Kategorie : Ärger

Wir benötigen die Vorratsdatenspeicherung, weil sie nichts bringt

“Unser” neuer Innenminister Friedrich ruft ganz laut nach der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS). Es erschleicht sich immer mehr das Gefühl, dass ein Innenminister unter Verfolgungswahn leiden muss, damit er diesen Job ausführen darf – natürlich wird dies erst intern noch richtig ausgeküngelt, wer auch das zeug dazu hat. Laut Abgeordnetenwatch schreibt “unser” Innenminister:

Ohne die Wiedereinführung einer Mindestspeicherfrist (Anm.: Neusprech für Vorratsdatenspeicherung) ist daher die Wahrnehmung des staatlichen Schutzauftrages ernsthaft in Gefahr. In diesem Sinn droht ein rechtsfreier Raum zu entstehen, da den Strafverfolgungsbehörden in der Praxis sehr häufig die Möglichkeit genommen wird, Straftäter zu identifizieren. Daher setzte ich mich nachdrücklich für die rasche Wiedereinführung einer vom Bundesverfassungsgericht im übrigen ausdrücklich für zulässig erklärten Mindestspeicherungsfrist ein.

Da könnte man es glatt mit der Angst zu tun bekommen, wenn nicht gerade gestern vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages ein Statement im 9-seitigen Papier veröffentlicht worden wäre, wo es laut heise.de unter anderem heißt:

Die FDP erhält in ihrer ablehnenden Haltung zu einer Neueinführung der Vorratsdatenspeicherung Unterstützung vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags. Eine Sachstandsanalyse der Parlamentsforscher, die heise online vorliegt (Az.: WD 7  3000  036/11), hat in der EU keine Hinweise dafür gefunden, dass eine verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren den Ermittlern nachweisbar bei ihrer Arbeit hilft. “In den meisten Ländern kam es in den Jahren 2005 bis 2010 zu keinen signifikanten Änderungen der Aufklärungsquote”, heißt es in dem neunseitigen Bericht. Die Rate der Täterermittlung sei ein “wichtiger Indikator des Strafverfolgungssystems”.

Ja, was denn nun? Auf EU-Ebene wird festgestellt, dass die VorratsMindestdatenspeicherung gar nichts bringt – oder anders ausgedrückt gar die Arbeit erschwert auf Grund der Menge an Daten, die kaum zu bearbeiten sind. Die Aufklärungsquote hat sich nicht einmal ansatzweise signifikant geändert.

Also was denn nun? Entweder hat hier jemand keine Ahnung, was er da von sich gibt, oder aber … #hust .. hier will uns jemand bzw. eine Interessengruppe ganz stark veräppeln, um orwellsche Lustszenarien aufbauen und sich daran ergötzen zu können. Nach Schily kam Schäuble und nun Friedrich. Es wird Zeit, dass ein Innenminister auch mal endlich seinen Job macht und für und nicht gegen die Bürger arbeitet.

Zensus 2011: Werbung beginnt …

Was der Zensus 2011 ist und welche Fallstricke und Probleme damit ab dem 9.5.2011 einhergehen, werde ich die Tage ausführlicher beleuchten und erklären. Angedroht wurde es bereits und heute habe zumindest ich das erste Mal Online-Werbung dazu gesehen. Diese Art und Form (Fragenkatalog) der Volkszählung brauchen wir definitiv nicht und wurde bereits 1983 durch das Bundesverfassungsgericht in seine Schranken gewiesen.

Ein Jahr, an dem auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung entstanden ist.

 

INDECT: Die Geister, die ich rief

Ein interessanter Artikel nebst Interview ist auf politik-digital.de erschienen.

Das wesentliche Ziel des Projekts sei ganz profan: nämlich EU-Fördergelder für die beteiligten akademischen Institutionen abzuschöpfen. Nachfolgend solle die Sicherheits- und Rüstungsindustrie dann um ein vielfaches höhere Aufträge erhalten. Dahinter ständen handfeste wirtschaftliche Interessen, nicht etwa eine Verschwörung zur totalen Überwachung. Die Gefahr eines Überwachungsstaates würde dabei aber billigend in Kauf genommen, so Moechel. Dennoch ziele das Projekt aus der Perspektive staatlicher Sicherheitsbehörden vor allem darauf, in bestimmten Bereichen Fortschritte zu erzielen.

Ich sage nur: Stoppt INDECT.

Netzsperren vom Tisch, aber …

Wie ggf. allgemein bekannt sind seit gestern die Netzsperren (#Zensursula bzw. der dämliche Stopp-Schild-Aktivismus) vom Tisch. Aber Grund zur Freude besteht nur bedingt, denn

Zugleich verständigten sich die Partei- und Fraktionschefs auf die Einrichtung einer Visa-Warndatei, um Visa-Missbrauch stärker zu bekämpfen.

Wie angegeben, sollen in die Visa-Warndatei alle aufgenommen werden, die wegen visa-relevanter Straftaten (Menschenhandel / Schleuserkriminalität) verurteilt wurden. Angeblich sollen Sicherheitsbehörden keinen Zugriff darauf erhalten. Wie aber Bundespolizei / Polizei dann ihren Job machen sollen, erschließt sich mir nicht so ganz.

Ebenso sollen die Anti-Terrorgesetze verlängert werden, die eigentlich Anfang 2012 auslaufen sollten. Und von dem Vorhaben vom Innenminister Friedrich die Vorrats Mindestdatenspeicherung wieder einzuführen, habe ich bereits berichtet.

