Kategorie : Wirtschaft

Zensus 2011: Ein Überblick über die Volkszählung 2011

Am 1. November 2010 ist der erste Rutsch Daten aller Meldeämter und Behörden bereits in die riesige Datenbank zusammen gesammelt worden. Welche Daten genau wurden bisher gesammelt? Hierzu reicht ein Blick in das ZensG 2011 (Zensusgesetz 2011).

Ein erster Registerabgleich von allen Einwohnermeldeämtern an die Statistischen Landesämter wurde übermittelt. Von jeder Einwohnerin und jedem Einwohner wurden folgen Daten weitergegeben:

  1. Ordnungsnummer im Melderegister,
  2. Familienname, frühere Namen und Vornamen,
  3. Straße, Straßenschlüssel, Hausnummer und Anschriftenzusätze,
  4. Wohnort, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel,
  5. Tag der Geburt,
  6. Standesamt und Nummer des Geburtseintrags,
  7. Geburtsort einschließlich erläuternder Zugehörigkeitsbezeichnungen,
  8. bei im Ausland Geborenen: Geburtsstaat,
  9. Geschlecht,
  10. Staatsangehörigkeiten,
  11. Familienstand,
  12. Wohnungsstatus (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung),
  13. Anschrift und Wohnungsstatus in der Gemeinde, aus der die Person zugezogen ist,
  14. Anschrift der zuletzt bewohnten Wohnung in der Gemeinde,
  15. Tag des Beziehens der Wohnung,
  16. Tag des Zuzugs in die Gemeinde,
  17. Herkunftsstaat bei Zuzug aus dem Ausland,
  18. Tag der Anmeldung bei der Meldebehörde,
  19. Tag des Wohnungsstatuswechsels,
  20. Familienname, frühere Namen, Vornamen, Tag der Geburt und Ordnungsnummer des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners oder der eingetragenen Lebenspartnerin,
  21. Familienname, frühere Namen, Vornamen, Tag der Geburt und Ordnungsnummer der minderjährigen Kinder sowie Familienname, Vornamen, Tag der Geburt, Schlüssel und Ordnungsnummer der gesetzlichen Vertreter,
  22. Tag der letzten Eheschließung oder Begründung der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft,
  23. Tag der Auflösung der letzten Ehe oder letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft,
  24. Anschrift des Wohnungsgebers,
  25. Information über freiwillige Anmeldung im Melderegister,
  26. Übermittlungssperre nebst Grund der Übermittlungssperre,
  27. rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft.

Diese Daten werden auch noch einmal am 9. Mai 2011 und am 9. August 2011 übermittelt. Nun kann man sich an der Stelle bereits die Frage stellen, wieso so viele Daten benötigt werden, nur um die Bevölkerung zu zählen? Begründet wird dies lediglich mit Phrasen, wie “Statistik”, Länderfinanzausgleiche sowie für weitere Planungen in der Zukunft. Nur existieren die Daten bereits und wurden auch bisher statistisch veröffentlicht. Es ist bekannt, dass es zB. an Studienplätzen oder an KiTa-Plätzen in Kommunen und Ländern mangelt. Die Argumentation, sofern überhaupt eine vorhanden ist, ist mehr als unschlüssig bzw. nicht existent.

Aber diese Daten sind bei Weitem nicht die Einzigen. Dazu gesellen sich auch die Daten der Bundesagentur für Arbeit. Neben Daten, wie Wohnort, Postleitzahl und amtlichem Gemeindeschlüssel, Straße, Hausnummer und Anschriftenzusätzen, Familienname und Vornamen, sowie Geschlecht und Tag der Geburt werden noch weitere Daten übermittelt.

Für jede sozialversicherungspflichtig beschäftigte Person sowie für jede geringfügig entlohnt beschäftigte Person als Erhebungsmerkmale:

  1. Arbeitsort (amtlicher Gemeindeschlüssel),
  2. Wirtschaftszweig,
  3. Betriebsnummer der Arbeitsstätte,
  4. Ausbildung,
  5. ausgeübter Beruf,
  6. Status der Beschäftigten (beschäftigt oder geringfügig beschäftigt).

