Morgen ist es so weit. Bisher 6 große TK-Anbieter werden freiwillig einen Vertrag unterzeichnen, um DNS-Sperren einzuführen. Welche es genau sind, findet man hier: Zensurprovider! Dass das mit Sicherheit nicht das Ende vom Lied sein wird und wir erst am Anfang der ganzen Manipulation und Verfolgung des Surfverhaltens stehen, habe nicht nur ich bereits mehrfach, wie auch hier, angesprochen, sondern es steht noch weit aus mehr auf dem Programm:

Es ist uns wichtig, mit dem Gesetz die rechtlichen Regelungen dafür zu treffen, dass wir ein Access-Blocking machen können. Ich würde noch weitergehen und nicht nur die DNS, also die allgemeinen Domänennamen, berücksichtigen. Wir müssen auch auf die Ebene darunter gehen, sonst erreichen wir viel zu wenig. Es ist möglich, auf dieser Ebene das Surfverhalten zu verfolgen. Dann können wir sagen: Wer immer versucht, auf die Seite dieses oder jenes Anbieters zu gehen oder auf diese oder jene Inhalte zuzugreifen, wird erstens gestoppt – Ihr Vorschlag – und zweitens strafrechtlich verfolgt.

Zitat Fr. Zypries (SPD) aus Quelle Bundestag Plenarprotokoll Seite 23171 vom 27.03.2009

Wenn das nicht Stasi 2.0 ist, dann weiß ich es auch nicht mehr. Mich wundert es nicht, wenn genau mit diesem Sachverhalt ein Gesetzespapier “gezaubert” werden wird. Ich empfehle auch die Aussagen der Kollegen von Frau Zypries sich einzuverleiben. Was die vom Stapel lassen, das passt auf keine Kuhhaut mehr. Ich erspare mir an der Stelle zu sagen, was diese Leute für mich sind, denn ansonsten könnte man mich im schlimmsten Fall im Cafe Viereck besuchen. Ich liste mal einige Zitate auf:

Stellen Sie sich einmal vor, die Väter des Grundgesetzes hätten diese Taten im Fernsehen bei der Abfassung des Art. 5 des Grundgesetzes gesehen und hätten dann gesagt: Wir wollen, dass dies unter Kunstfreiheit fällt. Stellen Sie sich einmal vor, die Väter des Grundgesetzes hätten diese abscheulichen Bilder gesehen und hätten gesagt: Wir wollen, dass Provider so etwas frei machen können. Das fällt unter die Berufsfreiheit. Stellen Sie sich vor, die Väter des Grundgesetzes hätten, als sie Art. 10 des Grundgesetzes, das Fernmeldegeheimnis, abgefasst haben, gesagt: Wer solche Bilder anschaut, den dürfen wir nicht stören. Das ist das Fernmeldegeheimnis. Ist das Ihre Grundrechtsinterpretation? Ist das der Umgang mit dem weltweiten Netz angesichts unserer Grundrechtsartikel? Ich halte es für ein Zerrbild der Grundrechtsinterpretation, wenn wir diese Artikel in dieser Weise heranziehen.

Zitat: Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU)

Vor allen Dingen haben wir aber auch immer größere Verfahren. Allein bei der Operation „Himmel“ waren es 12000 Beschuldigte. Vielleicht kennen Sie den Spruch „Wer ein Ziel verfolgt, sucht Wege; wer blockieren will, sucht Gründe.“ Was wir von den Bedenkenträgern heute wieder gehört haben, ist für die Kinder mehr als unangenehm.grafie im Internet zu erschweren. Zweifel an der Wirksamkeit, Zweifel an der Umsetzbarkeit, die Sorge vor vermeintlichen Schadensersatzansprüchen oder Angst vor der Einführung einer vermeintlichen Zensur sind schlechte Argumente. Entschuldigen Sie, aber mir wäre es lieber, wenn Sie dieses Engagement für den Schutz der betroffenen Kinder aufbringen würden.

Zitat: Michaela Noll (CDU/CSU)

Denn die heutige Debatte hat deutlich gezeigt – da tun Sie, Frau von der Leyen, mir fast ein bisschen leid –, mit welchen Bedenkenträgern Sie sich über Monate rumschlagen mussten. Ich konnte im Vorfeld nicht glauben, dass bei diesem Thema so viele Bedenkenträger nicht nur draußen, sondern auch in diesem Hause unter uns sind. Das war teilweise sehr beschämend. Frau Gradistanac, es war einfach peinlich und unmöglich, diejenige anzugreifen, nämlich die Bundesministerin von der Leyen, die sich seit Monaten als Einzige gegen die Neinsager, gegen die Abersager, gegen alle Bedenkenträger durchgesetzt hat.

Zitat: Dorothee Bär (CDU/CSU)

Der Rest der Abschrift liest sich keinen Deut besser und ich empfehle Jedem sich das mal durchzulesen, was Unserereins eigentlich gar nicht so richtig mitbekommt, weil wir mitunter den Rednern dort oben während des Gebrabbels das Geld erwirtschaften müssen. Ich persönlich bin mehr als sprachlos über derartige zerebrale Diarrhöe. Die Operation Himmel wird gelobt ohne Ende und war rein rechtlich gesehen einer der größten Reinfälle mit derartig heißer Luft – so etwas hat Deutschland bisher nicht gesehen. Und trotzdem wird das Volk damit an der Nase herumgeführt. Keine Verurteilung bisher, aber vollkommen erfolgreich – tolle Logik.

Wer sich dazu sachlich einmal auseinander setzen möchte (und auch sollte), dem empfehle ich den sehr guten, sachlichen und aktuellen Beitrag der c’t, welchen ich dank Artanis ohne Hechten zum Zeitungsladen gefunden habe. Um es abschließend mit den Worten der c’t zu sagen:

Was steckt also wirklich hinter all diesen Hirngespinsten? Wenn es nicht die Bekämpfung von Kinderpornos ist, dann kann es nur um die Installation der Sperren selbst gehen. Das würde bedeuten, dass hier mit einem Vorwand eine geheime Liste eingeführt wird, die man nach und nach um weitere strafbare und unliebsame Inhalte erweitern kann. Die viel gelobten skandinavischen Länder zeigen bereits die Richtung: In Schweden versuchte die Polizei 2007 auf Lobbydruck hin, Adressen der Tauschbörsen-Suchmaschine Pirate Bay auf die Kinderporno-Sperrliste zu heben. Ähnliches ereignete sich 2008 in Dänemark.

Und in Deutschland stehen die Interessensgruppen bereits in den Startlöchern. Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Musikindustrie, hakte sich sogleich bei der Ministerin ein: „Der Vorstoß der Familienministerin zum Verbot von Kinderpornografie im Internet ist ein richtiges Signal. Es geht um gesellschaftlich gewünschte Regulierung im Internet, dazu gehört auch der Schutz des geistigen Eigentums.“ Das ist die mühsam verklausulierte Forderung, unliebsame P2P-Linkseiten auf die Sperrliste zu hieven.

Längst wurden sogar Forderungen laut, nach denen auf die Liste auch gewaltverherrlichende Inhalte und Glücksspielangebote gehören. Es dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein, bis auch radikale politische Aussagen ausgeblendet werden sollen. Dann fehlt nur noch ein Gesetz, das jedes Umgehen der technischen Sperre unter Strafe stellt, und die Machthabenden hätten ein perfektes Zensurwerkzeug.

In diesem Sinne … warten wir den morgigen Tag ab …