Kategorie : Netz

Smart Meter verraten Fernsehprogramm

Smart Meter verraten Fernsehprogramm

Bestimmte intelligente Stromzähler verraten also das Fernsehprogramm – nachweislich.

Dann haben wir keine speziell ausgesuchten Durchschnittsfamilien mehr, wo prognostisch Einschaltquoten erhoben werden können, sondern das Fernsehverhalten, neben Videospiele und DVD/Blueray fließen von allen mit ein, wenn diese Art von intelligenten Stromzähler Einzug finden.

Ja, ja .. wo Daten entstehen, … kann man sämtliche Lebensumstände und Präferenzen in Erfahrung bringen. Deswegen: nicht erfassen und nicht sammeln!

Zensus 2011: Das Volkszähler-Schulungsheft wurde geleakt

Das Schulungsheft ist satte 121 Seiten stark. Durchaus interessant zu lesen. Sollte man sich mal durchlesen. Man kann u.a. nachlesen wie die Volkszähler vorzugehen haben, wie sie mit Verweigerern umgehen sollen und welche Detail sie in ihren Listen und Unterlagen verewigen sollen.

Kapitel 2.3.10: Verweigerer
Treffen Sie auf eine Person, die Ihnen gegenüber, obwohl sie über den Zweck der Erhebung sowie die gesetzliche Auskunftspflicht unterrichtet wurde, erklärt, dass sie nicht zur Auskunftserteilung bereit ist, gehen Sie wie folgt vor:

  • Versuchen Sie die Gründe für die Verweigerung zu erfahren.
  • Versuchen Sie eventuelle Ängste (“der gläserne Bürger”) durch gezielte Information über die strengen Geheimhaltungsvorschriften zu zerstreuen. Erläutern Sie den Nutzen der Zensusergebnisse (siehe Flyer: “Zehn Fragen – zehn Antworten”).
  • Fragen Sie in jedem Fall gezielt: “Möchten Sie den Fragebogen vielleicht selbst ausfüllen?”
  • Wenn die Verweigerung den ganzen Mehrpersonenhaushalt betrifft, ist es sehr wichtig, zumindest die Namen aller Haushaltsmitglieder zu erfahren.
  • [Wenn Sie] auch keine Angaben über Anzahl und Namen der Haushaltsmitglieder erfahren (…) notieren Sie den Namen vom Klingelschild/Briefkasten.

Aber sehr interessant sind weitere Punkte, die derzeit unter anderem auch von den Piraten in Brandenburg herausgearbeitet werden.

Kapitel 1.4.1: Erhebungsunterlagen im Erhebungsbeauftragtenkoffer
Für den Transport sämtlicher Unterlagen sowie für deren Aufbewahrung zu Hause haben Sie auf der Schulungsveranstaltung EINEN KOFFER AUS KARTON erhalten.

Wenn ich jetzt noch weiter lese, was ich heute Abend mit Sicherheit noch tun werde, um dieses Machwerk auch ordentlich würdigen und interessante Infos und Fallstricke herausfinden zu können, dann würde mir die Hutschnur platzen …

Apropos: ich sprach hier im Blog ja einmal von Befragungen von Kindern bzw. Minderjährigen:

Kapitel 2.1: Allgemeine Hinweise zur Haushaltsstichprobe
[...]
Sie erkennen vor Ort am Besten, ob bzw. welche Minderjährigen des Haushaltes bereits in der Lage sind ein Interview zu geben. [...]

Vielen, vielen Dank an denjenigen, der dies geleakt hat. Und erst recht deshalb, weil es die Unterlagen für Berlin/Brandenburg sind.

