Entscheidung: Derzeitige Wahlcomputer sind verfassungswidrig

Update: Ich verlinke mal einfach auf HeiseNetzpolitik.org und die taz.de! Die derzeitigen Wahlcomputer sind verfassungswidrig, was aber nicht heißt, dass Wahlcomputer verboten sind. Sie müssen aber mitunter Folgendes gewährleisten:

Der Wähler müsse die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüfen können. Dazu gehöre, dass er sehe, ob seine Stimme richtig erfasst worden sei. Das sei bei den bislang eingesetzten Geräten nicht der Fall.

Das setzt die Hürden ziemlich hoch, denn mitunter eine spätere Kontrollmöglichkeit (vlt. in Papierform, durch Quittung, Kopie o.ä.) muss gewährleistet werden.

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