Unüberlegtes Kreuzfeuer
Die Franzosen schießen unkontrolliert quer und das Volk geht auf die Straße (etwas, was ich mir in friedlicher Absicht auch in Deutschland wünschen würde). Ähnlich wie auch in Deutschland die “Jugend” zig Jahre mit unsinniger Politik (Bildung, Sozial, Arbeit, Grundrechteinschränkungen) gebeutelt wurde, haben auch die Franzosen ein Problem, die “aufmüpfige” Jugend unter Kontrolle zu bekommen. Und damit dies leichter von statten geht, plant man anscheinend etwas, wie ein Gesinnungsstrafrecht einzuführen. Anders kann ich mir die folgende Aussage nicht sonderlich erklären:
Der Vorschlag sieht einen neuen Straftatbestand vor, wonach künftig die Zugehörigkeit zu einer Bande, die die Absicht hat, Gewalttaten auszuüben, mit drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe von 45 000 Euros bestraft wird. [...]
Laut dem UMP-Abgeordneten Christian Estrosi, federführend verantwortlich für den Entwurf, stehen “friedliche Spaziergänger” nicht im Visier des neuen Gesetzes. Die neuen gesetzlichen Mittel würden es erlauben, im Vorfeld zu reagieren, indem man die Absicht aufdecke. Das sei “einfach genug”, erklärte Estrosi gegenüber der französischen Tageszeitung Le Parisien, wenn “eiserne Stöcke geschwungen” würden. Herauszufinden sei die Absicht aber auch durch die “Überwachung von Blogs und SMS, die über Mobiltelefone verschickt werden”.
Und wer glaubt, dass würde uns in Deutschland nicht betreffen. An Gesinnungsparagraphen wird auch bereits in Deutschland fleißig gewerkelt bzw. der erste Schritt ist bereits bezüglich der Terrorismus-Debatte und der neuen Gesetzgebung mitunter getan (siehe Datenschutbeauftragter Online). Es ist erschreckend, dass eine nicht begangene Tat, sondern der Verdacht, es könnte mitunter und überhaupt, irgendwann oder wieder doch, oder nicht, eine Tat begangen werden, ausreicht, Sanktionen durchzuführen.
Die Frage, die sich mir dahingehend in die vorderen Gehirnwindungen schlürft: Was ist bei möglichen Demonstrationen oder Protesten gegen die Politik eines Staates? Ist es auch eine strafbare Gesinnung? Wo zieht man die Grenze? Was ist zB. in Deutschland mit dem gern zitierten Art. 20 GG Absatz 4?
[...] (Original auf Keentech) [...]