Gerichtstermin

80

Heute war es soweit. Bezüglich des Fotos und des Sachverhaltes vor knapp einem 3/4 Jahr war heute die Verhandlung am Amtsgericht in Brandenburg.

Da das zuständige Ordnungsamt meinen Aussagen und Sachverhaltsklärungen nicht für wahr erachtete und ich an dieser Stelle auf die Klärung des Rechts gepocht habe, ging das Ganze nach dem Bußgeldbescheid an die Staatsanwaltschaft. Anscheinend war dort der Sachverhalt immer noch unklar oder man glaubte mir nicht, sodass das Ganze nicht fallen gelassen wurde und ich ergo einen Termin für die Verhandlung erhalten habe.

Dort heute angekommen wurde ich indirekt durch die Schlagfertigkeit der Richterin regelrecht zusammengestutzt und ich versuchte zusammen mit meiner Anwältin jede Aussage zu kontern. Seien es das Alleen-Erlass vom Land Brandenburg (welches aber nicht StVO konform ist, da es nur Landesrecht ist), Rechtfertigung, wieso ich diese Strecke gefahren bin und warum und weshalb, bin ich überhaupt ortsunkundig oder der Zweifel an meiner Aussage. Sicherlich klingt die etwas kurios, aber es war halt so, wie ich es mehrfach in meinen Stellungnahmen geschildert hatte und ich kann nur das wiedergeben, was auch wirklich passierte bzw. wie der Sachverhalt sich abspielte.

Mag es so sein, dass die Richterin mich aus der Reserve locken wollte oder aber bewusst die Aussagen getätigt hatte: Ich bin kein notorischer Raser oder Lügner. So kam das jedenfalls aus ihren Aussagen direkt und indirekt heraus. Eigentlich bin ich (und meine Anwältin ebenfalls) deswegen noch ziemlich verärgert – so etwas von einer Richterin zu hören. Es waren noch andere “Texte” gefallen, die ich hier aber nicht weiter erwähne – erstens, weil mir sonst irgendwann der Kragen platzen würde (ich bin ja von Natur aus ein ruhiger, zurückhaltener, freundlicher und schüchterner Mensch) und zweitens, weil es letztendlich eh nichts ändern würde.

Faktum ist: Das Verfahren wurde heute eingestellt, da keinerlei Beweise oder Gegenbeweise vorhanden sind und somit galt es mich freizusprechen – mit Bauchschmerzen, wenn es nach der Richterin ging, da ich ja in ihren Augen ein “notorischer X und Y” bin.

Der ganze Aufwand war es mir aber wert und ich habe richterlich zugesprochen bekommen, dass mir der Vorgang nicht zur Last gelegt werden kann.

In diesem Sinne: Bußgeldbescheid ade, ich möchte bitte mein Geld zurück :-)

Kommentare4 Comments

  1. Marcus sagt:

    Na dann Glückwunsch! :)

  2. Artanis sagt:

    Zwei Dinge beunruhigen mich… Erstens: Du gehörst doch eigentlich garnicht mehr zur Gruppe der Raser (18-25). Zweitens: Es ist schon beschämend, daß gerade die gute Frau Richterin Vorurteile gegenüber Dir als Beklagtem hat.
    Nichtsdestotrotz auch von mir Glückwunsch zur gewonnenen Schlacht! .-)

  3. FireFox sagt:

    Danke, danke!
    Kurioserweise vollführte sie im gleichen Atemzug die Aussage, dass gar keine Einträge im BZR (Bundeszentralregister) für meine Wenigkeit vorliegen – umso mehr war ich verwundert, wie sie bitte schön dazu kam ständig und ständig mich als notorischen Raser und Lügner zu bezeichnen. Die gute Frau kennt mich ja nicht und auch nicht den Sachverhalt. Ich denke und hoffe auch für sie, dass sie mich wie alle Betroffenen übern gleichen Kamm geschert hat.
    Korrekt ist das jedenfalls nicht

  4. krecki sagt:

    Die Richterin scheint einfach nur oberflächlich gewesen zu sein, was eigentlich nicht sein kann!
    Zum Glück war die Sachlage eindeutig. Glückwunsch auch von mir!

Kommentar hinterlassen