Kategorie : Netz

Neusprech …

Was hat man uns da eigentlich als Innenminister vor die Pupillen gesetzt? Aber mal im Ernst: glaubte jemand, dass sich irgend etwas ändern würde an der platitüdenhaften Vehemenz zum Beispiel eines Innenministers? Nach “Wir müssen ernsthaft in Erwägung ziehen, Flugzeuge abzuschießen“-Schäuble, dann der “Hacker mögen immer was hacken können“-de Maiziere haben wir jetzt den in die gleichen Fußstapfen tretenden Friedrich, mit dem wir uns abmühen müssen.

Und gelernt hat er von den Besten der Besten der Besten im Neusprech. Es heißt jetzt nicht mehr Vorratsdatenspeicherung. Ach iwo, dass wird jetzt anders genannt – “Mindestdatenspeicherung”, weil

Dieser Begriff ist besser, denn bei Vorratsdatenspeicherung wird man merkwürdig angeschaut.

Was heißt denn hier besser? Ist es denn besser, wenn man die Scheiße, vorher auf der Straße liegend, nun in eine Vase stellt? Und wie war die Reaktion darauf? Großer Applaus? Wer saß da in den Reihen und applaudierte auf dem 23. Bundeskongress der Deutschen Polizeigewerkschaft?

Es ginge niemals darum die Bürger zu bespitzeln, vielmehr brauche man die Daten, um schwere Straftaten zu verfolgen. Fast noch wichtiger sei es, das kriminelle Kommunikationsumfeld eines Täters beleuchten zu können, der bereits hinter Gittern sitzt.

Ja ne, ist klar – kein Wort der Erwähnung, dass (wie das BVerfG bereits ausgeführt und das alte Gesetz gekippt hatte) anlassunabhängig und ohne konkreten Tatverdacht hier einen auf Speicherorgie getrimmt wird. Und das beste noch hinten dran: damit das kriminelle Kommunikationsumfeld eines Täters beleuchtet werden kann, der bereits HINTER GITTERN sitzt.

Wie lange wollen die eigentlich nun auf Vorrat die Daten speichern – oh, sorry – wie groß ist denn die “Mindestspeicherfrist”? 6 Monate scheinen ja bei derartigem Vorhaben doch zu knapp bemessen zu sein, so langsam stellenweise bei SCHWEREN Straftaten die Mühlen der Justiz die Körner mahlen …

Und da kam auch wieder die Geißel “das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein”. Bitte – das Internet ist kein rechtsfreier Raum. War es nicht und wird es auch niemals sein. Das kann mit Sicherheit jeder Abgemahnte eidesstattlich bestätigen.

Achso – eines noch: anscheinend hat man nun auch einen Weg gefunden, die Justizministerin auch noch einknicken zu lassen. Ganz einfach damit, indem man unterschwellig, suggestiv und durch die Blume gesprochen ihr und anderen Verweigerern vorwirft, dass

die Verweigerung einer Mindestdatenspeicherung hart an der Grenze zur Strafvereitelung ist.

Irre, oder? Was muss man zu sich nehmen, um derartige Gedankengänge überhaupt keimen zu lassen und dann auch noch vor einer Schar nickwilliger Menschen zum Besten zu geben?

Wer eine Vorratsdatenspeicherung Mindestspeicherfrist fordert, sollte auch erst einmal stichhaltig begründen, wieso dies so zwingend und ansonsten weltuntergangsmäßig nötig sei. Bislang hat keiner der “Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein”-Schreier etwas an der Begründung beigetragen, sondern lediglich dazu beigetragen, weitere Ängste zu schüren.

Und selbst wenn es den einen oder anderen Grund geben sollte (sofern er denn einmal stichhaltig hervorgebracht wird), müssen wir uns alle immer noch die Frage stellen, ob wir  es in Kauf nehmen wollen, dass unsere Freiheitsrechte immer weiter bedroht und eingeschränkt werden.

Aufarbeitung VDS-Daten Malte Spitz auf zeit.deUnd abschließend: wer wie Rainer Wendt, der Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft, meint, das gezeichnete Bild der Vorratsdatenspeicherung seitens der Kritiker sei

sachlich falsch, bösartig und politisch völlig daneben

der sollte sich mal die Aufarbeitung der eingeklagten Mobilfunk-Vorratsdatenspeicherung von Malte Spitz ansehen. Und das sind nur die Mobilfunk-Daten nebst bekannten öffentlichen Informationen. Dort fehlen noch die Daten des Festnetzanschlusses und der Internetnutzung (mobil, wie auch z.B. DSL). Und die Argumentation gegen die Vorratsdatenspeicherung soll sachlich falsch, bösartig und politisch daneben sein?

Klingt irgendwie nach Realitätsverlust …

Root was on bad RAM …

Beginnend ab heute nacht um 2:00 Uhr war mein Root nicht mehr ansprechbar. Mehrfache Reboots via Webinterface des Hosters brachten keine Besserung. Temporär war der Root erreichbar – aber maximal nur ca. 2 Minuten, was eine genauere Diagnose etwas schwierig gestalten ließ.

Ebenso war ein Reboot ins Rescue-System nicht von Erfolg gekrönt, da sich hier ein ähnlicher Stand der Dinge darstellte. Letztendlich war für mich an dieser Stelle der Ausschluss meines eigentlichen Setups als Problemursache wichtiger, weswegen ich im Laufe des Tage (einem Sonntag) den Support kontaktierte. Ca. 2 Stunden später bekamt ich Rückinfo, dass ein fehlerhaftes RAM-Modul ausfindig gemacht werden konnte, der komplette RAM getauscht wurde und nun alles wieder i.O. sei.

