Kategorie : Wirtschaft

Im rbb-Fernsehen

Am 08.10.2011 war ich bei RBB Brandenburg aktuell live zu Gast in meiner Funktion als 1. Vorsitzender des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland. Mein allererstes Mal live und dementsprechend war ich aufgeregt und trotz inhaltlicher Vorbereitung unvorbereitet – geschuldet daran, weil neu für mich. Ich denke, dass es dennoch ganz ordentlich geworden ist. ;)

Ich hatte zwar eine Aufzeichnung davon am heimischen Rechner, aber bisher nicht umgewandelt. Danke an @RicoCB für die Info, dass es seit einigen Tagen auf Youtube zu finden ist. Dank an @ikesblog, der mich an diesem Tag begleitet hat.

Smart Meter verraten Fernsehprogramm

Smart Meter verraten Fernsehprogramm

Bestimmte intelligente Stromzähler verraten also das Fernsehprogramm – nachweislich.

Dann haben wir keine speziell ausgesuchten Durchschnittsfamilien mehr, wo prognostisch Einschaltquoten erhoben werden können, sondern das Fernsehverhalten, neben Videospiele und DVD/Blueray fließen von allen mit ein, wenn diese Art von intelligenten Stromzähler Einzug finden.

Ja, ja .. wo Daten entstehen, … kann man sämtliche Lebensumstände und Präferenzen in Erfahrung bringen. Deswegen: nicht erfassen und nicht sammeln!

Die Liederbücher sind da!


Anlieferung der Liederbücher (cc-by 2011 Holger Kipp)

Anlieferung Liederbücher (cc-by 2011 Holger Kipp)

Heute mal wieder ein Mirror in eigener Sache, da ich das Projekt unterstütze und auch mit koordiniere in der Stadt Brandenburg ;)

Es ist soweit. Die gemeinfreien Liederbücher des Musikpiraten e.V. sind im Land Brandenburg, und somit auch in unserer Havelstadt, eingetroffen. Circa 2000 Exemplare kamen im Landkreis Oberhavel an und werden nun in den einzelnen Landkreisen verteilt. Für die Übergabe der Bücher an alle Kindertagesstätten in den Kommunen, wie auch in unserer Stadt, werden noch weitere Helfer gesucht.

Verwertungsgesellschaften, wie in diesem Fall die GEMA, waren im Auftrag an Kindertagesstätten heran getreten, um zukünftig auch von ihnen Gebühren für Noten und Liedgut einzufordern. Dabei sind die Lieder selbst in vielen Fällen frei verfügbar, nur die Zusammenfassung in Buchfom ist geschützt und darf aufgrund des restriktiven deutschen Urheberrecht noch nicht einmal für alle Kinder in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen kopiert werden. „GEMA-Gebühren für Bildungseinrichtungen sind ein gutes Beispiel für die Wildwüchse im deutschen Urheberrecht.” so Michael Hensel, Vorsitzender im Vorstand der PIRATEN der Havelstadt. Auch aus diesen Beweggründen heraus hat der gemeinnützige Verein Musikpiraten e.V. beschlossen, dass allen Kindertagesstätten in Deutschland ein Exemplar eines Liederbuchs kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Daraus können der Notensatz und die Liedtexte beliebig kopiert und genutzt werden – ohne Gebühr an die GEMA. Zudem kann das Liederbuch in Form einer PDF-Datei heruntergeladen und beliebig weiterverteilt und ausgedruckt werden.

Nach der bereits erfolgreichen Weihnachtsliederaktion des Vereins ist dies bereits die nächste erfolgreiche Aktion. Anfang Februar 2011 rief der Verein zu Spenden für dieses Projekt auf. Dieser Spendenaufruf wurde zu einem Riesenerfolg. Bis Ende des Monates waren bereits 40.000 Euro Spendengelder beim Verein eingegangen und ermöglichten somit den Druck von 50299 Liederbüchern – mindestens ein Exemplar je Einrichtung in Deutschland (laut Statistischem Bundesamt). Nach viel Engagement, insbesondere beim Notensatz, und nach einigen Verzögerungen, aufgrund der rechtlich notwendigen Prüfung durch die VG Musikedition, konnte der Druckauftrag durch den Verein erteilt werden. Die GEMA und die VG Musikedition sehen scheinbar ihre Felle bereits wegschwimmen, denn es laufen derzeit Verhandlungen, dass über eine Pauschalabgabe aus Steuergeldern sämtliche Kopien abgegolten sein sollen. Wofür dann die Steuergelder fehlen, steht bisher in den Sternen.

Hensel weiter: „Im Land Brandenburg kommt jetzt viel Arbeit auf uns zu, denn die über 2000 Bücher müssen an die Kindertagesstätten verteilt werden. Für einige Teile des Landes sind bereits Verteiler gefunden, doch längst nicht alle Regionen und Kreise können bisher durch unsere Mitglieder versorgt werden. Dabei kann jeder Bürger mithelfen, auch die Eltern der Kindergartenkinder selbst. Die Organisation der Verteilung im Land Brandenburg haben die PIRATEN des Landesverbandes übernommen und das Mitmachen ist unkompliziert.“

Gesucht werden besonders in den ländlichen Regionen Brandenburgs noch viele fleißige Helfer. Interessierte Bürger, sowie auch die Kindertageseinrichtungen selbst, können sich an Holger Kipp, Mitglied im Landesvorstand der PIRATEN Brandenburg und Koordinator für die Liederbuchaktion im Land, wenden, oder einen der Ansprechpartner der Landkreise kontaktieren. Für die Havelstadt ist dies Michael Hensel und im Wiki des Landesverbandes ist eine Liste der Einrichtungen nebst Verteilern zu finden.