Der Milliardenmarkt: Netzsperren kommen wieder aus dem Hinterzimmer

Nachdem letzte Woche Schwarz-Gelb das Zugangserschwerungsgesetz (Zensursula) beerdigt hatte (oder zB. PM der Brandenburger Piraten), kommt nun erneut die Zensur-Infrastruktur in Ausführung von Netzsperren auf den Tisch. Diesmal in Hinterzimmern der Ministerpräsidenten der Bundesländer ausgeklüngelt und bei schwersten (#hust) Straftaten, wie Glücksspiel, in Form des Glücksspielstaatsvertrag (GlückStV – mögliche finale Version veröffentlicht bei der Piratenpartei Deutschland).

Nicht Wenige habe noch die beschwörenden Worte im Kopf, dass Netzsperren niemals bei weniger als kinderpornografischen Inhalten verwendet werden sollten. Es wurde uns gegenüber versichert, dass derartiges nur bei derartigen Material möglich sei und auch nur sein darf – rechtsstaatliche Grenzen (sie wissen schon). Nun aber sollen die Behörden der Bundesländer allein darüber entscheiden, was für deutsche Internetnutzer gesperrt werden soll – und das allein aus profanen Gründen, wie sozialpolitischer Suchtprävention oder rein finanziellen Gründen (Sicherung von Lotto-Einnahmen). Hier zeigt sich die Ehrlichkeit, die uns monatelang entgegen prallte, der viele zum Glück keinen Glauben schenkten.

Nach aktuellem Entwurf (siehe Link zu GlückStV), der mit hoher Wahrscheinlichkeit auch zur Abstimmung gestellt wird, sollen die Maßnahmen wie folgt eingeführt werden:

Die zuständige Behörde des jeweiligen Landes kann […] insbesondere Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes, insbesondere Zugangsprovidern und Registraren, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen. Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses wird insoweit eingeschränkt (§ 9 Abs. 1 Ziff. 4).

Wenn also diese Regelung in Kraft tritt, erhalten Behörden abseits des damals alleinig tätigen BKA die Möglichkeit, missliebige Seiten durch bloße Anweisung an die Provider und ohne jeglicher rechtsstaatlicher Kontrolle aus dem “deutschen” Internet verschwinden zu lassen.

Sicherlich gibt es die Möglichkeit dagegen Widerspruch einzulegen und zu klagen, aber das ändert nichts an der Sperre an sich. Denn im Entwurf steht auch, dass

Widerspruch und Klage gegen diese Anordnungen haben keine aufschiebende Wirkung

Zusammengefasst heißt es, dass die Sperren sofort wirksam werden und erst dann aufgehoben werden können, wenn es ein Gericht aufhebt. Und so etwas kann sich Monate oder Jahre wie Kaugummi ziehen. Da ebenso kein Wort über die Art und Weise verloren wird, wie gesperrt werden soll, kann man sich mitunter Mechanismen des Zugangserschwernisgesetzes vorstellen – von Stopp-Schildern bis zur Sperrung von ganzen IP-Blöcken, die hunderte Domains bei Shared-Host-Anbietern auf einmal mit sich reißen ist alles dabei und möglich.

Und warum? Nur weil maximal 7 offiziell lizensierte Glücksspielanbieter in Deutschland agieren dürfen und um jeglichen anderen Anbietern, die zB. im Ausland legal sind, auf “deutschem” Internet keinen Cent abgeben zu müssen und die Kohle direkt einsacken zu können. Kann ja wohl nicht angehen, dass sich ein Lotto-Anbieter im Ausland an der Kohle des deutschen Wett-Spielers bereichert.

Achja – und wie ich gerade las, sieht der Vertragsentwurf auch vor, dass Banken und Kreditkartenfirmen auf Zuruf die Weiterleitungen von Zahlungen verbieten soll. Sowohl für Wetteinsätze, als auch für Gewinne.

Na? So viel zu Sperren und Sperrfantasien, die niemals – ich betone ausdrücklich – niemals außerhalb von KiPo-Material angewendet werden sollte und wollte und man sieht, dass es nur um den schnöden Mammon geht.

