Zensus 2011: Volkszählungsdaten sind harmlose Daten?
Heute bin ich auf der Seite des AK Zensus über folgenden Artikel gestoßen. Interessant hierzu ist die Ausführung im Zensusgesetz (ZensG), was für angeblich “harmlose” Informationen ebenso abgegriffen werden – und das trotz Einspruch, trotz Opt-Out und ohne Information an die Betroffenen:
§3 (1) Zur Aktualisierung des Anschriften- und Gebäuderegisters nach § 2 des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011 vom 8. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2808) sowie zur Vorbereitung und Durchführung des Zensus übermitteln die Meldebehörden den statistischen Ämtern der Länder für jede gemeldete Person elektronisch die folgenden Daten:
[...]
26. Übermittlungssperre nebst Grund der Übermittlungssperre
Das heißt, es wird trotz Übermittlungssperre das Kennzeichen und der hinterlegte Grund der Sperre zentral in eine riesige Datenbank zusammengeführt. Dieser Vorgang geschieht laut Zeitplan insgesamt 3 Mal. Einmal, wie im Artikel zu lesen, ist dies schon im vergangenen Jahr passiert.
Aber was ist eine Übermittlungssperre und wofür ist diese gut? Jeder Bürger kann der Weitergabe seiner Daten durch das Einwohnermeldeamt widerrufen. Dies leitet sich schon allein durch das grundrecht der informationellen Selbstbestimmung ab. Ist die Sperre gesetzt, darf keine Institution, keine Firma oder andere Meldebehörde die Daten anfordern, ohne den Bürger selbst gefragt zu haben (durch die eigentliche Behörde). Mit der Sperre kann man verweigern, dass zB. Adresshändler, Firmen oder Parteien Daten herausgeben.
Interessant ist aber auch der Punkt, wer noch Übermittlungssperren nebst Grund beantragt hat bzw. beantragen könnte:
Es gibt jedoch auch eine darüber hinaus gehende Auskunftssperre, die dann eingerichtet wird, wenn Menschen um ihre Gesundheit und ihr Leben fürchten, falls ihr Aufenthaltsort ohne weiteres erfahrbar oder durch jeden Behördenmitarbeiter einsehbar wäre.
Aussteiger aus der Radikalen- oder Nazi-Szene, Menschen im Zusammenhang mit einem Zeugenschutzprogramm, Prominente, Politiker, Richter und Stalking-Opfer gehören beispielsweise zu dieser Bevölkerungsgruppe.
Somit wird (bzw. wurde!) mit der Volkszählung eine zentrale Datensammlung erstellt, die (zumindest zeitweise) einen hervorragenden Überblick über alle in Deutschland hiervon betroffenen Menschen gibt.
Sind diese Daten harmlos? Wer hat alles darauf Zugriff? Sind diese definitiv sicher? Wozu werden diese, wie auch viele andere Daten und Informationen für eine Volkszählung überhaupt benötigt? Der Zensus 2011 erfasst viel zu viele Informationen ohne jegliche Informationspflicht und Einspruchsrecht der Bürger und zentralisiert diese in einer riesigen Datenbank. Der Zensus in dieser Form ist meiner Meinung nach rechtswidrig und darf nicht weiter fortgeführt werden.
Weitere Hintergründe und erfasste Daten, nebst (auch mir) aufgefallenen Kuriositäten im ZensG werden die Tage folgen.