Für jede als arbeitslos oder Arbeit suchend gemeldete oder nicht zu aktivierende Person als Erhebungsmerkmale:

  1. Status (arbeitslos, nicht arbeitslos aber Arbeit suchend, nicht zu aktivieren) – ja, das steht genauso im § 4 des Zensusgesetzes! –,
  2. höchster erreichter Schulabschluss,
  3. letzte abgeschlossene Berufsausbildung.

Für jede Person, die als Teilnehmer oder Teilnehmerin an Maßnahmen der Arbeitsförderung geführt wird, als Erhebungsmerkmale:

  1. Art der Maßnahme (soweit von Bedeutung für die Erfassung der Erwerbstätigkeit),
  2. höchster erreichter Schulabschluss,
  3. letzte abgeschlossene Berufsausbildung.

Selbst Beamte obliegen der Datensammelei, obwohl im ZensG nur von der Bundesagentur für Arbeit gesprochen wird. Dies wird aber nicht im ZensG geregelt, sondern im Finanz- und Personalstatistikgesetz.

Knapp 10% (per Gesetz werden maximal 10% veranschlagt, und dies soll auch nicht überschritten werden – was aber anderortens bereits bei ca. 15% und mehr liegt) der Bevölkerung soll direkt befragt werden. Man nennt dies eine “Haushaltsstichprobe” durch Erhebungsbeauftragte. Man sollte vorsichtig gegenüber sich einer als “Erhebungsbeauftragter” zu erkennen gebende Person walten lassen, denn erst kürzlich hat zB. die NPD offiziell ihre Mitglieder dazu aufgefordert sich freiwillig als Erhebungsbeauftragter zu melden. Und das allein mit dem Ziel, ihre politischen Feinde und Ausländer ausforschen zu wollen. Diverse Landesverbände der NPD haben offen zu diesem Missbrauch aufgerufen.

Natürlich ist der Missbrauch verboten. Aber wir wissen auch, dass Gesetze immer übertreten werden. Ansonsten bedarf es keinerlei Polizei oder Gefängnisse. Dem Missbrauch wird Tür und Tor geöffnet – ebenso dem Abfluss der erhobenen Daten.

Allein hier allein zeigt sich auch, dass die Kommunen derzeit kaum in der Lage sind (manche nicht einmal in der Lage darüber Auskunft zu geben), die Regeln und Richtlinien einzuhalten, die per Gesetz gefordert werden. Entweder wurde nicht geantwortet – obwohl es deren Pflicht ist – oder mit Musterantworten phrasenartig ohne Beantwortung der Fragen reagiert. Der AK Zensus hat hierzu einige Behörden angeschrieben und die Antworten dazu sind erschreckend:

  • In Sachsen wird es den Volkszählern beispielsweise gestattet, die ausgefüllten und mit zahlreichen persönlichen Angaben ausgefüllten Fragebögen bis zu einer Woche bei sich in ihrer Privatwohnung aufzubewahren. Auch alle anderen Bundesländer scheinen solche oder ähnliche Regelungen eingeführt zu haben.
  • Keine der uns bekannt gewordenen Erhebungsstellen hat eine E-Mail-Anschrift, die auf einen eigenen, eindeutig abgeschotteten IT-Bereich hinweisen würden, so wie es das Zensusgesetz verlangt (ein Beispiel von vielen: Landkreis Schaumburg).
  • Auch eigene Postanschriften oder eigene Briefbögen gab es vielfach nicht, so dass den Menschen nicht klar ist, ob sie beispielsweise vom Landkreis, von der Stadt oder von einer deutlich zu trennenden Zensus-Behörde Post erhalten.
  • In manchen Fällen (Beispiel: Tübingen) mochte man nicht ausschließend versichern, dass nicht auch Mitarbeiter aus Sozial-, Melde- oder Ausländerämtern für die Befragungen zur Volkszählung eingesetzt werden. Dieses wäre aber definitiv unzulässig.
  • Dass ausschließlich für den “Zensus 2011” angestellte und der Verschwiegenheit verpflichtete Menschen Schlüsselgewalt zu den Erhebungsstellen erhalten, ist in einigen Fällen nicht gesichert – unter Verstoß gegen rechtliche Vorgaben. Beispiel Ravensburg: Dort sei ein Nachschlüssel “für Notfälle sicher verwahrt.” In Berlin drückt man sich um eine klare Antwort auf die eindeutige Frage herum.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem berühmten Volkszählungsurteil vom 15.12.1983 festgeschrieben, welchen Bedingungen Volkszählungen in Deutschland genügen müssen. Eine ausreichende, umfangreiche und rechtzeitige Information der Bürger gehört dazu. Obwohl bereits im November 2010 von allen in Deutschland gemeldeten Menschen umfangreiche Daten zentral nicht-anonymisiert zusammengezogen worden sind, ist es eine umfangreiche Aufklärung der Betroffenen bislang nicht erfolgt.

