Getagged : Einbruch

Auflösung: Langsamer Datei-Transfer

Was hab ich mich gestern nicht geärgert, als mehrfach, auf Grund des Reparaturvorganges, welcher im Übrigen erfolgreich verlaufen ist, der Exchange Store hin- und herkopiert wurde und dieser Kopiervorgang jeglichen Wert von Zeit und Raum sprengte. Mich ließ dieses “Problem” nicht sonderlich gut schlafen, vor allem weil mich das doch innerlich ziemlich gewurmt hatte und ich versuchte heute herauszufinden, ob der Server anfängt in die digitalen Abgründe zu wandern, oder aber noch viel schlimmer – ob das Ganze normal ist.

Im Zuge dessen habe ich als Erstes das Ganze Verhalten an unseren eigenen Servern nachgespielt. Dazu nahm ich eine Systemsicherung in Größe von 19GB und kopierte diese auf unterschiedliche Ziele – auf ein UNC-Pfad, USB-Platte und ein physikalisch getrenntes Plattensystem. Bei all diesen Vorgängen konnte ich eines beobachten: nach 2GB übertragenen Daten sauste die Transferrate massiv in den Keller, um wenige Sekunden später wieder auf fast volle Leistung zu steigen. Das Erscheinungsbild war also ähnlich, nur nicht mit derart langen “Blockaden”, wie beim Servereinsatz gestern.

Selbst auf dem Kundenserver habe ich das Ganze heute noch einmal laufen lassen. Nein, nicht den Reparaturprozess – ich bin doch nicht verrückt. Zur Verwunderung verliefen diese “Blockaden” relativ kurz. Es schien nahezu ähnlich schnell (schnell ist hier dehnbar), wie bei unserem Firmenserver. Was passiert hier also? Weiter lesen …

“Eilbefugnis” != “sorgfältig programmiertes Unikat”

Wenn es nicht so arm für Deutschland wäre, würde ich lachen Herr Ziercke. Sie selbst verstricken sich in ihren Äußerungen in Ungereimtheiten, die dem geneigten kritischen Betrachter schon vorher klar waren.

Erklären sie mir bitte, wieso die Eilbefugnis, sprich ohne richterlichen Beschluss, von Nöten ist, wenn sie eh angeblich ein “sorgfältig programmiertes Unikat” pro Einsatzziel benötigen?

Es könne nicht angehen, dass bei schnellen Einsätzen die ganze juristische Leiter auf- und abgeklettert werden müsste. Gleichzeitig merkte er an, dass jede Online-Durchsuchung ein sorgfältig programmiertes Unikat sein werde, weil jeder Rechner andere Virenscanner, Firewalls oder Spyware-Sucher aufweisen würde, die überlistet werden müssten.

Da stimmt doch was vorn und hinten nicht. Erstens kann der findige Mensch ihnen nachsagen (durch reine Interpretation), dass sie auf von diesen Rechtsstaat “scheißen” nichts halten. Wieso?

Es könne nicht angehen, dass bei schnellen Einsätzen die ganze juristische Leiter auf- und abgeklettert werden müsste.

Das aber ist nun mal unser Rechtsstaat und das Gesellschaftssystem, dem sie einen Eid geschworen haben.

Zweitens: entweder es ist ein Unikat, dann hat man auch Zeit den rechtlich sauberen Weg zu gehen (es sei denn, sie besitzen ein Trojaner-Toolkit zum schnell zusammen klicken) und einem Richter seine Unterschrift abluchsen zu können, oder aber es ist kein Unikat und kann meist ohne Kenntnis aller sofort eingesetzt werden. Was liegt wohl näher? Ich tippe immer noch auf HEIMLICH und WOHNUNG BETRETEN und DURCHSUCHEN – und das bitte ohne Richter.

Um für den Einsatz eines Unikat heraus zu finden, wie dieses zu implementieren ist, ist eine vorherige Begutachtung des Zieles notwendig. Welches Betriebssystem, welche Schutzmaßnahmen werden eingesetzt, ist das Ganze verschlüsselt usw. Um etwas Kenntnis zu erhalten, ohne in die Wohnung heimlich einzubrechen, müsste der Datenverkehr (im Haus oder Internet) dieses Zieles begutachtet und analysiert werden. Entweder durch einen Eingriff in die Infrastruktur des Zieles oder den Zugriff auf die Vorratsdaten. Bei Ersterem fällt es unter Computersabotage (IT-Grundrecht) und Einbruch und ist somit eine Straftat vollführt seitens des BKA, beim Zweiten ist ein richterlicher Beschluss von Nöten. Also – wieso benötigt das BKA dann eine Eilbefugnis?

