Getagged : Bundesrat

Update: Erhebliche Bedenken und Verschärfungen

Völlig sinn- und merkbefreit gab es lautes Gedöhns. Nachdem der Bundesrat erhebliche Mängel und Grundrechtseingriffe bezüglich der geplanten KiPo-Sperren festgestellt hat, wird der Wunsch nach tiefergehenden Sperrmaßnahmen lauter – und das auch noch völlig ohne den Verstand einzuschalten, denn aus Reihen der CDU wird gefordert,

dass die geplante Sperre auf Ebene “vollqualifizierter Domainnamen” nicht ausreiche und trotz der Befürchtungen vieler Experten über große Kollateralschäden eine Blockade “auf der Ebene der Internetprotokoll-Adressen als Mindestmaßnahme” vorzusehen sei.

Kollateralschäden sind mehr als nur vorprogrammiert, wenn auf IP-Ebene geblockt werden soll. Zum Beispiel “verstecken” sich hinter der IP-Adresse von meinem Blog mehrere hundert oder gar tausend andere Domains. Die wären, nebst meiner eingeschlossen, alle gesperrt!

Zusammen mit den “Wünschen” nach Ausweitung der Sperren bestätigt sich das Ganze immer mehr, dass eine Zensurinfrastruktur aufgebaut werden soll. Denn wie Heise im Artikel, und die Kritiker wie auch meine Wenigkeit bereits schrieben:

Der Kampf gegen Kinderpornographie im Internet werde damit nicht vorangebracht. Stattdessen würde die Wirtschaft dazu verpflichtet, “flächendeckend eine Sperrinfrastruktur zu schaffen”. Angesichts immer neuer Forderungen, die Maßnahme auf weitere Inhalte wie “Killerspiele” oder Islamismus auszudehnen, wachsen laut Süme “die Zweifel an der Zusage der Bundesregierung, die Maßnahme bleibe auf jeden Fall auf Kinderpornografie beschränkt”.

Es ist schon krass, dass die Zweckbindung (ein Hasswort für mich) bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes aufgehoben werden soll.

Update:

Weil ich es gerade in einem Gespräch mitbekommen habe – die Sperre via IP-Ebene ist vergleichbar mit dem Zunageln und Verrameln von einem Eingang eines Mehrfamilienhauses, wie zB. einem Hochhaus. Nur weil einer Mist, der darin wohnhaft ist, wird der Eingang blockiert und keiner kann mehr rein. Nur mal zum Verständnis wie bescheuert allein dieser Gedanke ist, die Sperren auf IP-Ebene einführen zu wollen.

Update 2:

Nicht durchsetzen konnte sich der Wirtschaftsausschuss mit seiner Empfehlung, zunächst auf die effektive Umsetzung der bestehenden Möglichkeiten der Strafverfolger zum Löschen kinderpornographischer Angebote im Netz zu drängen. Auch die von den Wirtschaftspolitikern gewünschte Übersicht von Servern mit Kinderpornographieangeboten in Ländern, in denen deutsche Ermittlungsbehörden auch keine indirekten Zugriffsmöglichkeiten haben, verlangen die Länderchefs nicht.

Womit eigentlich bewiesen ist, dass es nicht gewollt ist, KiPo zuerst zu löschen. Vielleicht kann man so weit gehen und sagen, es ist nicht gewollt gegen KiPo im Allgemeinen vorzugehen.

BKA-Gesetz ist leider durch

Nun ist es erstmal Gesetz. :-( Es ist zumindest gut zu sehen, dass die Bürgerrechtler sich startbereit machen und sich auch zum  großen Teil zusammenschließen, um als Gemeinschaft dagegen zu klagen. Und wie ich finde, mit sehr hohem Erfolgsfaktor.