Was bitte schön passiert mit den erfassten Daten in Sachsen, wenn diese bis zu einer Woche in der Wohnung des Erhebungsbeauftragten verweilen dürfen? Im Hinblick auf zB. die NPD wird einem dort mehr als mulmig im Bauch.

Die Arbeit der Erhebungsbeauftragten wird selbstverständlich steuerfrei entlohnt. Ein während seiner Anwesenheit vollständig ausgefüllter Bogen bringt 7,50€ auf die Waage. Fehlen Antworten, dann ist dies “nur” noch 2,50€ wert. Natürlich ist im Gesetz verboten, die fehlenden Fragen im Fragebogen einfach so zu ergänzen. Interessant wird dies dennoch im Hinblick auf das Geld und die exorbitanten Bußgelder, die einem Befragten drohen, wenn dieser unzureichend oder falsch die Befragung durchführt. Bis zu 5000€ sind fällig. Der Erhebungsbeauftragte bekommt auch dann nur 2,50€, wenn der Schein vom Befragten selbst ausgefüllt und abgegeben wird.

Nun sagt man mir, dass man nicht schwarzmalen sollte, aber: was passiert, wenn der Erhebungsbeauftragte mangels finanzieller Mittel den Bogen selbst weiter ausfüllt – am Besten sogar mit unwahren Inhalten? Er bekommt 7,50€ und meine Wenigkeit einen zweiten Besuch zur Kontrolle und gar einen Bußgeldbescheid?

Eine Merkwürdigkeit kommt ebenso hinzu. Wer im Zeitraum vom 9. Mai bis 15. Mai als Erwerbstätiger arbeiten sollte, der muss erklären, wieso nicht. Es muss dann angeben werden, ob man Urlaub hatte, krank war, unregelmäßige Arbeitszeiten hatte, im Mutterschutz war, Elternzeit in Anspruch nahm, sich gar weiterbildete oder sich schon in der Altersteilzeit befindet.

Nun mag man natürlich anbringen, dass nach der Religion nicht gefragt werde, da dies privat sei. Sicherlich ist die Angabe der Religionen, Glaubensrichtungen oder Weltanschauungen freiwillig. ABER – es muss beantwortet werden, welcher öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft man zugehörig ist.

Es wird immer begründet, dass dies die Umsetzung einer EU-Richtlinie sei – aber eben letztere Religionsgesellschaft gehört definitiv nicht dazu.

Auch Gebäude- und Wohnungseigentümer werden im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) befragt und sollen neben anderen Angaben zu den Wohnungen bei vermietetem Wohnraum die Namen von bis zu zwei Mieterinnen bzw. Mietern angeben.

Zudem gibt es noch die sogenannten sensiblen und nicht-sensiblen Sonderbereiche. Das „sind Gemeinschafts-, Anstalts- und Notunterkünfte, Wohnheime und ähnliche Unterkünfte.“ (§ 2 Abs. 5 ZensG). Zu den nicht-sensiblen Sonderbereichen gehören z.B. Studentenwohnheime und Altenheime. Zu den sensiblen Sonderbereichen gehören u.a. Gefängnisse, psychiatrische Anstalten und andere „Bereiche, bei denen die Information über die Zugehörigkeit für Betroffene die Gefahr einer sozialen Benachteiligung hervorrufen könnte“ (§ 2 Abs. 5 ZensG). Diese Sonderbereiche werden erfasst und von allen ihren Bewohnerinnen und Bewohnern acht Erhebungsmerkmale, wie z.B.

  • Beginn der Unterbringung,
  • Staatsangehörigkeit und Geburtsstaat,
  • sowie drei Hilfsmerkmale (Name, Geburtstag und –ort) erfasst.