Ach so – und noch ein paar Worte an meinen Freund Dr. Wiefelspütz. Sie loben also das BKA-Gesetz als “qualifiziertestes Polizeigesetz Deutschlands“? Man könnte mit dieser Logik darauf antworten: “Hiermit lobe ich ganz offiziell diese Regierung als “qualifizierteste Verfassungsbrecher” der deutschen Geschichte!“. Das BVerfG hat allen Gesetzesdurchwinkern von Schwarz-Rot mehrfach aufgezeigt, wie “rechtsstaatlich” und grundgesetzkonform die beschlossenen Gesetze wirklich sind.

Nämlich gar nicht!

Ärger: “Zahl terroristischer “Gefährder” hierzulande gab Ziercke als zweistellig an” …

… eine interessante Aussage. Ich schätze mal im zweistelligen Millionenbereich, oder Herr Ziercke?

Betrachten wir das Ganze mal von der anderen Seite und übersehen einfach mal, dass sich mit der Argumentation seit Monaten nicht einen Millimeter zur Seite bewegt wird.

Wieso benötigen wir ein Datenservice- und Kompetenzzentrum für eine Hand voll (10-99) mögliche “Gefährder”? Es wurde doch immer nur von Einzelfällen gesprochen und nun brauchen wir eine ganze Behörde dafür?

Wieso werden Maßnahmen versucht durchzusetzen, um 10-99 “Gefährder” vielleicht/gar nicht zu fassen, dafür aber 82.000.000 Bürger ohne Verdacht zu überwachen? Da ist doch was faul – da stimmt doch eine Menge vorne und hinten nicht.

Wieso ist ein Herr Ziercke der Meinung, dass der Zugriff auf die Daten gemäß dem Gebot der Trennung von Ermittlern und Geheimdiensten “natürlich strikt eingehalten” wird? Wie will er das erreichen? Mit einer Selbstverpflichtung, wie Herr Schäuble es bei den TK-Firmen versucht zu erreichen? Einfach lachhaft. 

Wo Daten erhoben werden, wird definitiv früher oder später immer bewusst Missbrauch damit begangen. Immer … ! Nur nicht erhobene Daten sind sicher!

Wieso benötigt der Herr Ziercke auf einmal wieder den physischen Zugriff auf den Zielrechner und somit den benötigten heimlichen Einbruch in die Wohnung? Ist das BKA doch endlich darauf gekommen, dass E-Mail allein nicht geht als Infiltrationsweg? Wieso muss sich das BKA immer gegen das Grundgesetz stellen?

Haben denn unsere Abgeordneten und Minister und Staatsdiener nicht auf die Verfassung, auf die Wahrung des Grundgesetzes geschworen?

Wir brauchen noch mehr Leute wie den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier. Er sagte:

Die Grundrechte sind dazu bestimmt, die Freiheitssphäre des Einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt zu sichern; sie sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.

Das sollten sich die Damen und Herren im großen Saal in Berlin mal irgendwann in ihre ach so klugen Köpfe einmeißeln. 

Wenn eine Regierung oder auch eine Religion es unternimmt, ihren Untertanen zu sagen: dies dürft ihr nicht lesen, das dürft ihr nicht sehen, jenes ist verboten zu wissen, dann ist das Endergebnis Tyrannei und Unterdrückung, egal wie heilig der Grund dafür ist.

Aber: Entweder wissen sie nicht, was sie anrichten, oder sie wissen es. Wenn Ersteres, dann sollten sie ihre “Dummheit” eingestehen und daraus lernen bzw. das Ganze korrigieren, was sie verbockt haben. Wenn Zweites, dann würde ich sagen “Gute Nacht Deutschland”.

PS.: Es gibt noch eine dritte Möglichkeit: Die Macht der schwarzen Koffer. Aber mit Sicherheit haben die mir vorm geistigen Auge schwebenden Leute noch niemals nie nicht einen derartigen Koffer gesehen. Nee, ist klar …mir fällt da (leider) sofort stets der Herr Schäuble ein. Na wo sind denn die 100000 DM?