Getagged : BVerfG

Im Liegen umfallen …

Wer glaubt, jemand der sichtlich am Boden liegt, könne nicht umfallen, der darf sich eines Besseren belehren lassen. Vor wenigen Tagen, nach Beschluss der BKA-Novelle im Bundestag, gab es wenigstens einen Hoffnungsschimmer: viele Ländervertretungen im Bundestag stimmten bereits gegen dieses Gesetzesmachwerk bzw. enthielten sich. Auch viele Landes-SPDen stimmten in den Chor mit ein, da das Ganze verfassungsrechtlich sehr fragwürdig und wacklig sei. Es war die Rede davon, dass es keinerlei Annäherungspunkte geben und somit das Ganze zum Scheitern verurteilt werden würde …

Heute sieht das anders aus. Bedenken bestehen meist nur noch in den überschneidenden Kompetenzen und Zuständigkeiten des BKA. Kann ja nicht angehen, dass die auf einmal in Zuständigkeiten der LKA rumfuhrwerken. Ebenso wollen sie hauptsächlich nur, dass ein Richter das auch bei Eilentscheidungen abzusegnen hat, damit die Akzeptanz bei der Bevölkerung gefördert wird. Es geht also nicht mehr um das Rechtstaatliche oder Verfassungskonforme, sondern darum, dass es von der Bevölkerung akzeptiert wird.

“Die Akzeptanz der umstrittenen Online-Durchsuchung muss in der Öffentlichkeit durch Richtervorbehalt und Richterprüfung erhöht werden”, konstatierte Körting. Die SPD wolle das neue Fahndungsinstrument nicht grundsätzlich verhindern. Aber ein verdeckter Zugriff auf IT-Systeme müsse auch in Eilfällen grundsätzlich ein Richter anordnen.

Ich will jetzt nicht irgendjemanden der Richter vorverurteilen. Aber, wir sind alle Menschen, machen Fehler und verfolgen auch eigene Interessen und wer allein darauf nur vertraut, dem ist nicht mehr zu helfen. Die nahe Vergangenheit zeigt, wie leicht die Erlaubnis des Richters gegeben werden bzw. umgangen werden kann. Mal im ernst: adaptiert auf einen selbst – eine Erlaubnis muss nicht begründet werden und der zeitliche Aufwand liegt bei wenigen Sekunden – Antrag überfliegen und Unterschrift drauf. Aber eine Ablehnung des Antrages muss begründet werden: sachlich und fundiert mit Gesetzestexten dekoriert, was mehrere Minuten in Anspruch nehmen wird. Und da die Richter aus Mangel an Personal eh unterbesetzt sind, stapeln sich die Anträge zu Hauf auf dem Platz. Was liegt also näher?

Es gibt einen lustigen Begriff für die Kompetenzen des BKA: H.O.D.E.N. stehend für Heimliche Online-Durchsuchung Eines Nationalfeindes. Auch wenn es nicht um das Online im Allgemeinen geht. Denn wer immer noch glaubt, dass jemand Online in alle Systeme über das Internet eindringen kann, der liegt in meinen Augen falsch – wenn, dann träfe es nur “Dumme”. Es ist technisch absolut schwierig und jeder mit Live-CDs von Linux oder *nix Systemen kommt daran vorbei – ebenso die pösen Terroristen.

Es geht, wie immer gesagt, um die massive Kompetenz in Wohnungen heimlich “einzubrechen”, ohne dass Verdächtige der Durchsuchung beiwohnen könnten und weitaus mehr präventive Befugnisse zu schaffen, die bisher nie benötigt wurden und in meinen Augen auch nicht benötigt werden. Wie das alles mit Rechts- und Beweisverwertbarkeit vereinbar ist und vor einem Gericht Bestand hat, dass darf sich jeder selbst überlegen – nämlich überhaupt nicht.

Egal wie man es dreht und wendet und so fürsprechend sich viele dieser Parteimitglieder für das angebliche Interesse des Volkes aussprechen: fast alle der Parteien und Regierungen wollen ungeachtet dessen auch H.O.D.E.N. haben.

