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BKA-Novelle vorerst gestoppt – Schäuble wirkt bockig

Der Bundesrat hat heute fürs erste die Einführung der BKA-Novelle gestoppt. Auch der Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses fand bisher keine Mehrheit, kann aber noch vom Bundestag aus initiiert werden.

Interessant ist, wie “wichtig” auf einmal der BKA-Gesetzesentwurf (nicht mehr) ist. Wie sonst darf man die bockig wirkende Aussage von Hr. Schäuble werten:

Entweder wir kriegen vor Weihnachten ohne große Änderung noch ein Ergebnis, oder das Gesetz kommt gar nicht mehr zustande …

Ich sag nur Kindergarten: Wenn er nicht kriegt, was er will, dann hat er keine Lust mehr. Wenn er seine H.O.D.E.N. (Heimliche Online-Durchsuchung Eines Nationalfeindes) nicht bekommt, dann spielt er nicht mehr mit – basta!

Welcher, noch mit etwas Verstand gesegnete Bürger, glaubt ebenso noch seine Ausführungen, dass das BKA niemals im Leben nicht ihre Befugnisse ausnutzen bzw. missbrauchen würden.

Dann hätte man sich die ganze jahrelange Debatte über die Ausweitung der Befugnisse aber schenken können, die auch zu viel Verunsicherung geführt habe. Als Beispiel führte Schäuble “das ganze Gerede vom Überwachungsstaat” an. Dabei gehe die Polizei sehr sorgfältig mit den ihr gewährten Befugnissen um. So sei der große Lauschangriff, der mit dem BKA-Gesetz um einen Spähangriff mit winzigen Kameras ausgeweitet werden soll, im vergangenen Jahr lediglich in zehn Fällen durchgeführt worden.

Nicht nur der G8-Gipfel in Heiligendamm hat gezeigt, wie Befugnisse ausgenutzt bzw. Grenzen umgangen wurden (Geruchsproben, Einsatz von Militärflugzeugen usw) sondern auch das hier und das. So viel zur “Sorgfalt”.

Wieso sollte ausgerechnet das BKA mit den neuen Befugnissen sich zurückhalten? Was man hat, das hat man. Das BKA untersteht nicht einmal ansatzweise einem Kontrollgremium, so wie der BND. Das Ganze könnte sich zu einem Staat in einem Staat entwickeln. Und ich scheue nicht den Vergleich zu ziehen: so wie einst die Gestapo, als auch Mielkes “Horch & Guck” Firma.

Ich betone erneut: es ist mehr als verwerflich, dass unsere “Regierung” zu Mitteln und Instrumente greift, die sonst nur von den von ihnen angeprangerten sogenannten “Schurkenstaaten” eingesetzt werden.

Ich hoffe, dass das BKA-Gesetz letztendlich nicht kommen wird. Aber ich vermute, selbst wenn es nicht kommt, dann dürfen wir alle in den Medien eine “tolle” Überraschung erleben, wo die Befürworter die Verantwortung den Kritikern und Bundesrat-Blockierern aufhelfen werden … reine Spekulation, versteht sich!

Linkes Gerülpse

Es ist interessant anzusehen, wie “unsere” Bundespolitiker langsam pampig werden. Anscheinend haben die Bundestagsabgeordneten vergessen, dass im Bundesrat die Länder ihre Meinung durch Abstimmung kundgeben. Nur weil einige SPD-mitregierte Länder nun Bedenken am BKA-Gesetz haben, kann hier nicht diffamierend in allen Medien, und die Medien selbst, herumposaunt werden, wie es Einem beliebt. Der Bundesrat verfolgt halt viel mehr Länderinteressen und nicht dass, was der Bundestag will. Deswegen gibt es diese, damit nicht alles wahllos beschlossene Sache werden kann.

Mit diesem linken Gerülpse aus Sachsen lässt sich doch nichts anfangen. Innenpolitischer Sprecher der UnionHans-Peter Uhl

Diese, wie auch andere Äußerungen zeigen einfach mal, dass es Null Tolerant für Andersdenkende in den Köpfen und Gesinnungen der meisten laut schreienden und geifernden Abgeordneten, wie auch Respekt vor anderen Meinungen und Menschen gibt. Das ist kein linkes Gerülpse – das nennt sich DEMOKRATIE!

Herr Wiefelspütz ist ebenso ein Kandidat, der einfach nicht einsehen kann/will, dass etwas nicht perfekt ist, nur weil er es anders sieht (weil er daran “maßgeblich” mitgewirkt hat und sich nun nicht die Butter vom brot nehmen lassen will?).

