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§20 BKA-Gesetz

So oft ich das Gesetzespapier gelesen habe, so oft ist mir das nicht aufgefallen. In der finalen Fassung des BKA-Gesetzes befindet sich auch der §20, insbesondere §20t.

So viel zum Richtervorbehalt. Wenn ich den Paragraphen richtig deute, dann darf das BKA auch ohne richterlichen Beschluss in die Wohnung heimlich einreiten. Es reicht schon aus, dass die Annahme vorhanden sei, dass jemand “Böses” bei einem im Hause verkehrt. Ich sag nur “Jeder kennt Jeden über 6 Ecken”. Jaja, wenn “wir” denen sagen, dass das Gesetz das BKA mit Geheimdienstbefugnissen ausstattet, dann wird das verharmlost und man selbst wird diskreditiert. 

Von getürkten und gestellten Beweisfunden will ich gar nicht erst reden. Mann, sind wir schön blöd, so etwas zuzulassen. Aber das ganze Gesetzestextchen ist ja höchst rechtsstaatlich und grundgesetzkonform. Pah!

Es ist Gesetz …

… traurig, aber wahr. Der Bundespräsident hat das BKA-Gesetz unterschrieben und somit ist das Ganze erst einmal Gesetz. Meinen Kommentar dazu erspar ich mir an dieser Stelle, denn erstens ist dieser den regelmäßigen Lesern mehr als bekannt und zweitens heißt jetzt es diese Energie unterstützend einzubringen.

Mal sehen, wann die Unterschriftensammlungen für die Klage wieder anfangen. Ich für meinen Teil bin wieder mit dabei. Und ihr?

Lügen ohne rot zu werden

Heute mache ich es kurz: der Tag, an dem das BKA-Gesetz beschlossen wurde, gilt als “schwarzer Tag” für die Grundrechte. Selbst die Iren sehen das Ganze als Rechtsbruch innerhalb Deutschlands. Dass die verantwortlichen Politiker auch noch Aussagen von sich geben, wie 

Ich stelle eine Hysterie in der öffentlichen Diskussion fest. Die speist sich unter anderem daraus, dass einige den Gesetzestext nicht richtig gelesen haben.

zeigt einfach in meinen Augen, wie noch im Nachhinein gelogen wird. Im dazu gehörigen Forum bei Heise sind einige interessante Stellungnahmen dazu zu finden, die mehr als einmal zeigen, dass die verantwortlichen Politiker (mitarbeitend oder mitbeschließend) entweder das Gesetz nicht gelesen oder bewusst aus Eigenabsicherung zugestimmt haben.

Lesenswert ist dieser (geändertes Zeugnisverweigerungsrecht, obowhl angeblich gleich zu jetzigem Recht) und dieser Artikel, die definitiv die Aussagen von Hr. Schäuble und Hr. Edathy entkräften und bloß stellen. Diese beiden Links sind nur eine Mindermenge der angeprangerten grundgesetzwidrigen Gesetze. Selbst der Präsident des BVerfG Hans-Jürgen Papier hat mehr als einmal betont und ermahnt, dass die Bundesregierung sich auf mehr als dünnem Eis sich bewegt.

Mal sehen, was unser Bundespräsident noch machen wird. Will er wieder in sein Amt gewählt werden und dieses Gesetz somit unterschreiben oder steht er für unser bestehendes Grundrecht ein … ich bin gespannt – ansonsten muss es zum x-ten Mal das BVerfG richten.

BKA-Gesetz ist leider durch

Nun ist es erstmal Gesetz. :-( Es ist zumindest gut zu sehen, dass die Bürgerrechtler sich startbereit machen und sich auch zum  großen Teil zusammenschließen, um als Gemeinschaft dagegen zu klagen. Und wie ich finde, mit sehr hohem Erfolgsfaktor.

Von einem “schwarzen Tag für die Rechte der Patienten” sprach der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Jörg-Dietrich Hoppe. Wenn das BKA-Gesetz in der beschlossenen Form in Kraft trete, gelte das Arztgeheimnis nur noch mit großen Einschränkungen. Hoppe kündigte an, dass auch die BÄK das Bundesverfassungsgericht anrufen werde. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum, Ex-Bundestagsvizepräsident Burkard Hirsch (beide FDP) und der Anwalt Peter Schantz erklärten bereits vorab, ihre geplante Verfassungsbeschwerde werde “gemeinsam mit Beschwerdeführern aus dem Bereich der Medien, der Ärzteschaft und anderen” in Kürze eingelegt. Vertreter der Grünen und die Telepolis-Autorin Bettina Winsemann (“Twister”) wollen ebenfalls nach Karlsruhe ziehen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sieht der angekündigten Verfassungsklage jedoch gelassen entgegen. Er sei sich sicher, sagte er im ZDF, dass dieses Gesetz in allen Punkten dem Grundgesetz entspreche.

Ich wünsche mir, dass die Gelassenheit in Hr. Schäubles Wesen verschwinden wird und den “Karlsruhe-Touristen” (wie sie beschimpft wurden) vollen Erfolg – ebenso mit meiner Unterstützung (finanziell).

Er ist sich anscheinend erneut sicher, nicht zu verlieren – so wie er die letzten Gesetze “nicht” verloren hat. So gut wie jedes Papier aus seinem Hause wurde abgeschmettert, obwohl es doch derart  ”Grundgesetz konform” war. Und meine Meinung ist: sollte die Klage rechtzeitig durchkommen, dann wird es zu 99% zerpflückt werden. Allein schon wegen des neuen IT-Grundrechtes seitens des BVerfG, Verlust der Privatsphäre durch das Gesetz, Aufweichung des Aussageverweigerungsrecht, Aufweichung der ärztlichen und anwaltlichen Schweigepflicht oder den heraufbeschworenen Überwachungsmaßnahmen. Ob Schäuble sich seiner damaligen Worte erinnern wird?