 

†12.11.2008: BKA-Gesetz ist leider durch

Leider ist das BKA-Gesetz heute durchgewunken worden. Ganze 375 mögliche Verräter am Volk haben dafür gesorgt, dass die Entscheidung für den Gesetzesentwurf gefällt wurde. Ich hoffe, dass die angekündigten Klagen der Grünen, von Twister und der FDP (durch den bereits bekannten Gerhart Baum) Erfolg haben werden und Hr. Schäubles Abteilung, Äußerungen und Handlungen Schranken aufgezeigt werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass er anscheinend nicht weiß

was die Verfassung erlaubt und was sie nicht erlaubt, und wir halten uns peinlich genau daran.

Und Hr. Schäuble selbst steht wieder vorn und ist der festen Meinung, dass das Ganze 100% konform mit dem Grundgesetz ist? Das ich nicht lache! So wie die anderen Male, wo ihm das BVerfG aufgezeigt hat, wie verfassungskonform seine Abteilung an Gesetzen mitgewirkt hat.

Was soll das eigentlich mit der Diffamierungskampagne? Das nennt man Aufklärung, welches nicht von unserer Regierung getan wird. Und ich denke, die Befürchtungen sind berechtigt. Sollte das BVerfG bei den angesprochenen Klagen nicht Recht sprechen, dann bin ich mal gespannt auf die Meinungen der heutigen Befürworter.

Wieso soll bei Überwachungen ein Datenschutzbeauftragter aus gleichem Hause wie das BKA entscheiden, ob die mitgeschnittenen Gespräche, abgezogenen Daten usw. unter dem Kernbereich der Privatsphäre fallen? Diese ist eh schon nicht mehr existent und erst recht nicht, wenn 3 Beamte darin rumschnüffeln. Und ein Richter entscheidet schonmal gar nichts mehr.

Wie ist also das Ganze mit dem vom BVerfG geschaffene IT-Grundrecht vereinbar?

Achso – und hat sich mal einer Gedanken gemacht, was mit solchen gesetzlichen Befugnissen passieren könnte, wenn die als rechtsextrem geltenden Parteien an die Macht kommen, wie ’33? Ach dass passiert niemals nie nicht? Na dann bin ich beruhigt … nicht!

Sollten wieder Unterschriften als Nebenkläger aus der Bevölkerung für die Klageschrift, wie bei der Vorratsdatenspeicherung, benötigt werden, dann ist diese von mir erneut so sicher, wie das Amen in der Kirche liebe CDU. Wofür steht das C noch einmal in CDU und S in SPD? Die 10 Gebote einfach mal umgedeutet und die Basis eurer Partei vergessen, was?

PS: Stehen die Politiker wirklich zu diesem Gesetz? Wo bleiben Sprüche, wie “Dieses Gesetz ist so gut, dass ich mich persönlich dafür verbürge. Ich verknüpfe meine politische Karriere, mein privates Vermögen usw. damit.”

Schritt für Schritt …

… kommt uns Kritikern das BVerfG mit fundierten Begründungen gegen die Vorratsdatenspeicherung immer  weiter entgegen. Und so wie sich das Ganze liest, kann sich die Regierung mit fast der Hälfte ihres “rechtsstaatlichen” Pamphlet von gestern den Hintern putzen gehen, denn es ist nur noch Papier – ein zahnloser Papiertiger, wie man so schön sagt. 

Ich denke, es wird immer weiter kippen, sodass wirklich nur noch Eines übrig bleibt: eine verkorkste große Koalition, die Politik gegen des Volk gemacht hat, dieses immer weiter technologisch überwachen wollte, sodass früher oder später keiner mehr aufmuckt. Die uns Tag für Tag aufs Neue glauben lassen will, dass deren Gesetze und Politik absolut rechtsstaatlich und grundgesetzkonform seien. *lach*

Einzig, was noch bedenklich ist, dass trotz der hohen Hürde es in Fällen erlaubt sei, keinen richterlichen Beschluss erwirken zu müssen – fader Beigeschmack, würde ich sagen.