Was soll ich sagen: es funzt wieder :)

PS: Ein Glück, dass ich meine primären Mailadressen noch bei einem Shared-Host-Anbieter halte und diese weiterleite in Kopie. Somit kommen bei möglichen Problemen beim Root – die sich mehr als in Grenzen halten – keine Mails abhanden ;)

“VDS light”

Bei diesem uns allen schon bekannten Politiker-Neusprech sollte man sehr wohl aufpassen, was gefordert wird. Wenn sich Frau Leutheusser-Schnarrenberger dafür ausspricht, dass es eine Vorratsdatenspeicherung mit ihr nicht geben wird, dann frage ich mich ernsthaft, was dieses vorgeschlagene Gesetz sein soll?

Und im gleichen Atemzug wird dies auch noch als “im Einklang mit dem Grundrechtsschutz der Bürger” bzw. “grundrechtsschonend” in Verbindung gebracht. Wenn also “VDS light” “grundrechtsschonend” ist, ist dann schlussfolgernd zB. “dioxinbelastet light” “gesundheitsschonend“?

Es ist doch völlig unerheblich, ob sämtliche Verkehrsdaten rückblickend 6 Monate oder nur 7 Tage lang gespeichert werden. Wenn das BVerfG die verdachtsunabhängige Voll-Speicherung kritisiert, dann gilt dies auch bei “nur” 7 Tagen. Oder ist eine “VDS light” etwas anderes, als eine “VDS standard“?

Aber die Krone setzt der Hannoveraner Staatsanwalt Dieter Kochheim auf. Ungeachtet des Gewäschs, wie

Eine vernünftig geregelte Vorratsdatenspeicherung ist bürgerfreundlicher als “Quick Freeze” alleine. Mit “Quick Freeze” sind die Ermittler immer unter Zeitdruck [...] Allein schon, um dem Anspruch der Strafprozessordnung Folge leisten zu können: nämlich alle Handlungen, die im Rahmen einer Ermittlung keinen Aufschub dulden, sofort zu unternehmen. [...] Und mit der Vorratsdatenspeicherung … könnten Ermittler erst einmal andere Ermittlungsergebnisse abwarten und sich dann fragen: Würde eine Abfrage der Verbindungsdaten überhaupt etwas bringen?

welches lediglich aufzeigt, wie händeringend versucht wird, eine Legitimation für die “VDS normal” zu erreichen. Mit “Quick Freeze” wären Ermittler unter Zeitdruck also “gezwungen” Handlungen durchzuführen, die im Rahmen einer Ermittlung gemäß Strafprozessordnung eh keinen Aufschub dulden. Das muss man sich mal textlich erstmal bewusst werden, was der gute Mann da sagt.

Aber es wird noch besser:

Wie das Verfassungsgericht habe auch ich überhaupt keine Probleme mit der Speicherung – solange der Staat nur bei schweren Straftaten Zugriff darauf hat; oder zur Entlastung, wenn Beschuldigte behaupten, zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht am Tatort gewesen zu sein.

Zusammenfassend darf auf “VDS normal” nur bei schweren Straftaten zugegriffen werden. Was schwere Straftaten sind, regelt §100a (2) StPO. Und womit kommt Herr Kochheim im Interview keine 2 Sekunden nachdem er letztere Aussage getätigt hat?

Nein. Das Fehlen der bevorrateten Verkehrsdaten zeigt sich längst schmerzvoll, wenn es um die Identifikation einzelner Täter geht. Die meisten Betrügereien, Verunglimpfungen und Alltagsstraftaten im Zusammenhang mit dem Internet können nicht strafverfolgt werden.

Na? Bemerkt? Das Fehlen der “VDS normal” hat sich bereits negativ auf die Strafverfolgung von Alltagsstraftaten ausgewirkt – so seine Aussage. Sind Alltagsstraftaten schwere Straftaten? Muss man sich nun Sorgen machen, dass schwere Straftaten bereits Straftaten des Alltages sind?

Ich kann jedem nur empfehlen genau die Aussagen zu überprüfen, die zur Forderung von weiteren Überwachungsmaßnahmen getätigt werden. Beide hier genannten Personen erhalten somit von mir das #fail des Tages, auch wenn bereits einige Tage seit Verkündung vergangen sind.

Piraten ziehen weiter vorwärts

cc-by 2010 Michael Hensel

Abstimmung - cc-by 2010 Michael Hensel

Das letzte Wochenende habe ich zusammen mit mir wichtig gewordenen Freunden, Bekannten und Gleichgesinnten in Chemnitz verbracht: mit Piraten beim zweiten Bundesparteitag 2010.

An diesem Wochenende wurde gemeinschaftlich über die Erweiterung des Grundsatzprogrammes diskutiert und abgestimmt – und was soll ich sagen: Das Programm wurde erweitert!

Sicherlich ist diese Erweiterung für die primär an den Kernthemen festhaltenden Mitglieder kein sehr guter Schritt, aber es ist in meinen Augen ein weiterer Schritt vorwärts, den Piraten ein Gesicht zu geben: aus Grund- und Bürgerrechten abgeleitet, so wie auch die Kernthemen selbst aus den Grund- und Bürgerrechten abgeleitet sind.

Was wurde nun alles beschlossen? Weiter lesen …

Update: Erhebliche Sicherheitsprobleme bei elektronischem Personalausweis (ePA)

Der CCC hat gestern auf seinen Seiten einen Artikel veröffentlicht, der in Hinsicht des elektronischen Personalausweises (ePA) kaum Gutes erkennen lässt. Im Hinblick der unter Erfolgsdruck leidenden Bundesregierung, sind, wie auch in meinem Blog mehrfach darauf hingewiesen (hier, hier, hier), massive Mängel dargelegt worden, wo ich für mich den ePA persönlich nur ablehnen kann.

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