Wenn das BKA-Gesetz scheitert, dass man das dann auch nicht mehr brauchen wird? Ich würde sogar sagen – wenn das BKA-Gesetz im Großteil scheitert, dann sollte jeder, der das Machwerk als “bestes Polizei-Gesetz” aller Zeiten ansieht, jeder der vehement dafür geworben und dran gearbeitet bzw. mitentschieden hat seines Amtes enthoben werden. Ohne Diäten, versteht sich – in der freien Wirtschaft geht es uns ja auch so, dass wir dann nichts haben … oder bei Geschäftsführern, die mit ihrem eigenen Vermögen haften, wenn sie den Karren in den Dreck fahren … nur, dass Politiker die Geschicke von 80 Millionen lenken und alle in den Abgrund reißen. Da sollte die Strafe weitaus höher liegen …

Wer es nicht glaubt, was auf uns zukommen “kann”, der sollte sich das Gesetz mal durchlesen. Dann sieht derjenige, dass kein Dummfug erzählt wird. Es ist schwierig, die einzelnen Bruchstücke und Textfragmente mit dem derzeitigen Gesetz in Einklang zu bringen, da nur Worthülsen und Ergänzungen drin stehen. Vielleicht hat ein Großteil unserer “Volksvertreter” genau das nicht gemacht und Hr. Schäuble, Ziercke und Wiefelspütz mit deren Äußerungen dazu “blind vertraut”. Naja … ich drücke die Daumen für die Aktion in Karlsruhe und viel Glück!

Datenschutz, ePerso, BKA-Gesetz und Denunzierung

Kurz vor Weihnachten, wo jeder Normalsterbliche mit sich selbst und mit Geschenke kaufen, basteln, backen oder kochen ist, werden vom Innenausschuss, dem Bundestag und Bundesregierungen Altes erneuert, umgeändert und auf den Weg gebracht – zum Leidwesen der Bürger.

Man ist sich über die “Verbesserungen” im BKA-Gesetzespaket einig, welches die Freiheiten und Rechte der Bürger weiter einschränkt, aber beim Datenschutz sind sie keinen Deut weiter. In dieser Hinsicht zeigt die “Große Koalition” Geschlossenheit.

Auch der ePerso muss nur noch beschlossen werden, der alles noch “sicherer und besser” für uns machen soll – zu Lasten der Bürger. Finanziell, als auch Schaffung von neuen Datenbergen inkl. Speicherung von biometrischen Daten (noch optional der Fingerabdruck, Pflicht beim biometrischen Passbild) wird der Bürger belastet. Auch hier empfehle ich die Anmerkungen und Gedanken des Datenschutz-Blog.

Es war auch vorhersehbar, dass nach der ganzen beginnenden Öffentlichkeitsaufklärung die Bürger sich nach und nach “Aufrüsten”, um ihre Daten vor möglichen staatlichen Eingriffen zu schützen. Nicht umsonst schafft es TrueCrypt derzeit auf Platz 8 des Heise-Downloadarchivs. Bei anderen Download-Portalen sieht es nicht anders aus. Als Gegenleistung wirft die Regierung mit Denunzierungen um sich. Der AK Vorrat, welcher sich zumindest um Aufklärung und Folgen des ganzen Vorhaben seitens der Regierung beschäftigte, soll mitunter an den “Falschinformationen” und der Panikmache Schuld sein. Dazu kann ich persönlich nur sagen: einfach nur armseelig – unrechtsstaatliche Gesetze beschließen, die das Volk überwachbar werden lässt und sich beim Zusehen des Verfalls “ihres Produktes” wild mit den Armen rudernd und die Schuld auf die Datenschützer und VDS Kritiker schieben.

Kindergarten – ich will, ich will .. und wenn es nicht so klappt wie sie wollen, dann werden sie bockig und lassen keine Diskussion oder Kritik zu – und diese ist bei solchen schwerwiegend eingreifenden Gesetzen bitter nötig.

Ich hatte letztens auch eine Diskussion in einer großen Gruppe. Ein Hauptargument war mitunter, was der Staat denn mit den Daten anfangen könnte. Solle er, wie auch die Wirtschaft, doch wissen, was man einkauft oder wann man telefoniert oder online geht.

Aber spätestens dann, wenn diejenigen sich engagieren, politisch oder gesellschaftlich aktiv werden, weil sie mit der Politik und dem Ganzen nicht einverstanden sind – spätestens dann wird es wieder interessant. Wie lange es dauert, bis das eintritt? Vielleicht schneller, als uns allen lieb ist … ich sage nur steigende Arbeitslosigkeit, sinkende Gehälter und Löhne und somit steigende Unzufriedenheit bei vielen Betroffenen. Und was meint ihr, was passieren wird, wenn der “Volksmob” sich auf die Straße begibt und mitunter sich des §20 Satz 4 bedienen möchte? Oder wenn jemand politisch daran was ändern möchte und sich somit engagiert? Irgendwie muss man sich doch bei Demonstrationen oder anderen “Kundgebungen”, sowie kommunikativ mit Gleichgesinnten und Bürgern untereinander verständigen – via Mail, Telefon/Handy, Internet.