Langsam glaube ich, dass hier und da die Erklärungsnot Einzug nehmen wird. Ob die schwarzen Koffer langsam vorsichtig weggeschoben werden? “Was? Ich? Nein, ich tue alles nur für den Kof…äh für meine Wohltä… äh, für meine Wähler!”

Weg frei für die bundesweite heimliche Online-Durchsuchung

Einen Staat, der mit der Erklärung, er wolle Straftaten verhindern, seine Bürger ständig überwacht, kann man als Polizeistaat bezeichnen. Ernst Benda; Ex-Präsident des BVerfG

War ja klar, dass wieder mal im Schatten etwas Großem (US-Wahl) geheim und hinterrücks Entscheidungen im Bundestag gefällt werden, da ja der Großteil des Stimmviehs Volkes schön abgelenkt ist.

Ich könnt schreien, wenn ich es gerade von der Stimmlage könnte. Da stellt sich die große Koalition hin und erzählt was von “vorsorglicher” Telekommunikationsüberwachung, präventiven Befugnissen, Abfrage von Verbindungsdaten, Lausch- und Spähangriffe mit Mini-Kameras und Mikrofonen inklusive der Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen und behauptet noch allen Ernstes, das Ganze würde den Anforderungen des BVerfG voll Rechnung tragen und absolut rechtsstaatlich sein. Das BVerfG hat hierzu bezüglich Online-Durchsuchungen Schranken gesetzt, die wiederum einfach so blindlings durch unsere Regierung missachtet und wissentlich übertreten werden – wie immer.

Hallo? Wo leben die Leute denn? HEIMLICH ist niemals rechtsstaatlich, weil keiner sich vergewissern kann, dass der Vorgang rechtmäßig und rechtsstaatlich abgewickelt wurde. Es können dann Beweise “gefälscht” bzw. belastendes Material hinterlegt werden, wenn der angebliche Delinquent nicht zugegen ist und die Durchsuchung überprüfen kann – weil es ja HEIMLICH ist. Ebenso weiß jeder, dass Daten gelöscht, erstellt und verändert werden können. Und das können die von der Ferne dann auch. Ich möchte keinen Polizeistaat. Den hatten wir Deutsche schon mindestens einmal …

Das Ganze passt ja auch bombig zusammen mit der Einführung des Begriffes der “Jugendpornographie“. Da muss man ja nicht mal mehr die KiPo Kelle herausholen, um ggfs. belastendes Material hinterlegen zu können. Der Fachbegriff dazu heißt “Scheinminderjährigkeit”. Bilder von z.B. erwachsenen Damen mit Lolita-Zöpfchen und Lolli … also bitte keine Posefotos der Freundin machen bzw. besitzen und schon gar nicht, wenn das Pärchen unter 18 ist? Was sollen solche Gesetze in einer Zeit, wo 13-14 Jährige “Damen” mit Minirock und High Heels rumlaufen. Wird das dann auch verboten? Ich begreif das wirklich nicht .. das entbehrt jedweder Logik.

Ich sage voraus: Diese Gesetze – dieses Instrument – welche erschaffen wurden, werden nicht nur gegen mögliche Terroraktivitäten eingesetzt. Es wird nach und nach die Zweckbindung aufgehoben und diese auf Straftaten jeglicher Art ausgeweitet – der Grund und die Hürden werden weiter aufgeweicht, so wie es auch jetzt schon gehen soll: einfach 2 Beamte und ein Bundesdatenschutzbeauftragter aus dem gleichen Hause entscheiden, was privat ist und was nicht – das ich nicht lache. Vielleicht kommen dann auch Parksünder, Zigarettenkippenwegwerfer, Besitzer von Kot hinterlassenden Hunden, im Stehen Pinkler oder was weiß ich noch in den Genuss des Paketes? Ich bin gespannt, wie lange das dauern wird. Bei der Maut waren es 2-3 Jahre, bis die eigentliche Zweckbindung auf einmal weg war.

