte eines Jeden einsetzt und dieses trotz großen Druckes seitens der Regierung auch durchgesetzt hat.

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