Die nicht-sensiblen Sonderbereiche können in die Haushaltsstichprobe kommen, so dass auch Studentenwohnheime in die vollständige Erfassung kommen können.

Und was ist mit Bürgern mit Migrationshintergrund? Nun dies trifft all diejenigen, die selbst, oder deren Eltern nach 1955 nach Deutschland gezogen sind. Die EU-Richtlinie spricht hier lediglich von nach 1981. Schon seltsam das Ganze.

Aber was ist denn nun so schlimm daran? Vater Staat sagt doch, dass diese Daten anonymisiert sind. Wie wird das Ganze nun zusammengetragen? Nun, es gibt es sogenannte Ordnungsnummern für „jede Anschrift, jedes Gebäude, jede Wohnung, jeden Haushalt und jede Person“, die „von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder“ vergeben werden. Diese Ordnungsnummern „dürfen zusammen mit den Erhebungsmerkmalen gespeichert werden“ (§ 13 ZensG) und sind spätestens am 09. Mai 2015 zu löschen (in 4 Jahren). Sie dienen dazu, die Daten aus den unterschiedlichen Quellen personenbezogen zusammenzuführen.

Nach §19 Abs. 2 ZensG sind Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift und die Original-Erhebungsunterlagen „spätestens vier Jahre nach dem Berichtszeitpunkt zu löschen“ bzw zu vernichten. Es steht zwar „So früh wie möglich“ im Gesetz, aber mal im Ernst: wer konnte bisher bei solchen Zeitphrasen gegen die lange Speicherung/Frist klagen?

Damit sind die Persönlichkeitsprofile noch bis zu vier Jahre verfügbar! Eine anonyme Statistik, wie sie uns suggeriert wird, sieht anders aus.

Sind Pannen undenkbar? Das glaube ich nicht. Schon allein bei der Bearbeitung der Fragebögen der GWZ (die, für die Wohnungseigentümer) wurde durch die Fülle an Daten in einigen Bundesländern an private Firmen ausgelagert. Die eine erwähnte Firma, an die outgesourcet wurde, riecht schon sehr suspekt, wenn man die Zusammenhänge mal sich zu Gemüte führt. Schon allein diesen Sachverhalt muss man sich auf der Zunge zergehen lassen und lässt die Bearbeitung der 10%-Fragebögen in einem ganz anderen Licht stehen. Es wird erlaubt private Daten an Firmen zur Bearbeitung auszulagern.

Der Adresshandel wird wieder florieren. Wo bei wenigen Daten bereits ein riesiges Geschrei in der Bevölkerung losbrach, wird beim Zensus – teilweise durch Nichtinformation – nichtsahnend abgewunken. Daten können durch Erhebungsbeauftragte kopiert, in privaten Unternehmen gesammelt werden und Vater Staat braucht erst in 4 Jahren an Anonymisierung zu denken. Bis dahin weiß keiner, wer noch so alles Zugriff auf die Datenberge hat.

Und wo Datenberge entstehen – da werden Begehrlichkeiten geweckt. Nicht zu vergessen in der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung, die mal ganz schnell für Urheberrechtsverletzungen genutzt werden sollte oder andere profane Tätlichkeiten, denen per Gesetz nach ein Riegel vorgeschoben wurde.

Google investiert in Stadt Brandenburg in Solarpark?

Wie Havelstadt.de berichtet, will Google in den bestehenden Solarpark in der Havelstadt Brandenburg investieren …

Google versteht seine Beteiligung als wichtigen Beitrag zur Förderung klimafreundlicher Energie – aber auch als solide finanzielle Investition. Diese ‘doppelte Dividende’ macht Investitionen in erneuerbare Energien besonders attraktiv.

Ich glaube, da heißt es einiges an Unterlagen wälzen …

INDECT: Die Geister, die ich rief

Ein interessanter Artikel nebst Interview ist auf politik-digital.de erschienen.