Vielleicht ist ja der besagte Milliardenmarkt, der zu Gunsten der deutschen Lotterie ausgetrocknet werden soll?

Wir benötigen die Vorratsdatenspeicherung, weil sie nichts bringt

“Unser” neuer Innenminister Friedrich ruft ganz laut nach der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS). Es erschleicht sich immer mehr das Gefühl, dass ein Innenminister unter Verfolgungswahn leiden muss, damit er diesen Job ausführen darf – natürlich wird dies erst intern noch richtig ausgeküngelt, wer auch das zeug dazu hat. Laut Abgeordnetenwatch schreibt “unser” Innenminister:

Ohne die Wiedereinführung einer Mindestspeicherfrist (Anm.: Neusprech für Vorratsdatenspeicherung) ist daher die Wahrnehmung des staatlichen Schutzauftrages ernsthaft in Gefahr. In diesem Sinn droht ein rechtsfreier Raum zu entstehen, da den Strafverfolgungsbehörden in der Praxis sehr häufig die Möglichkeit genommen wird, Straftäter zu identifizieren. Daher setzte ich mich nachdrücklich für die rasche Wiedereinführung einer vom Bundesverfassungsgericht im übrigen ausdrücklich für zulässig erklärten Mindestspeicherungsfrist ein.

Da könnte man es glatt mit der Angst zu tun bekommen, wenn nicht gerade gestern vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages ein Statement im 9-seitigen Papier veröffentlicht worden wäre, wo es laut heise.de unter anderem heißt:

Die FDP erhält in ihrer ablehnenden Haltung zu einer Neueinführung der Vorratsdatenspeicherung Unterstützung vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags. Eine Sachstandsanalyse der Parlamentsforscher, die heise online vorliegt (Az.: WD 7  3000  036/11), hat in der EU keine Hinweise dafür gefunden, dass eine verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren den Ermittlern nachweisbar bei ihrer Arbeit hilft. “In den meisten Ländern kam es in den Jahren 2005 bis 2010 zu keinen signifikanten Änderungen der Aufklärungsquote”, heißt es in dem neunseitigen Bericht. Die Rate der Täterermittlung sei ein “wichtiger Indikator des Strafverfolgungssystems”.

Ja, was denn nun? Auf EU-Ebene wird festgestellt, dass die VorratsMindestdatenspeicherung gar nichts bringt – oder anders ausgedrückt gar die Arbeit erschwert auf Grund der Menge an Daten, die kaum zu bearbeiten sind. Die Aufklärungsquote hat sich nicht einmal ansatzweise signifikant geändert.

Also was denn nun? Entweder hat hier jemand keine Ahnung, was er da von sich gibt, oder aber … #hust .. hier will uns jemand bzw. eine Interessengruppe ganz stark veräppeln, um orwellsche Lustszenarien aufbauen und sich daran ergötzen zu können. Nach Schily kam Schäuble und nun Friedrich. Es wird Zeit, dass ein Innenminister auch mal endlich seinen Job macht und für und nicht gegen die Bürger arbeitet.

INDECT: Die Geister, die ich rief

Ein interessanter Artikel nebst Interview ist auf politik-digital.de erschienen.

Das wesentliche Ziel des Projekts sei ganz profan: nämlich EU-Fördergelder für die beteiligten akademischen Institutionen abzuschöpfen. Nachfolgend solle die Sicherheits- und Rüstungsindustrie dann um ein vielfaches höhere Aufträge erhalten. Dahinter ständen handfeste wirtschaftliche Interessen, nicht etwa eine Verschwörung zur totalen Überwachung. Die Gefahr eines Überwachungsstaates würde dabei aber billigend in Kauf genommen, so Moechel. Dennoch ziele das Projekt aus der Perspektive staatlicher Sicherheitsbehörden vor allem darauf, in bestimmten Bereichen Fortschritte zu erzielen.

Ich sage nur: Stoppt INDECT.