Was hat die SPD für Heldentaten erreicht, welche sie uns als Heldentaten verkaufen will? Eine Befristung bis 2020? Wieso nicht bis 2050 oder 2200? Wenn es ein “praxistaugliches Gesetz” ist, dann bräuchte man doch von deren Seite keine Befristung! Oder glaubt man, dass bis dahin die Bürger sich an alles gewöhnt haben und es hinnehmen, da bis dato eh Neues in der Schublade steckt? Und wofür braucht man das “praxistaugliche Gesetz”? Gegen den Terror? Vergesst es .. eher gegen das Volk!

Mein Gott, diese Partei kann ja nicht einmal eine Regierung in Hessen bilden und einer derartigen Partei glauben wir, dass sie sich für das Wohl des Volkes (ich rede vom Volk und nicht Landtag/Bundestag usw) einsetzen und es mit harten Bandagen geschafft haben, dass eine Befristung erreicht wurde? Wie war das noch? Bauchschmerzen und Umfaller? Die SPD – eine Partei, die Politik gegen ihre Stammwähler macht (nicht umsonst sind schon seit ’76 fast die Hälfte aller Mitglieder ausgetreten – wie auch bei der CDU, da aber eher durch die Sterberate).

Und noch einmal, damit es auch alle mitbekommen: Wie viele Terroranschläge und Terroristen gibt es in Deutschland, die ein solches Machwerk in einer ungeahnten Kostenhöhe rechtfertigen? Ach was, gegen Null? Na dann muss es einen anderen Sinn und Zweck haben, wenn solche Geschütze aufgefahren werden. Denkt mal drüber nach …

Und zum Schluss noch ein Link ins entsprechende Heise-Forum zum oben angegebenen Beitrag, welcher ohne Änderung von mir hierdurch wiedergegeben werden soll. Sehr lesenswert!

Ich muss mich nun über die “kleinen” Probleme Gedanken machen …

 

Vertrauen in Wahlcomputer?

Diese Frage stelle ich mir schon seit einigen Jahren und steht derzeit beim BVerfG vor einer Grundsatzentscheidung. Immer wenn “neue” Gründe seitens der Befürworter erscheinen, versuche ich diese mit meinen Erfahrungen mit Soft- und Hardware in Einklang zu bringen. Bisher ist mir das aber nie gelungen. Wieso? Das versuche ich in der von mir bekannten “kurzen und knappen” Art und Weise zu schildern und wäre zudem an den Ansichten anderer interessiert. Weiter lesen …

Terrorist vermisst …

Irgendwie muss ich annehmen, dass den Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung langsam die Argumente ausgehen.

Was wurde uns nicht alles verkauft, wofür wir die VDS doch so dringend brauchen. Von Terroristen über KiPo, dann Raubkopierer. Das Ganze ist jetzt total “out” – und der deutsche Michel kommt an einem Punkt, an dem er beginnt zu begreifen, dass da irgendwas nicht stimmen kann. Nun müssen die Selbstmörder und Vermissten als Begründung herhalten. Frei nach dem Motto:

Seid für die VDS – denn wer sich heute umbringt, kann ansonsten in 6 Monaten nicht mehr gerettet werden!

Hallo? Geht es noch? Für derartige Fälle braucht man keine Vorratsdaten – dafür braucht man die aktuellen Daten. Oder klärt mich jemand diesbezüglich mal auf? Vielleicht habe ich ja einen Denkfehler …

Und das Beste: die bayrische Staatsanwaltschaft “empfiehlt” dem BVerfG die Klage der 34000 besorgten Bürger gegen die VDS abzuweisen.

Wie weit ist dieser Staat schon verkommen, dass eine Staatsanwaltschaft dem obersten Gericht sagen will, was diese zu tun haben?