Kategorie : Gesellschaft

Bundesparteitag 2011.2: Beschluss PA284 – BGE

Am vergangenen Wochenende gab es einen interessanten und kontrovers – gar mitunter hitzig – diskutierten Beschluss auf dem Bundesparteitag 2011.2 der Piratenpartei in Offenbach, auf dem auch ich zugegen war: PA 284 mit dem Titel “Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) und Mindestlohn”.

Um es gleich vorweg zu sagen: ich bin dem BGE – also dem BEDINGUNGSLOSEN Grundeinkommen – kritisch gegenüber eingestellt. Aber, ich habe mich nach langer Überlegung und Auslegung des Antrages PA 284 für den Antrag ausgesprochen. Wieso ich das tat, möchte ich anhand von Zitaten des Beschlusstextes verdeutlichen und mit der jeweiligen kurzen Erklärung zeigen, weswegen ich das Ganze nicht so betrachte, wie es mitunter in der Presse und bei Anderen aufgebauscht wird.

Wir Piraten setzen uns für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ein, das die Ziele des “Rechts auf sichere Existenz und gesellschaftlicher Teilhabe” aus unserem Parteiprogramm erfüllt.

Wir fordern kein BGE, sondern wir setzen uns dafür ein. Für mich sind das zwei unterschiedliche paar Schuhe. Fordern impliziert ein Verlangen bzw. ein Beanspruchen. Das sich einsetzen ist für mich eine Form des sich stark machen oder sich zu engagieren. Das Gleiche tun wir auch bei anderen programmatischen Punkten.

Es soll: die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, einen individuellen Rechtsanspruch darstellen sowie ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert werden.

Dieser Teil ist noch einmal eine Konkretisierung dessen, was darunter fällt und entspricht von der Erklärung her dem bereits 2010 beschlossenem GP050.

Wir wissen, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen die Paradigmen des Sozialstaats wesentlich verändern wird. Statt mit klassischer Parteipolitik muss dessen Einführung daher mit einer breiten Beteiligung der Bürger einhergehen.

Ein BGE impliziert den Wegfall sämtlicher anderer sozialen Leistungen (Rente, ALG II usw.), weswegen diese Klarstellung wichtig ist. Allein aus diesem Grund ist es auch – wie im Text zu lesen – wichtig, dass die Entscheidung, wenn überhaupt, nur im Einklang und unter Einbeziehung und Abstimmung der Bürger möglich ist.

Wir nehmen viele engagierte Menschen wahr, die sich seit Jahren in- und außerhalb von Parteien für ein bedingungsloses Grundeinkommen einsetzen. Wir wollen dieses Engagement auf die politische Bühne des Bundestages bringen und mit den dortigen Möglichkeiten eine breite und vor allem fundierte Diskussion in der Gesellschaft unterstützen.

Hier wird noch einmal verdeutlicht, dass es sich um das Engagement um das BGE als Ziel/Wunsch für die Gesellschaft handelt. Damit eine breite Öffentlichkeit erstens davon Kenntnis erhält und zweitens über die Details Informationen bekommen kann, ist dies auf Ebene des Bundestag zu bringen.

Dazu wollen wir eine Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag gründen, deren Ziel die konkrete Ausarbeitung und Berechnung neuer sowie die Bewertung bestehender Grundeinkommens-Modelle sein soll. Für jedes Konzept sollen die voraussichtlichen Konsequenzen sowie Vor- und Nachteile aufgezeigt und der Öffentlichkeit transparent gemacht werden.

Eine Enquete-Kommission soll neue Modelle erarbeiten, diese wie auch bestehende Modelle analysieren, bewerten, die möglichen Folgen für die Gesellschaft und der Staatskasse mit Vor- und Nachteilen ausarbeiten und den Prozess dahinter (Erarbeitung, Modelle im Allgemeinen, Vor und Nachteile) auch transparent durchführen.

Zeitgleich werden wir uns im Bundestag dafür einsetzen, dass noch vor Ende der Legislaturperiode die gesetzlichen Grundlagen für Volksabstimmungen auf Bundesebene geschaffen werden.

Dieser Punkt scheint von vielen Piraten – ja auch von der Presse – übersehen worden zu sein. Dennoch ist er wichtig und nicht an einer Entscheidung bundesweit über BGE gebunden: Volksabstimmungen auf Bundesebene.

Sie sollen den Bürgern ermöglichen, sowohl die in der Enquete-Kommission vorgestellten als auch andere Grundeinkommens-Modelle als Gesetzentwurf direkt zur Abstimmung zu stellen.

Die Bürger entscheiden …

Um dabei über eine Vielfalt an Konzepten gleichzeitig entscheiden zu können, sollen Volksabstimmungen auch mit Präferenzwahlverfahren durchgeführt werden können.