Von einem “schwarzen Tag für die Rechte der Patienten” sprach der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Jörg-Dietrich Hoppe. Wenn das BKA-Gesetz in der beschlossenen Form in Kraft trete, gelte das Arztgeheimnis nur noch mit großen Einschränkungen. Hoppe kündigte an, dass auch die BÄK das Bundesverfassungsgericht anrufen werde. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum, Ex-Bundestagsvizepräsident Burkard Hirsch (beide FDP) und der Anwalt Peter Schantz erklärten bereits vorab, ihre geplante Verfassungsbeschwerde werde “gemeinsam mit Beschwerdeführern aus dem Bereich der Medien, der Ärzteschaft und anderen” in Kürze eingelegt. Vertreter der Grünen und die Telepolis-Autorin Bettina Winsemann (“Twister”) wollen ebenfalls nach Karlsruhe ziehen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sieht der angekündigten Verfassungsklage jedoch gelassen entgegen. Er sei sich sicher, sagte er im ZDF, dass dieses Gesetz in allen Punkten dem Grundgesetz entspreche.

Ich wünsche mir, dass die Gelassenheit in Hr. Schäubles Wesen verschwinden wird und den “Karlsruhe-Touristen” (wie sie beschimpft wurden) vollen Erfolg – ebenso mit meiner Unterstützung (finanziell).

Er ist sich anscheinend erneut sicher, nicht zu verlieren – so wie er die letzten Gesetze “nicht” verloren hat. So gut wie jedes Papier aus seinem Hause wurde abgeschmettert, obwohl es doch derart  ”Grundgesetz konform” war. Und meine Meinung ist: sollte die Klage rechtzeitig durchkommen, dann wird es zu 99% zerpflückt werden. Allein schon wegen des neuen IT-Grundrechtes seitens des BVerfG, Verlust der Privatsphäre durch das Gesetz, Aufweichung des Aussageverweigerungsrecht, Aufweichung der ärztlichen und anwaltlichen Schweigepflicht oder den heraufbeschworenen Überwachungsmaßnahmen. Ob Schäuble sich seiner damaligen Worte erinnern wird?

Wenn das BKA-Gesetz scheitert, dass man das dann auch nicht mehr brauchen wird? Ich würde sogar sagen – wenn das BKA-Gesetz im Großteil scheitert, dann sollte jeder, der das Machwerk als “bestes Polizei-Gesetz” aller Zeiten ansieht, jeder der vehement dafür geworben und dran gearbeitet bzw. mitentschieden hat seines Amtes enthoben werden. Ohne Diäten, versteht sich – in der freien Wirtschaft geht es uns ja auch so, dass wir dann nichts haben … oder bei Geschäftsführern, die mit ihrem eigenen Vermögen haften, wenn sie den Karren in den Dreck fahren … nur, dass Politiker die Geschicke von 80 Millionen lenken und alle in den Abgrund reißen. Da sollte die Strafe weitaus höher liegen …

Wer es nicht glaubt, was auf uns zukommen “kann”, der sollte sich das Gesetz mal durchlesen. Dann sieht derjenige, dass kein Dummfug erzählt wird. Es ist schwierig, die einzelnen Bruchstücke und Textfragmente mit dem derzeitigen Gesetz in Einklang zu bringen, da nur Worthülsen und Ergänzungen drin stehen. Vielleicht hat ein Großteil unserer “Volksvertreter” genau das nicht gemacht und Hr. Schäuble, Ziercke und Wiefelspütz mit deren Äußerungen dazu “blind vertraut”. Naja … ich drücke die Daumen für die Aktion in Karlsruhe und viel Glück!

BKA-Novelle vorerst gestoppt – Schäuble wirkt bockig

Der Bundesrat hat heute fürs erste die Einführung der BKA-Novelle gestoppt. Auch der Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses fand bisher keine Mehrheit, kann aber noch vom Bundestag aus initiiert werden.

