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Stoppt ELENA

Der FoeBuD e.V. hat für die Verfassungsbeschwerde gegen ELENA (Infos zB. hier) seine Pforten geöffnet. Leider ist die Zeichnungsfrist relativ kurz, dennoch wäre es schön, wenn sich so viele Menschen wie möglich daran beteiligen würden.

Kosten? Lediglich mal ca. 5 Minuten Zeit plus 55 Cent für eine Briefmarke .. ich denke, dies sollte bei Jedem drin sein, um gegen den Datenkraken im Bereich Lohnabrechnung und der Sozialversicherung vorzugehen.

Entscheidung: Derzeitige Wahlcomputer sind verfassungswidrig

Update: Ich verlinke mal einfach auf HeiseNetzpolitik.org und die taz.de! Die derzeitigen Wahlcomputer sind verfassungswidrig, was aber nicht heißt, dass Wahlcomputer verboten sind. Sie müssen aber mitunter Folgendes gewährleisten:

Der Wähler müsse die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüfen können. Dazu gehöre, dass er sehe, ob seine Stimme richtig erfasst worden sei. Das sei bei den bislang eingesetzten Geräten nicht der Fall.

Das setzt die Hürden ziemlich hoch, denn mitunter eine spätere Kontrollmöglichkeit (vlt. in Papierform, durch Quittung, Kopie o.ä.) muss gewährleistet werden.

EUGH bestätigt Rechtsgrundlage der Vorratsdatenspeicherung

aber mit mehr als fadenscheinigen Begründungen, die sich mir trotz Einsatz von Logik nicht glaubhaft machen können (hier die Originalerklärung). Wieso?

  1. Die Richtlinie sei korrekt, da sie “in überwiegendem Maß das Funktionieren des Binnenmarkts betrifft“. Darf man fragen, was Strafverfolgung mit Funktionieren des Binnenmarktes zu tun hat?
  2. Bereits vor der Richtlinie haben einige EU-Länder eigene Vorratsdatenspeicherungen eingeführt und somit hat mit dieser Richtlinie nur eine Vereinheitlichung und Harmonisierung stattgefunden. Mitunter war es für das Gericht absehbar, dass auch andere Länder Derartiges einführen würden. “Außerdem sei absehbar gewesen, dass Mitgliedstaaten, die noch keine solche Regelung vorgewiesen haben, Vorschriften einführen würden, mit denen die Unterschiede zwischen den bestehenden nationalen Maßnahmen noch verstärkt werden würden. Das hätte sich weiter auf das Funktionieren des Binnenmarkts ausgewirkt. Daher sei es gerechtfertigt gewesen, durch die Richtlinie für Harmonisierung zu sorgen, schreibt das Gericht. Die Bestimmungen der Richtlinie seien im Wesentlichen auf die Tätigkeiten der Diensteanbieter beschränkt sind und regelten nicht den Zugang zu den Daten oder deren Nutzung durch die Polizei- und Justizbehörden.” Gerichte sind Allwissend! Aber nun ja – es geht hier nur um Formalitäten und nicht darum, ob der Zugriff der Polizeien rechtens ist.
  3. Mehr als interessant ist die Auffassung, dass die VDS jetzt ein Wirtschaftsprojekt ist – Binnenmarkt.

Aber auf Grund der Frage bezüglich der Formalitäten ist diese Entscheidung dennoch interessant – denn das BVerfG kann in seiner ausstehenden Entscheidung somit den Zugriff höchst restriktiv gestalten. Ergo: Speichern zwar ja, aber Zugriff nein.

Ich lasse mich überraschen. Heute und morgen ist die mündliche Verhandlung am BVerfG, ob der Vertrag von Lissabon überhaupt rechtens ist. Ich hoffe, er ist es nicht – für alle von uns!