Ein Wahl- bzw. Abstimmverfahren …

Bis zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens setzen sich die PIRATEN für einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn ein.

Hiermit setzen sich die Piraten für einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn ein. Das heißt nicht, dass dieser, wie oft angenommen, bundesweit einheitlich ist, sondern es einen Mindestlohn bundesweit gibt, der von den jeweiligen Lebenshaltungskosten der Region abhängig ist.

Im Zusammenhang dessen sind für die Einführung eines BGE noch einige Hürden zu überwinden. Zum Einen muss die Enquete Vorschläge erarbeiten und bewerten. Zum Anderen müssen die Vorschläge im Sinne der Bewertung realisierbar sein. Gibt es keine realisierbaren Vorschläge im Sinne der Bewertung, dann gibt es auch keine Abstimmung darüber. Zudem wird das Instrument “bundesweiter Volksentscheid” benötigt, damit darüber auch von den Bürgern abgestimmt werden kann.

Alles in allem ist BGE eine Vision eines Idealzustandes, auf den man hinarbeiten sollte, dabei aber nicht vergessen darf, derzeitig menschenunwürdige Zustände im Sozialsystem abzuschaffen, wie es bereits GP050 forderte und weitere Anträge auf dem letzten Parteitag aufzeigten. Es ist wichtig die Diskussion und die Entscheidung des “Ob” oder “Ob nicht” denjenigen zu überlassen, die es betrifft: allen Bürgern und so breitflächig, wie auch unter Einbeziehung jeglicher Expertise (so viel wie möglich) und nicht nur mich allein.

Ich verweise hierzu einfach mal auf die Zusammenfassung des Bundesparteitags auf den Blog des Landesverbandes Brandenburg … es war alles in allem ein schöner Bundesparteitag

Zensus 2011: Ein Überblick über die gesammelten und verknüpften Daten

 

Das Zensus 2011 Gesetz ist sehr schwammig und mitunter habe ich einige Dinge übersehen. Dennoch habe ich mal die Pause genutzt und Tabellen erstellt mit den resultierenden und verbleibenden Datensätzen, die nach spätestens 4 Jahren anonymisiert werden. Ich habe bewusst die angeblichen Hilfsmerkmale weggelassen, um aufzuzeigen, was übrig bleiben soll. Angeblich nach Aussage unserer Regierung bliebe nichts Rückführbares übrig. Nun gut …

Nach dem Zensus 2011 Gesetz (ZensG) werden in §3, §4, §5, §6 und §7 Daten erhoben. Zum Einen Erhebungsmerkmale und zum anderen Hilfsmerkmale. Laut §19 heißt es:

(1) Die Hilfsmerkmale sind von den Erhebungsmerkmalen zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu trennen und gesondert aufzubewahren. Sie sind, soweit sich nicht aus § 22 Absatz 2 und § 23 etwas anderes ergibt, zu löschen, sobald bei den statistischen Ämtern die Überprüfung der Erhe- bungs- und Hilfsmerkmale auf ihre Schlüssigkeit und Vollständigkeit abgeschlossen ist. Sie sind spätestens vier Jahre nach dem Berichtszeitpunkt zu löschen.

(2) Die Erhebungsunterlagen sind nach Abschluss der Aufbereitung des Zensus, spätestens vier Jahre nach dem Berichtszeitpunkt zu vernichten.

Das heißt für mich als Laien, dass spätestens nach 4 Jahren (!!!) sämtliche Hilfsmerkmale aus den Datensätzen entfernt sein müssen. Ein Hilfsmerkmal ist zum Beispiel der Name eines Bürgers. Ein Hilfsmerkmal ist auch das Geburtsdatum, ABER nur der Tag. Monat und Jahr bleiben bestehen.

Die letzten Tage hatte ich etwas gestutzt – vielleicht ist da auch nichts dran, aber im Hinblick auf die Tolle Werbung des Zensus 2011 habe ich mir Gedanken gemacht, wie die erhobenen Daten letztendlich für die Ziele des Staates überhaupt genutzt werden könnten. So bewirbt man die Wichtigkeit des Zensus mit folgenden Thesen:

  • Wie entstehen Wohnungen da, wo wir sie brauchen?
  • Welche Infrastruktur bringt uns weiter?
  • Wie viele Studienplätze brauchen wir?
  • Wie lenken wir unseren Verkehr?