Also, es besteht meiner Meinung nach kein Grund zur Freude. Die Regierung ist uns ein Schritt entgegen gekommen, aber adhoc drei Schritte wieder zurück gerudert. Unmöglich …

 

Wie einen Worte ins Gefängnis bringen können

Der Verzeichnispfad der angegebenen Datei verweist auf ein Verzeichnis, welches auf dem sichergestellten Laptop nicht mehr existent ist. Jedoch findet sich beim Öffnen mit einem Texteditor eine Auflistung, deren Dateinamen eindeutig auf kinderpornografische Inhalte schließen lassen. (@lawblog)

Man nehme einfach eine Webseite, platziere ein 1×1-Pixel Bildchen mit “aussagekräftigem” Namen oder versendet dieses via Mail an jemanden, dem man die Krätze an den Hals wünscht. Folge ist, dass allein die Existenz eines Dateinamens mittels Standardsuche oder bei Nichterfolg mittels “Phrasensuchmaschine” anscheinend der Nachweis erbracht wird, dass kinderpornografischer Inhalt auf dem Rechner vorhanden war.

Und das anscheinend nur wegen Erfolgsdruck? So viel zu unseren Ermittlungsbehörden – die Besten der Besten der Besten, Sir!

Neusprech …

Was hat man uns da eigentlich als Innenminister vor die Pupillen gesetzt? Aber mal im Ernst: glaubte jemand, dass sich irgend etwas ändern würde an der platitüdenhaften Vehemenz zum Beispiel eines Innenministers? Nach “Wir müssen ernsthaft in Erwägung ziehen, Flugzeuge abzuschießen“-Schäuble, dann der “Hacker mögen immer was hacken können“-de Maiziere haben wir jetzt den in die gleichen Fußstapfen tretenden Friedrich, mit dem wir uns abmühen müssen.

Und gelernt hat er von den Besten der Besten der Besten im Neusprech. Es heißt jetzt nicht mehr Vorratsdatenspeicherung. Ach iwo, dass wird jetzt anders genannt – “Mindestdatenspeicherung”, weil

Dieser Begriff ist besser, denn bei Vorratsdatenspeicherung wird man merkwürdig angeschaut.

Was heißt denn hier besser? Ist es denn besser, wenn man die Scheiße, vorher auf der Straße liegend, nun in eine Vase stellt? Und wie war die Reaktion darauf? Großer Applaus? Wer saß da in den Reihen und applaudierte auf dem 23. Bundeskongress der Deutschen Polizeigewerkschaft?

Es ginge niemals darum die Bürger zu bespitzeln, vielmehr brauche man die Daten, um schwere Straftaten zu verfolgen. Fast noch wichtiger sei es, das kriminelle Kommunikationsumfeld eines Täters beleuchten zu können, der bereits hinter Gittern sitzt.

Ja ne, ist klar – kein Wort der Erwähnung, dass (wie das BVerfG bereits ausgeführt und das alte Gesetz gekippt hatte) anlassunabhängig und ohne konkreten Tatverdacht hier einen auf Speicherorgie getrimmt wird. Und das beste noch hinten dran: damit das kriminelle Kommunikationsumfeld eines Täters beleuchtet werden kann, der bereits HINTER GITTERN sitzt.

Wie lange wollen die eigentlich nun auf Vorrat die Daten speichern – oh, sorry – wie groß ist denn die “Mindestspeicherfrist”? 6 Monate scheinen ja bei derartigem Vorhaben doch zu knapp bemessen zu sein, so langsam stellenweise bei SCHWEREN Straftaten die Mühlen der Justiz die Körner mahlen …

Und da kam auch wieder die Geißel “das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein”. Bitte – das Internet ist kein rechtsfreier Raum. War es nicht und wird es auch niemals sein. Das kann mit Sicherheit jeder Abgemahnte eidesstattlich bestätigen.

Achso – eines noch: anscheinend hat man nun auch einen Weg gefunden, die Justizministerin auch noch einknicken zu lassen. Ganz einfach damit, indem man unterschwellig, suggestiv und durch die Blume gesprochen ihr und anderen Verweigerern vorwirft, dass

die Verweigerung einer Mindestdatenspeicherung hart an der Grenze zur Strafvereitelung ist.

Irre, oder? Was muss man zu sich nehmen, um derartige Gedankengänge überhaupt keimen zu lassen und dann auch noch vor einer Schar nickwilliger Menschen zum Besten zu geben?

Wer eine Vorratsdatenspeicherung Mindestspeicherfrist fordert, sollte auch erst einmal stichhaltig begründen, wieso dies so zwingend und ansonsten weltuntergangsmäßig nötig sei. Bislang hat keiner der “Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein”-Schreier etwas an der Begründung beigetragen, sondern lediglich dazu beigetragen, weitere Ängste zu schüren.

Und selbst wenn es den einen oder anderen Grund geben sollte (sofern er denn einmal stichhaltig hervorgebracht wird), müssen wir uns alle immer noch die Frage stellen, ob wir  es in Kauf nehmen wollen, dass unsere Freiheitsrechte immer weiter bedroht und eingeschränkt werden.

Aufarbeitung VDS-Daten Malte Spitz auf zeit.deUnd abschließend: wer wie Rainer Wendt, der Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft, meint, das gezeichnete Bild der Vorratsdatenspeicherung seitens der Kritiker sei

sachlich falsch, bösartig und politisch völlig daneben

der sollte sich mal die Aufarbeitung der eingeklagten Mobilfunk-Vorratsdatenspeicherung von Malte Spitz ansehen. Und das sind nur die Mobilfunk-Daten nebst bekannten öffentlichen Informationen. Dort fehlen noch die Daten des Festnetzanschlusses und der Internetnutzung (mobil, wie auch z.B. DSL). Und die Argumentation gegen die Vorratsdatenspeicherung soll sachlich falsch, bösartig und politisch daneben sein?

Klingt irgendwie nach Realitätsverlust …