Das wesentliche Ziel des Projekts sei ganz profan: nämlich EU-Fördergelder für die beteiligten akademischen Institutionen abzuschöpfen. Nachfolgend solle die Sicherheits- und Rüstungsindustrie dann um ein vielfaches höhere Aufträge erhalten. Dahinter ständen handfeste wirtschaftliche Interessen, nicht etwa eine Verschwörung zur totalen Überwachung. Die Gefahr eines Überwachungsstaates würde dabei aber billigend in Kauf genommen, so Moechel. Dennoch ziele das Projekt aus der Perspektive staatlicher Sicherheitsbehörden vor allem darauf, in bestimmten Bereichen Fortschritte zu erzielen.

Ich sage nur: Stoppt INDECT.

eID-Akzeptanz im nPA bleibt hinter Erwartungen zurück

Heise berichtete heute, dass bisher 1,1 Millionen neue Personalausweise beantragt worden sind, aber die zur Online-Nutzung benötigte AusweisApp lediglich 29000 Bürger erst heruntergeladen haben. Das entspricht gerade mal einer 3%-Quote über alle Ausweise. Angeblich soll bei jedem zweiten nPA die eID-Funktion aktiviert worden zu sein.

Pannen gab es viele. Die ausgerollten Kartenlesegeräte ohne eigene Tastatur (1 Millionen Stück) und das bis heute daran Festhalten und nicht Ablehnen dieser unsicheren Geräte, störanfällige Terminals in Meldeämtern, erst kürzlich die Schwierigkeiten mit Sonderzeichen im Namen und bis heute das schiere überwältigende Nicht-Angebot von Anwendungen der eID.

Seien wir mal realistisch:

Der gemeine Anwender versteht doch im Groben nicht, was er damit anfangen soll. Oder sagen wir es anders: Wie er es einrichten soll. Selbst bei der buntesten Werbung (wozu muss eigentlich so ein Aufwand und Geld für das Bewerben eines Ausweises betrieben werden?) und Verpackung und euphorisch positiv gestimmten Dokumentation wird eines nicht bedacht – der Anwender.

Auf Grund meiner Erfahrung durch meinen Job kenne ich hunderte von Leuten, die heute noch kapitulieren, wenn sie sich einen Drucker, HBCI-Online-Banking inkl. Software oder ein Mailkonto in einem Mailclient ihrer Wahl einrichten sollen. Das ist nicht abwertend gedacht oder gemeint, sondern hängt von den Spezialisierungen und Interessen der Personen selbst ab. Niemand kann und muss IT-Profi oder Nerd sein. Der eine kann gut mit Prozenten und Taschenrechner arbeiten und wird Steuerberater, der andere kennt sich in Gesetzen total tuffig gut aus und wird Rechtsanwalt. Wiederum andere wissen, wie sie Rohre miteinander verbinden und bieten Sanitärleistungen an. Und eben jene Bürgern sollen auf einmal etwas derart komplexes anwenden? Wie sieht das mit den damit verbundenen Kosten aus, um spezielle Dienste nutzen zu können? War da nicht auch etwas in der Presse – so von wegen unsichere Lesegeräte? Wo am Computer wird es angeschlossen? Treiberinstallation? Anwendungssymbol in der Tray im Auge behalten?

In diesem Kontext sucht man dann Hilfe – meist bei Bekannten, Nachbarn, Freunden oder Verwandten, die entweder ein Tick mehr gefährliches Halbwissen aufweisen oder nur so tun als ob. Ein reger Austausch und Zugriff auf sämtliche sicherheitsrelevante Daten findet statt. Zertifikate, Daten, Pins – alles vor- und rückwärts ausgetestet, kopiert, probiert. Letztendlich, früher oder später, ist der gemeine Anwender gezwungen dafür dann noch mehr Geld als bisher auszugeben, indem er sich Hilfe bei Unternehmen sucht.

Muss man so etwas umsetzen? Ohne nennenswerten und erkennbaren praktischen Nutzen und zudem zu hohen Kosten bei geringerer erkennbarer Sicherheit? Mal ehrlich: was sagt an dieser Stelle das Bauchgefühl? Hmm?

