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Zensus 2011: Volkszählungsdaten sind harmlose Daten?

Heute bin ich auf der Seite des AK Zensus über folgenden Artikel gestoßen. Interessant hierzu ist die Ausführung im Zensusgesetz (ZensG), was für angeblich “harmlose” Informationen ebenso abgegriffen werden – und das trotz Einspruch, trotz Opt-Out und ohne Information an die Betroffenen:

§3 (1) Zur Aktualisierung des Anschriften- und Gebäuderegisters nach § 2 des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011 vom 8. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2808) sowie zur Vorbereitung und Durchführung des Zensus übermitteln die Meldebehörden den statistischen Ämtern der Länder für jede gemeldete Person elektronisch die folgenden Daten:

[...]

26. Übermittlungssperre nebst Grund der Übermittlungssperre

Das heißt, es wird trotz Übermittlungssperre das Kennzeichen und der hinterlegte Grund der Sperre zentral in eine riesige Datenbank zusammengeführt. Dieser Vorgang geschieht laut Zeitplan insgesamt 3 Mal. Einmal, wie im Artikel zu lesen, ist dies schon im vergangenen Jahr passiert.

Aber was ist eine Übermittlungssperre und wofür ist diese gut? Jeder Bürger kann der Weitergabe seiner Daten durch das Einwohnermeldeamt widerrufen. Dies leitet sich schon allein durch das grundrecht der informationellen Selbstbestimmung ab. Ist die Sperre gesetzt, darf keine Institution, keine Firma oder andere Meldebehörde die Daten anfordern, ohne den Bürger selbst gefragt zu haben (durch die eigentliche Behörde). Mit der Sperre kann man verweigern, dass zB. Adresshändler, Firmen oder Parteien Daten herausgeben.

Interessant ist aber auch der Punkt, wer noch Übermittlungssperren nebst Grund beantragt hat bzw. beantragen könnte:

Es gibt jedoch auch eine darüber hinaus gehende Auskunftssperre, die dann eingerichtet wird, wenn Menschen um ihre Gesundheit und ihr Leben fürchten, falls ihr Aufenthaltsort ohne weiteres erfahrbar oder durch jeden Behördenmitarbeiter einsehbar wäre.

Aussteiger aus der Radikalen- oder Nazi-Szene, Menschen im Zusammenhang mit einem Zeugenschutzprogramm, Prominente, Politiker, Richter und Stalking-Opfer gehören beispielsweise zu dieser Bevölkerungsgruppe.

Somit wird (bzw. wurde!) mit der Volkszählung eine zentrale Datensammlung erstellt, die (zumindest zeitweise) einen hervorragenden Überblick über alle in Deutschland hiervon betroffenen Menschen gibt.

Sind diese Daten harmlos? Wer hat alles darauf Zugriff? Sind diese definitiv sicher? Wozu werden diese, wie auch viele andere Daten und Informationen für eine Volkszählung überhaupt benötigt? Der Zensus 2011 erfasst viel zu viele Informationen ohne jegliche Informationspflicht und Einspruchsrecht der Bürger und zentralisiert diese in einer riesigen Datenbank. Der Zensus in dieser Form ist meiner Meinung nach rechtswidrig und darf nicht weiter fortgeführt werden.

Weitere Hintergründe und erfasste Daten, nebst (auch mir) aufgefallenen Kuriositäten im ZensG werden die Tage folgen.

eGK noch sicherer vor sich selbst …

Mal ehrlich – ich steh diesem System mehr als skeptisch gegenüber, aber mit den “geplanten Neuerungen” wandelt sich die Skepsis in komplettes Unbehagen.

Ich streite nich ab, dass die eigentliche Idee des Ganzen möglicherweise gut sein könnte. Aber so, wie sie derzeitig realisiert und weiterhin geplant ist, wird das in meinen Augen ein GAU sondergleichen. Wieso?

Ich sprach bereits über die 6-stellige PIN. Da ja vornehmlich ältere Leute dazu neigen, diese zu vergessen, ist geplant, die Karte mit Biometrie zu füttern – Fingerabdrücke. Nun sollte man aber wissen, dass vornehmlich bei Kindern und älteren Menschen die Biometrie nicht mehr zuverlässig funktioniert – Stichwort verändernde Fingerkippen bzw. “Verschleiß” der Oberfläche des Fingers. Sprich die Merkmale zur Identifikation sind/werden ungenauer bzw. verschwinden. Und dieser Sachverhalt ist amtlich und nachgewiesen. Wieso also brauchen wir das dann?

Damit die “Verarbeitung” schneller von statten geht, soll die eGK nun auch RFID erhalten. Meine Bedenken hierzu sollten jedem Leser bekannt sein – wenn nicht, dann sind diese hier gesammelt zu finden. Kurz zusammengefasst: unsicher, ungeschützt aus bis zu 45m auslesbar, geschützt (Aluhülle) aus ca. 40cm, passiv und ohne Kenntnis des Trägers sind die Daten und die Position mit geeigneter Technik feststellbar.

Und wenn ich dann höre, dass eine USB-Schnittstelle angedacht ist, wo ein Großteil aller Botnetz-, Trojaner-, Schadsoftware-kontrollierten Rechner die im vollen Umfang oder zu Teilen auf der eGK befindlichen Daten (nach PIN-Eingabe) auslesen könnten, dann wird mir schwarz vor Augen. Der Anwender ist ahnungslos bezüglich der Infektion, Daten, wie Inhalte, PIN, Gesundheitsverlauf, Verschlüsselungspasswörter von eGK, ePerso oder De-Mail können abgezogen werden und bilden ein noch besseren Überblick darüber, wer was wann wie macht für bestimmte Organisationen. Oder aber der Identitätsdiebstahl ist vorprogrammiert.

Das Projekt eGK läuft noch nicht einmal ansatzfähig in Bruchteilen und viele Punkte sind noch nicht einmal im Ansatz durchgesprochen. Es gibt eine Unmenge an Stellen, wo es massiv hakt und dennoch wird fleißig weiter geplant, welche Ausfallpunkte man noch einbauen könnte. Was bei ePass und ePerso begann, wird auch auf die eGK ausgeweitet. Die Lobby lässt grüßen. Sinn und Zweck? Weitere verschwindbare Datenhalden mit sensiblen Informationen für Staat und Wirtschaft und die Wirtschaft reibt sich die Hände und verdient sich bei erfolgreichem Durchsetzen eine goldene Nase damit und in der Politik wandern die Koffer. Und wir sind die gelackmeierten melkbaren eierlegenden Wollmilchsäue.