Es ist anscheinend für derartige Menschen nicht möglich mal in sich zu gehen und nachzudenken, ob an der laut gewordenen Kritik nicht doch etwas Wahres dran ist. Nein – das verbietet die Egozentrik und Engstirnigkeit. Immer nur geradeaus – die Scheuklappen angelegt.

Achso: Herr Ziercke hat, wie bereits von mir voraus gesagt, selbst verkündet, dass, obwohl deren Gesetz zur Online-Durchsuchung so rechtsstaatlich sicher ist, sie laut BVerfG ja nicht einmal mehr heimlich in die Wohnung Verdächtiger dürfen, wenn das Gesetz scheitert. 

“Wenn es noch weitere Kompromisse geben sollte, dann machen wir im Grunde die Online-Durchsuchung unbrauchbar”, sagte der Sozialdemokrat im rbb-Inforadio. Das Instrument sei schon stark eingeschränkt, da die Ermittler für das Aufspielen der Spionagesoftware nicht heimlich in Wohnungen Verdächtiger eindringen dürften.

Ich sage mal frech: das ist genau das, was sie eigentlich wollten – in die Wohnung Verdächtiger heimlich rein, und das egal für welche Straftat. Wer noch an Terror glaubt, der ist selbst schuld … oder hat diesen zu Hause. Wer weiß?

PS: Ich könnte fast wetten, bis zur Abstimmung im Bundesrat wird noch mal gehörig was gezaubert. Eine kleine Terrorzelle oder KiPo oder dergleichen wäre praktisch. Kann ja nicht angehen, dass sich der Bundesrat querstellt und irgendwie muss man ja die Querdenker umstimmen. Ich lass mich überraschen!

†12.11.2008: BKA-Gesetz ist leider durch

Leider ist das BKA-Gesetz heute durchgewunken worden. Ganze 375 mögliche Verräter am Volk haben dafür gesorgt, dass die Entscheidung für den Gesetzesentwurf gefällt wurde. Ich hoffe, dass die angekündigten Klagen der Grünen, von Twister und der FDP (durch den bereits bekannten Gerhart Baum) Erfolg haben werden und Hr. Schäubles Abteilung, Äußerungen und Handlungen Schranken aufgezeigt werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass er anscheinend nicht weiß

was die Verfassung erlaubt und was sie nicht erlaubt, und wir halten uns peinlich genau daran.

Und Hr. Schäuble selbst steht wieder vorn und ist der festen Meinung, dass das Ganze 100% konform mit dem Grundgesetz ist? Das ich nicht lache! So wie die anderen Male, wo ihm das BVerfG aufgezeigt hat, wie verfassungskonform seine Abteilung an Gesetzen mitgewirkt hat.

Was soll das eigentlich mit der Diffamierungskampagne? Das nennt man Aufklärung, welches nicht von unserer Regierung getan wird. Und ich denke, die Befürchtungen sind berechtigt. Sollte das BVerfG bei den angesprochenen Klagen nicht Recht sprechen, dann bin ich mal gespannt auf die Meinungen der heutigen Befürworter.

Wieso soll bei Überwachungen ein Datenschutzbeauftragter aus gleichem Hause wie das BKA entscheiden, ob die mitgeschnittenen Gespräche, abgezogenen Daten usw. unter dem Kernbereich der Privatsphäre fallen? Diese ist eh schon nicht mehr existent und erst recht nicht, wenn 3 Beamte darin rumschnüffeln. Und ein Richter entscheidet schonmal gar nichts mehr.

Wie ist also das Ganze mit dem vom BVerfG geschaffene IT-Grundrecht vereinbar?

Achso – und hat sich mal einer Gedanken gemacht, was mit solchen gesetzlichen Befugnissen passieren könnte, wenn die als rechtsextrem geltenden Parteien an die Macht kommen, wie ’33? Ach dass passiert niemals nie nicht? Na dann bin ich beruhigt … nicht!

Sollten wieder Unterschriften als Nebenkläger aus der Bevölkerung für die Klageschrift, wie bei der Vorratsdatenspeicherung, benötigt werden, dann ist diese von mir erneut so sicher, wie das Amen in der Kirche liebe CDU. Wofür steht das C noch einmal in CDU und S in SPD? Die 10 Gebote einfach mal umgedeutet und die Basis eurer Partei vergessen, was?

PS: Stehen die Politiker wirklich zu diesem Gesetz? Wo bleiben Sprüche, wie “Dieses Gesetz ist so gut, dass ich mich persönlich dafür verbürge. Ich verknüpfe meine politische Karriere, mein privates Vermögen usw. damit.”