Der Landesverband Brandenburg der Piratenpartei fordert die freie Verfügbarkeit von Kulturgut für alle Bürger des Landes. So soll mit der Verteilung der Kinderliederbücher einerseits der kinder- und bildungsfeindlichen Entwicklung der letzten Zeit entgegengewirkt und andererseits die Arbeit der Erzieher erleichtert und der damit unnütze Verwaltungsaufwand bezüglich der Zählung und Meldung von Kopien an die GEMA verringert werden.

Der Milliardenmarkt: Netzsperren kommen wieder aus dem Hinterzimmer

Nachdem letzte Woche Schwarz-Gelb das Zugangserschwerungsgesetz (Zensursula) beerdigt hatte (oder zB. PM der Brandenburger Piraten), kommt nun erneut die Zensur-Infrastruktur in Ausführung von Netzsperren auf den Tisch. Diesmal in Hinterzimmern der Ministerpräsidenten der Bundesländer ausgeklüngelt und bei schwersten (#hust) Straftaten, wie Glücksspiel, in Form des Glücksspielstaatsvertrag (GlückStV – mögliche finale Version veröffentlicht bei der Piratenpartei Deutschland).

Nicht Wenige habe noch die beschwörenden Worte im Kopf, dass Netzsperren niemals bei weniger als kinderpornografischen Inhalten verwendet werden sollten. Es wurde uns gegenüber versichert, dass derartiges nur bei derartigen Material möglich sei und auch nur sein darf – rechtsstaatliche Grenzen (sie wissen schon). Nun aber sollen die Behörden der Bundesländer allein darüber entscheiden, was für deutsche Internetnutzer gesperrt werden soll – und das allein aus profanen Gründen, wie sozialpolitischer Suchtprävention oder rein finanziellen Gründen (Sicherung von Lotto-Einnahmen). Hier zeigt sich die Ehrlichkeit, die uns monatelang entgegen prallte, der viele zum Glück keinen Glauben schenkten.

Nach aktuellem Entwurf (siehe Link zu GlückStV), der mit hoher Wahrscheinlichkeit auch zur Abstimmung gestellt wird, sollen die Maßnahmen wie folgt eingeführt werden:

Die zuständige Behörde des jeweiligen Landes kann […] insbesondere Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes, insbesondere Zugangsprovidern und Registraren, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen. Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses wird insoweit eingeschränkt (§ 9 Abs. 1 Ziff. 4).

Wenn also diese Regelung in Kraft tritt, erhalten Behörden abseits des damals alleinig tätigen BKA die Möglichkeit, missliebige Seiten durch bloße Anweisung an die Provider und ohne jeglicher rechtsstaatlicher Kontrolle aus dem “deutschen” Internet verschwinden zu lassen.

Sicherlich gibt es die Möglichkeit dagegen Widerspruch einzulegen und zu klagen, aber das ändert nichts an der Sperre an sich. Denn im Entwurf steht auch, dass

Widerspruch und Klage gegen diese Anordnungen haben keine aufschiebende Wirkung

Zusammengefasst heißt es, dass die Sperren sofort wirksam werden und erst dann aufgehoben werden können, wenn es ein Gericht aufhebt. Und so etwas kann sich Monate oder Jahre wie Kaugummi ziehen. Da ebenso kein Wort über die Art und Weise verloren wird, wie gesperrt werden soll, kann man sich mitunter Mechanismen des Zugangserschwernisgesetzes vorstellen – von Stopp-Schildern bis zur Sperrung von ganzen IP-Blöcken, die hunderte Domains bei Shared-Host-Anbietern auf einmal mit sich reißen ist alles dabei und möglich.

Und warum? Nur weil maximal 7 offiziell lizensierte Glücksspielanbieter in Deutschland agieren dürfen und um jeglichen anderen Anbietern, die zB. im Ausland legal sind, auf “deutschem” Internet keinen Cent abgeben zu müssen und die Kohle direkt einsacken zu können. Kann ja wohl nicht angehen, dass sich ein Lotto-Anbieter im Ausland an der Kohle des deutschen Wett-Spielers bereichert.

Achja – und wie ich gerade las, sieht der Vertragsentwurf auch vor, dass Banken und Kreditkartenfirmen auf Zuruf die Weiterleitungen von Zahlungen verbieten soll. Sowohl für Wetteinsätze, als auch für Gewinne.

Na? So viel zu Sperren und Sperrfantasien, die niemals – ich betone ausdrücklich – niemals außerhalb von KiPo-Material angewendet werden sollte und wollte und man sieht, dass es nur um den schnöden Mammon geht.

Vielleicht ist ja der besagte Milliardenmarkt, der zu Gunsten der deutschen Lotterie ausgetrocknet werden soll?