Über den Tellerrand Nr. 6

  1. Dass Daten “niemals” für persönliche Zwecke missbraucht werden, zeigt der Vorfall bei der Deutschen Bahn, wo über 170000 Daten von Angestellten (meine Eltern sind sicherlich auch davon betroffen) für andere Zecke missbraucht wurden, um so deutlicher. Was jetzt bekannt wurde ist, dass der Chef persönlich, Hr. Mehdorn, diese Informationen für private Zwecke genutzt hat.  Mindestens eine Person hatte er genauer durchleuchten lassen, da diese Person ihn wegen eines Steuerdeliktes angezeigt hat. Und eine Entschuldigung oder Information lässt auf sich warten …
    Aber es ist ja alles rechtlich erlaubt und legitim. Und noch einmal – wo Daten sind, egal ob in wirtschaftlicher oder staatlicher Hand, werden diese früher oder später anderweitig verwendet – für was, dass lasse ich offen – denn die “niederen” und unter Umständen kriminellen Beweggründe kann kaum einer erahnen. Vielleicht s0ltten sie mal mit dem BKA oder BND kooperieren, dann können die noch was lernen.
  2. Was man nicht alles mit Biometrie machen will: die EU-Männel und Frauen wollen damit einen sicheren Zahlungsverkehr gestalten, da der Kreditkartenbetrug ein immer drängenderes Problem wird. Ich verweise hier auf den Datenschutz-Blog, der in seinem Fazit es treffend formuliert – biometrische Informationen sind kopier- bzw. fälschbar, mit Fingerabdrücken geht es bereits und der Iris-Scan wird auch nicht mehr lange auf sich warten. All das, was erreicht wird ist eine Erhöhung des Identitätdiebstahls, der es Kriminellen und Institutionen vereinfacht, Zutritt zu gesicherten Informationen und Objekten zu erhalten.
  3. Die Polizei, dein Freund und Helfer: mit Fingerspitzengefühl, ohne den Bogen an “Gewalt” zu überspannen und (un)vollkommen verhältnismäßig ist sie zur Stelle, um “Sünder” ihre Vergehen aufzuweisen …
  4. Alle Kinder sind gleich – einige sind gleicher! Das wussten wir schon lange und nun beweisst England mal wieder aufs Neue, dass es so ist. Schlimm genug, dass es eine Datenbank mit derart vielen Informationen über Kinder gibt, wo Hinz und Kunz sich auch noch “öffentlich” bedienen kann. Schlimmer ist es, dass einige Kinder von Politikern und Prominenten darin nicht auftauchen. Die Eltern sind ja sowieso über alle Zweifel erhaben und müssen geschützt werden – ich verstehe! Abschaffenn dieser Datenbanken schützt eher und schürt auch Vertrauen, aber das begreifen die Politiker nicht, denn es widerspricht ihren Zielen …
  5. Etwas Positives: Die Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gestz läuft. Ich drücke Twister und uns allen die Daumen.
  6. “Monster”mäßiger Datendiebstahl: 4,5 Millionen geklaute Daten inkl. Passwörter und allem Drum und Dran bei der Monster-Jobbörse in UK. Toll, oder?
  7. Missbrauch vorprogrammiert: Die riesigen Daten aus den Call-Centern, die letztes Jahr einfach so herumgeisterten (und keiner war es gewesen, versteht sich) haben jetzt ihr erstes Opfer gefunden. Eine alte Dame, die nicht einmal das Wort Internet aussprechen kann, geschweige ein internetfähiges Gerät besitzt, soll angeblich sich überall registriert haben und die Gewinnspiel-Fuzzies haben ihr mal knappe 2000 Euro vom Konto abgebucht – ohne Einzugsermächtigung versteht sich!
  8. Wieder einmal die Kripo: Während die eine Seite meint, sie könnten gar nicht dem “Cybercrime” etwas entgegensetzen, da das Know-How, die Technik und das Personal fehlt, fordert die andere Gewerkschaft mehr Befugnisse, insbesondere den vermehrten Einsatz des Bundestrojaners. Es ist interessant zu erfahren, dass auf einmal aus einem Unikat “Bundestrojaner”, welcher für jedes System zusammengestellt und programmiert werden solle, jetzt ein Softwaretool auf einmal existiert, welches binnen weniger Minuten im Einsatz ist. “Beunruhigt zeigte sich der Datenschützer, dass beim Einsatz des Bundestrojaners bisher von speziell anzufertigender Untersuchungssoftware in Form von “Unikaten” die Rede war. Nun erkläre die Kripo, dass ein entsprechender verdeckter Zugriff auf IT-Systeme “innerhalb einer halben Stunde machbar” sei.” Na Leute? Macht es bei euch “Klick”?

Ich wünsche angenehmes Lesen, Überlegen, Diskutitieren und Verinnerlichen!

BVerfG nicht für das Grundgesetz zuständig?

Ich stelle mal folgenden Vergleich in den Raum: 

Jeder Brief, jedes Paket und jede Postkarte muss als Kopie für ein halbes Jahr beim Postamt hinterlegt werden.

Würdet ihr das wollen? Ist das nun ein Eingriff in unser Grundrecht, oder nicht? Denn etwas anderes ist die Vorratsdatenspeicherung nicht. Das BVerfG ist nicht (mehr) für das Grundgesetz zuständig? So könnte man die Aussage der Bundesregierung werten, wenn man sich den von der c’t geschriebenen Artikel durchliest.

Wie aus ihrem knapp 120 Seiten langenVerteidigungsschriftsatz (PDF-Datei) hervorgeht, den der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gerade veröffentlicht hat, sieht sie eine Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts überhaupt nicht gegeben. Die angegriffenen Normen im Telekommunikationsgesetz entsprächen den “verpflichtenden Vorgaben” der entsprechenden EU-Richtlinie, heißt es zur Begründung. Damit entzögen sie sich “einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht am Maßstab der Vorschriften des Grundgesetzes”.

Kann man mitunter diese Aussage nicht schon als Verfassungsbruch sehen? Seit wann steht EU-Recht über nationalem Recht? Genau vor solchen falschen Nebelkerzen hatte ich immer gewarnt. Die EU ist nicht demokratisch legitimiert – oder hat sie von euch einer gewählt, insbesondere mit einer derartigen Macht und Befugnis? Die EU dient(e) zur Regulierung und Vereinheitlichung des europäischen Marktes – für nichts anderes. Wenn das wirklich so sein sollte, dann können wir gleich unser Grundgesetz abschaffen und die EU-Leutchen uns alle regieren lassen. Denn wenn die Beschlüsse dort oben keinerlei Gegenwehr unten zulassen (auf Grund von Zuständigkeiten), dann haben wir alle keine Einflussmöglichkeit mehr – der Souverän ist dann nicht mehr der Bürger sondern wir alle müssen uns den Politikern unterordnen. Noch ist das Grundgesetz da – zum Glück – und noch sind wir Bürger der Souverän (sollten wir zumindest laut Papier). Also Papier und Stift in die Hand oder das Mailprogramm der Wahl anwerfen und schreibt euren Abgeordneten, was ihr davon haltet – es ist schließlich Wahljahr.

Es ist wirklich “interessant”, wie die Bundesregierung die Befürchtungen der Gegner relativiert. Ich kann nur kopfschüttelnd das Ganze als Propaganda-Ulk abtun – nur leider fallen einfach zu viele Leute darauf rein. Ich hoffe auf die Abschaffung oder wenigstens einer massiven Einschränkung, so wie es das BVerfG in Bulgarien (seltsam, die wären doch auch nicht zuständig?) getan hat. Armes deutsches Land – wirklich arm …