Allein bei der ersten Frage kamen bei mir Fragen auf. Damit der Staat weiß, wo Wohnungen benötigt werden, muss er natürlich in den resultierenden Datensätzen wissen, wo es überhaupt Wohnungen gibt. Hierzu reicht es meiner Meinung nach nicht zwingend aus in welcher Gemeinde, sondern am Besten noch Stadtteil – oder gar noch detaillierter. Ich habe mir also die dazugehörige gesetzliche Regelung angesehen. Dies ist in §6 geregelt. Unter §6 (3) steht zudem:

(3) Hilfsmerkmale sind:

[...]

5. Straße, Hausnummer und Anschriftenzusätze der Wohnung.

Schön und gut – aber was ist mit dem Gebäude in der die Wohnung sich befindet? Als Hilfsmerkmal ist dort nichts weiter aufgeführt, weswegen ich davon ausgehen muss/kann, dass das Gebäude sehr wohl noch den Adressdatenbestand besitzt.

Wieso ist dieser Aspekt wichtig? Wenn man nun die laienhafte Auflistung (Tabelle) sich betrachtet, müssen ja statistische Daten resultierend sein. Hierzu werden zuerst die erhobenen Datenbestände miteinander verknüpft und dann aus den jeweiligen Datenbeständen irgendwann die Hilfsmerkmale entfernt.

Mit dem wenigen Datenbank-KnowHow – da gibt es weit aus bessere Spezies – heißt das für mich, dass jeder erhobene Datensatz in einger jeweils eigenen Tabelle sich befindet. Es gibt eine Tabelle für Gebäude, in der die Daten der Gebäude erfasst werden, eine für Wohnungen, eine für die Daten des Bundesamtes für Arbeit usw. Jedem Datensatz wird eine eineindeutige ID verpasst. Jedem Gebäude, jeder Wohnung, jedem Bürger … danach werden mit Hilfe der Hilfsmerkmale die Daten verknüpft. Logischerweise über Verknüpfen in einer separaten Tabelle mit Hilfe der IDs über Referenzschlüssel. Etwas anderes macht meiner Meinung nach keinen Sinn.

Dies hat zur Folge, dass dann Adressdaten der Wohnungen gelöscht werden, dennoch eine Beziehung zu einem Gebäude mit Adressdaten existieren. Etwas anderes würde auch keinen Sinn machen, weil man sonst nicht sonderlich feststellen kann “Wo Wohnungen entstehen sollen“. Übrigens werden laut Datensatzbeschreibung keine Adressdaten für Wohnungen erfasst, sondern nur für Gebäude, weshalb davon auszugehen ist, dass besagter 5. Punkt eh obsolet ist.

Ein oder mehrere Bürger sind mittels ihrer Personen-ID einer Wohnung zugeordnet, somit einem Gebäude und ergo somit einer Adresse. Zudem gesellt sich die Information des Arbeitgebers (wenn vorhanden) zwar nicht mit der Adresse, aber in welcher Gemeinde und des Firmennamens, welche nicht gelöscht werden.

Und kann mir jetzt einer sagen, dass die Daten nach der “Anonymisierung” – sprich Entfernung der Hilfsmerkmale – nicht reproduzierbar sind? Je nach Faktenlage, z.B. Firmenname und Wohnort, kann ich auf mindestens eine Person in einem jeweiligen Gebäude schließen. Zusammen mit dem Geburtsdatum (Monat + Jahr) ist es noch weiter möglich, dies auf eine spezifische Person einzugrenzen.

Ich selbst bin noch nicht komplett durch, aber fürs Erste reicht es mir, dass ich fast allein mit 3 Merkmalen auf eine Person schließen kann, nebst Adresse des Wohngebäudes und sämtlichen gespeicherten Daten. Vielleicht habe ich mich ja gedanklich vertan, weswegen ich mich freue, wenn das Ganze entkräftet werden kann.

Das verstehe ich jedenfalls nicht unter “Nicht-Rückschließbar”!

 

Die Liederbücher sind da!


Anlieferung der Liederbücher (cc-by 2011 Holger Kipp)

Anlieferung Liederbücher (cc-by 2011 Holger Kipp)

Heute mal wieder ein Mirror in eigener Sache, da ich das Projekt unterstütze und auch mit koordiniere in der Stadt Brandenburg ;)

Es ist soweit. Die gemeinfreien Liederbücher des Musikpiraten e.V. sind im Land Brandenburg, und somit auch in unserer Havelstadt, eingetroffen. Circa 2000 Exemplare kamen im Landkreis Oberhavel an und werden nun in den einzelnen Landkreisen verteilt. Für die Übergabe der Bücher an alle Kindertagesstätten in den Kommunen, wie auch in unserer Stadt, werden noch weitere Helfer gesucht.