Es ist dennoch schön anzusehen, dass die Erwartungen der Befürworter nicht bestätigt wurden und eID sowohl bei den Bürgern als auch bei den Unternehmen keine grundlegende Rolle spielt. Für mich, wie auch für viele andere Skeptiker und Kritiker ist der nPA als Solches eine Investition in Sondermüll: Plaste ohne sonderlichen Mehrwert, an der sich wenige involvierte Unternehmen scheinbar für Außenstehende gesund stoßen wollen. Über weitere kritische Punkten fange ich jetzt aber nicht an zu schreiben. ;)

Sicherste Technik, die es gibt – wer’s glaubt

Mustermann nPA (neuer Personalausweis ab 1.11.2010) / Bundesministerium des Innern / Genehmigung: §5 (1) UrhG, official work

Mustermann nPA (neuer Personalausweis ab 1.11.2010) / Bundesministerium des Innern / Genehmigung: §5 (1) UrhG, official work

Nun ist er da, der “sagenumwobene” nPA (neuer elektronischer Personalausweis)!

Und die Befürworter aus Staat und Industrie versuchen trotz des Zwangsstartes dieser Woche diesen in positiven Licht darzustellen. Der erhoffte “Run” auf den neuen Ausweis blieb aber weit hinter den Erwartungen. Speziell in den “neuen” Bundesländern ging der Einführungstermin einher mit auslaufenden alten Ausweisen. Dumm nur, dass im Vergleich zu den regulären Ausweisbeantragungen in der letzten Woche sehr viele noch den guten alten Ausweis in Auftrag gaben, wie es zB. die Piraten in Potsdam in ihrem letzten Wochenrückblick aufzeigen. Sicherlich mag hier der Umstand ebenso geschuldet sein, dass man für ein derartiges Dokument statt 8€ nun 28,80€ auf den Tisch legen muss und viele Leute mit dieser Hyper-Technik nichts am Hut haben.

Dass es hier nicht nur um Sicherheit geht, sondern auch um wirtschaftliche Interessen, zeigt zB. ein Interview vom 01.10.2010 auf Radio1 (interessant ab ca. 4:00). Ein “sicheres Bonuspunkte-Programm kann damit abgewickelt werden – soso. Was das bisherige (und in meinen Augen sehr zweifelhafte) Bonuspunkte-Programm des Handels unsicher darstellen lässt, läuft wohl eher dahingehend hinaus, dass man z.B. nicht eindeutig einen Einkauf auf eine Person zurück schließen lassen kann. Mit dem nPA ja alles kein Problem mehr und wird auch noch fertig gebacken dem “Kunden” in naher Zukunft aufgezwungen. Man kann ja dann ohne nPA die tollen Funktionen nicht nutzen und auch nicht mehr “sicher” einkaufen.

Kritik gab es zudem viel – besonders im Zusammenhang mit dem durch die Bundesregierung erworbenen Sicherheitskits, die gratis unters Volk geworfen werden sollten. Speziell diese haben ein eklatantes Sicherheitsproblem, da die 6-stellige PIN via Computer-Tastatur eingegeben werden muss. Der CCC hatte hierzu Sicherheitsmängel aufgezeigt, weil es dadurch mit einfachen Mitteln möglich ist, die PIN bei Eingabe auf dem Computer auszulesen und diese gar automatisiert durch ein Schadprogramm zu nutzen. Ich denke der letzte Satz ist genau der ausschlaggebende Punkt:

Mitlesen der PIN und automatisierte Legitimation

Wohl bemerkt: das alles, wenn der nPA in der Nähe des Lesegerätes sich befindet.

Nun gibt es auf der FAZ seit gestern ein “tolles” Interview mit der IT-Beauftragten der Bundesregierung Cornelia Rogall-Grothe. Dieses Interview zeigt, dass man keine Juristen in die Position des Bundes-CIO hieven sollte. So oft kann man sich nicht an die Stirn schlagen, wie man eigentlich gern wollte (#facepalm).

Aber beginnen wir von vorn … Weiter lesen …

Update: Erhebliche Sicherheitsprobleme bei elektronischem Personalausweis (ePA)

Der CCC hat gestern auf seinen Seiten einen Artikel veröffentlicht, der in Hinsicht des elektronischen Personalausweises (ePA) kaum Gutes erkennen lässt. Im Hinblick der unter Erfolgsdruck leidenden Bundesregierung, sind, wie auch in meinem Blog mehrfach darauf hingewiesen (hier, hier, hier), massive Mängel dargelegt worden, wo ich für mich den ePA persönlich nur ablehnen kann.

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