Interessant ist, wie “wichtig” auf einmal der BKA-Gesetzesentwurf (nicht mehr) ist. Wie sonst darf man die bockig wirkende Aussage von Hr. Schäuble werten:

Entweder wir kriegen vor Weihnachten ohne große Änderung noch ein Ergebnis, oder das Gesetz kommt gar nicht mehr zustande …

Ich sag nur Kindergarten: Wenn er nicht kriegt, was er will, dann hat er keine Lust mehr. Wenn er seine H.O.D.E.N. (Heimliche Online-Durchsuchung Eines Nationalfeindes) nicht bekommt, dann spielt er nicht mehr mit – basta!

Welcher, noch mit etwas Verstand gesegnete Bürger, glaubt ebenso noch seine Ausführungen, dass das BKA niemals im Leben nicht ihre Befugnisse ausnutzen bzw. missbrauchen würden.

Dann hätte man sich die ganze jahrelange Debatte über die Ausweitung der Befugnisse aber schenken können, die auch zu viel Verunsicherung geführt habe. Als Beispiel führte Schäuble “das ganze Gerede vom Überwachungsstaat” an. Dabei gehe die Polizei sehr sorgfältig mit den ihr gewährten Befugnissen um. So sei der große Lauschangriff, der mit dem BKA-Gesetz um einen Spähangriff mit winzigen Kameras ausgeweitet werden soll, im vergangenen Jahr lediglich in zehn Fällen durchgeführt worden.

Nicht nur der G8-Gipfel in Heiligendamm hat gezeigt, wie Befugnisse ausgenutzt bzw. Grenzen umgangen wurden (Geruchsproben, Einsatz von Militärflugzeugen usw) sondern auch das hier und das. So viel zur “Sorgfalt”.

Wieso sollte ausgerechnet das BKA mit den neuen Befugnissen sich zurückhalten? Was man hat, das hat man. Das BKA untersteht nicht einmal ansatzweise einem Kontrollgremium, so wie der BND. Das Ganze könnte sich zu einem Staat in einem Staat entwickeln. Und ich scheue nicht den Vergleich zu ziehen: so wie einst die Gestapo, als auch Mielkes “Horch & Guck” Firma.

Ich betone erneut: es ist mehr als verwerflich, dass unsere “Regierung” zu Mitteln und Instrumente greift, die sonst nur von den von ihnen angeprangerten sogenannten “Schurkenstaaten” eingesetzt werden.

Ich hoffe, dass das BKA-Gesetz letztendlich nicht kommen wird. Aber ich vermute, selbst wenn es nicht kommt, dann dürfen wir alle in den Medien eine “tolle” Überraschung erleben, wo die Befürworter die Verantwortung den Kritikern und Bundesrat-Blockierern aufhelfen werden … reine Spekulation, versteht sich!

Im Liegen umfallen …

Wer glaubt, jemand der sichtlich am Boden liegt, könne nicht umfallen, der darf sich eines Besseren belehren lassen. Vor wenigen Tagen, nach Beschluss der BKA-Novelle im Bundestag, gab es wenigstens einen Hoffnungsschimmer: viele Ländervertretungen im Bundestag stimmten bereits gegen dieses Gesetzesmachwerk bzw. enthielten sich. Auch viele Landes-SPDen stimmten in den Chor mit ein, da das Ganze verfassungsrechtlich sehr fragwürdig und wacklig sei. Es war die Rede davon, dass es keinerlei Annäherungspunkte geben und somit das Ganze zum Scheitern verurteilt werden würde …

Heute sieht das anders aus. Bedenken bestehen meist nur noch in den überschneidenden Kompetenzen und Zuständigkeiten des BKA. Kann ja nicht angehen, dass die auf einmal in Zuständigkeiten der LKA rumfuhrwerken. Ebenso wollen sie hauptsächlich nur, dass ein Richter das auch bei Eilentscheidungen abzusegnen hat, damit die Akzeptanz bei der Bevölkerung gefördert wird. Es geht also nicht mehr um das Rechtstaatliche oder Verfassungskonforme, sondern darum, dass es von der Bevölkerung akzeptiert wird.