Verwertungsgesellschaften, wie in diesem Fall die GEMA, waren im Auftrag an Kindertagesstätten heran getreten, um zukünftig auch von ihnen Gebühren für Noten und Liedgut einzufordern. Dabei sind die Lieder selbst in vielen Fällen frei verfügbar, nur die Zusammenfassung in Buchfom ist geschützt und darf aufgrund des restriktiven deutschen Urheberrecht noch nicht einmal für alle Kinder in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen kopiert werden. „GEMA-Gebühren für Bildungseinrichtungen sind ein gutes Beispiel für die Wildwüchse im deutschen Urheberrecht.” so Michael Hensel, Vorsitzender im Vorstand der PIRATEN der Havelstadt. Auch aus diesen Beweggründen heraus hat der gemeinnützige Verein Musikpiraten e.V. beschlossen, dass allen Kindertagesstätten in Deutschland ein Exemplar eines Liederbuchs kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Daraus können der Notensatz und die Liedtexte beliebig kopiert und genutzt werden – ohne Gebühr an die GEMA. Zudem kann das Liederbuch in Form einer PDF-Datei heruntergeladen und beliebig weiterverteilt und ausgedruckt werden.

Nach der bereits erfolgreichen Weihnachtsliederaktion des Vereins ist dies bereits die nächste erfolgreiche Aktion. Anfang Februar 2011 rief der Verein zu Spenden für dieses Projekt auf. Dieser Spendenaufruf wurde zu einem Riesenerfolg. Bis Ende des Monates waren bereits 40.000 Euro Spendengelder beim Verein eingegangen und ermöglichten somit den Druck von 50299 Liederbüchern – mindestens ein Exemplar je Einrichtung in Deutschland (laut Statistischem Bundesamt). Nach viel Engagement, insbesondere beim Notensatz, und nach einigen Verzögerungen, aufgrund der rechtlich notwendigen Prüfung durch die VG Musikedition, konnte der Druckauftrag durch den Verein erteilt werden. Die GEMA und die VG Musikedition sehen scheinbar ihre Felle bereits wegschwimmen, denn es laufen derzeit Verhandlungen, dass über eine Pauschalabgabe aus Steuergeldern sämtliche Kopien abgegolten sein sollen. Wofür dann die Steuergelder fehlen, steht bisher in den Sternen.

Hensel weiter: „Im Land Brandenburg kommt jetzt viel Arbeit auf uns zu, denn die über 2000 Bücher müssen an die Kindertagesstätten verteilt werden. Für einige Teile des Landes sind bereits Verteiler gefunden, doch längst nicht alle Regionen und Kreise können bisher durch unsere Mitglieder versorgt werden. Dabei kann jeder Bürger mithelfen, auch die Eltern der Kindergartenkinder selbst. Die Organisation der Verteilung im Land Brandenburg haben die PIRATEN des Landesverbandes übernommen und das Mitmachen ist unkompliziert.“

Gesucht werden besonders in den ländlichen Regionen Brandenburgs noch viele fleißige Helfer. Interessierte Bürger, sowie auch die Kindertageseinrichtungen selbst, können sich an Holger Kipp, Mitglied im Landesvorstand der PIRATEN Brandenburg und Koordinator für die Liederbuchaktion im Land, wenden, oder einen der Ansprechpartner der Landkreise kontaktieren. Für die Havelstadt ist dies Michael Hensel und im Wiki des Landesverbandes ist eine Liste der Einrichtungen nebst Verteilern zu finden.

Der Landesverband Brandenburg der Piratenpartei fordert die freie Verfügbarkeit von Kulturgut für alle Bürger des Landes. So soll mit der Verteilung der Kinderliederbücher einerseits der kinder- und bildungsfeindlichen Entwicklung der letzten Zeit entgegengewirkt und andererseits die Arbeit der Erzieher erleichtert und der damit unnütze Verwaltungsaufwand bezüglich der Zählung und Meldung von Kopien an die GEMA verringert werden.

Folgen eines Super-GAUs und überraschenderweise günstige, grüne Alternativen

Wer bei dem Film immer noch nicht begreift, wie groß die Risiken sind, dem kann nicht mehr geholfen werden. Zumal erst kürzlich wieder bekannt wurde, wie “sicher” die AKWs bei uns in der Nähe sind. Aber bei uns kann niemals nie nicht etwas passieren. (Link1, Link2) Und wer meint sich von der Verteuerung durch Wegfall von Atomstrom vergackeiern zu lassen, der sollte mal die eigene Studie des Wirtschaftsministeriums ansehen, die – weil die Ergebnisse nicht dem entsprachen, was man wollte – einfach mal klamm heimlich vogonistisch in den Weiten der Internetseiten des Ministeriums versteckt wurden. Denn nach diesem Papier soll der Ersatz erstens möglich und auch noch günstiger sein – ach schau an .. damit hatte man gar nicht rechnen können …

Informiere Dich und denke selbst!