“Die Akzeptanz der umstrittenen Online-Durchsuchung muss in der Öffentlichkeit durch Richtervorbehalt und Richterprüfung erhöht werden”, konstatierte Körting. Die SPD wolle das neue Fahndungsinstrument nicht grundsätzlich verhindern. Aber ein verdeckter Zugriff auf IT-Systeme müsse auch in Eilfällen grundsätzlich ein Richter anordnen.

Ich will jetzt nicht irgendjemanden der Richter vorverurteilen. Aber, wir sind alle Menschen, machen Fehler und verfolgen auch eigene Interessen und wer allein darauf nur vertraut, dem ist nicht mehr zu helfen. Die nahe Vergangenheit zeigt, wie leicht die Erlaubnis des Richters gegeben werden bzw. umgangen werden kann. Mal im ernst: adaptiert auf einen selbst – eine Erlaubnis muss nicht begründet werden und der zeitliche Aufwand liegt bei wenigen Sekunden – Antrag überfliegen und Unterschrift drauf. Aber eine Ablehnung des Antrages muss begründet werden: sachlich und fundiert mit Gesetzestexten dekoriert, was mehrere Minuten in Anspruch nehmen wird. Und da die Richter aus Mangel an Personal eh unterbesetzt sind, stapeln sich die Anträge zu Hauf auf dem Platz. Was liegt also näher?

Es gibt einen lustigen Begriff für die Kompetenzen des BKA: H.O.D.E.N. stehend für Heimliche Online-Durchsuchung Eines Nationalfeindes. Auch wenn es nicht um das Online im Allgemeinen geht. Denn wer immer noch glaubt, dass jemand Online in alle Systeme über das Internet eindringen kann, der liegt in meinen Augen falsch – wenn, dann träfe es nur “Dumme”. Es ist technisch absolut schwierig und jeder mit Live-CDs von Linux oder *nix Systemen kommt daran vorbei – ebenso die pösen Terroristen.

Es geht, wie immer gesagt, um die massive Kompetenz in Wohnungen heimlich “einzubrechen”, ohne dass Verdächtige der Durchsuchung beiwohnen könnten und weitaus mehr präventive Befugnisse zu schaffen, die bisher nie benötigt wurden und in meinen Augen auch nicht benötigt werden. Wie das alles mit Rechts- und Beweisverwertbarkeit vereinbar ist und vor einem Gericht Bestand hat, dass darf sich jeder selbst überlegen – nämlich überhaupt nicht.

Egal wie man es dreht und wendet und so fürsprechend sich viele dieser Parteimitglieder für das angebliche Interesse des Volkes aussprechen: fast alle der Parteien und Regierungen wollen ungeachtet dessen auch H.O.D.E.N. haben.

 

Elektronische Fingerabdrücke und verschwindende Zweckbindung

Als hätte ich es nicht vorher geahnt, trumpft heute Heise mit einer für mich im Voraus geahnten Meldung auf. Dem Bundesrat gehen die bereits beschlossene Zweckbindung zum Einsatz / Abruf / Verwendung der elektronischen biometrischen Daten (Fingerabdrücke / biometrisches Passbild) nicht weit genug und fordert somit “Nachbesserung” – sprich Verschärfung.

Es ist bald nicht mehr so weit hergeholt, wenn jeder Fingerabdruck, der bei einem Tatbestand jeglicher Art aufgefunden wurde und sei er noch so zufällig und eigentlich ohne Belang, direkt mit den gespeicherten Fingerabdrücken abgeglichen wird – ergo man selbst unschuldig ins Visier gerät.

Was besonders interessant ist – eigentlich sollten die Fingerabdrücke nur im Ausweis sein. Seltsam ist, dass diese auf einmal in Datenbanken auftauchen – sollte das nicht dem Einen oder Anderen zu denken geben? Vielleicht in die Richtung, was man mit “geklauten” Fingerabdrücken einem alles unterjubeln und unterschieben kann?

Wie ich so etwas nenne? Verlogen und hintergangen … oder wie es der Fürst von Lichtenstein kürzlich über das aktuelle Deutschland sagte: das vierte Reich!