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EU will das Internet regieren
21. Jun
Auf den ersten Blick hört es sich oberflächlich ganz interessant an, wenn die EU-Kommission in das Internet eingreifen will, damit “das Internet ein Instrument für Innovation, freie Meinungsäußerung und wirtschaftliche Entwicklung bleibt“.
Was ich mich aber wirklich frage, ist, was die EU-Kommission mit den “roten Linien” und “nicht überschritten werden dürfen” und “Kontrolle dieser roten Linien” meint. Mir drängt sich da der Verdacht auf, im Hinblick auf das bei uns beschlossene “Zugangserschwernisgesetz” (KiPo-Sperre bzw. Zensurgesetz) und deren geforderten Ausweitung auf alle EU-Länder, dass es hier nicht um Stärkung der Freiheiten der Bürger geht, sondern um mehr Kontrolle und Verbote.
Rote Linien sind immer etwas Einschränkendes. Sie grenzen bestimmte Dinge aus. Ein Gesetz zB. legt eine Linie fest und wer diese überschreitet, “kann” belangt werden. Man darf nur 80 km/h fahren, aber fährt 100 km/h. Gibt es keine Kontrolle an einer bestimmten Stelle, hat man Glück – aber gibt es eine, dann kann man belangt werden. Eine rote Linie kann aber auch eine Gruppierung oder ein Grundrecht einschränken, insbesondere, wenn “live” das Übertreten der Linie kontrolliert wird – sei es wissentlich oder unwissentlich!
Eine Live-Überwachung von Linien impliziert mitunter bezogen auf das Internet, dass Inhaltsdaten im Datenverkehr überwacht und ausgewertet werden müssen, um den Übertritt zu bemerken. Das impliziert ebenso eine verdachtsunabhängige Kontrolle und Überwachung eines Jeden. Im Vergleich mit dem zu schnell fahrenden Auto wäre dies so, als ob ständig der Tacho, das Gaspedal, GPS-Positionsdaten und anderes relevantes Gedöns aufgezeichnet und in Echtzeit an die Polizei übermittelt wird. Klingt nicht sehr berauschend, oder?
Man sollte zumindest dieses Ansinnen seitens der EU nicht aus den Augen verlieren …
Update: Erhebliche Bedenken und Verschärfungen
12. Jun
Völlig sinn- und merkbefreit gab es lautes Gedöhns. Nachdem der Bundesrat erhebliche Mängel und Grundrechtseingriffe bezüglich der geplanten KiPo-Sperren festgestellt hat, wird der Wunsch nach tiefergehenden Sperrmaßnahmen lauter – und das auch noch völlig ohne den Verstand einzuschalten, denn aus Reihen der CDU wird gefordert,
dass die geplante Sperre auf Ebene “vollqualifizierter Domainnamen” nicht ausreiche und trotz der Befürchtungen vieler Experten über große Kollateralschäden eine Blockade “auf der Ebene der Internetprotokoll-Adressen als Mindestmaßnahme” vorzusehen sei.
Kollateralschäden sind mehr als nur vorprogrammiert, wenn auf IP-Ebene geblockt werden soll. Zum Beispiel “verstecken” sich hinter der IP-Adresse von meinem Blog mehrere hundert oder gar tausend andere Domains. Die wären, nebst meiner eingeschlossen, alle gesperrt!
Zusammen mit den “Wünschen” nach Ausweitung der Sperren bestätigt sich das Ganze immer mehr, dass eine Zensurinfrastruktur aufgebaut werden soll. Denn wie Heise im Artikel, und die Kritiker wie auch meine Wenigkeit bereits schrieben:
Der Kampf gegen Kinderpornographie im Internet werde damit nicht vorangebracht. Stattdessen würde die Wirtschaft dazu verpflichtet, “flächendeckend eine Sperrinfrastruktur zu schaffen”. Angesichts immer neuer Forderungen, die Maßnahme auf weitere Inhalte wie “Killerspiele” oder Islamismus auszudehnen, wachsen laut Süme “die Zweifel an der Zusage der Bundesregierung, die Maßnahme bleibe auf jeden Fall auf Kinderpornografie beschränkt”.
Es ist schon krass, dass die Zweckbindung (ein Hasswort für mich) bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes aufgehoben werden soll.
Update:
Weil ich es gerade in einem Gespräch mitbekommen habe – die Sperre via IP-Ebene ist vergleichbar mit dem Zunageln und Verrameln von einem Eingang eines Mehrfamilienhauses, wie zB. einem Hochhaus. Nur weil einer Mist, der darin wohnhaft ist, wird der Eingang blockiert und keiner kann mehr rein. Nur mal zum Verständnis wie bescheuert allein dieser Gedanke ist, die Sperren auf IP-Ebene einführen zu wollen.
Update 2:
Nicht durchsetzen konnte sich der Wirtschaftsausschuss mit seiner Empfehlung, zunächst auf die effektive Umsetzung der bestehenden Möglichkeiten der Strafverfolger zum Löschen kinderpornographischer Angebote im Netz zu drängen. Auch die von den Wirtschaftspolitikern gewünschte Übersicht von Servern mit Kinderpornographieangeboten in Ländern, in denen deutsche Ermittlungsbehörden auch keine indirekten Zugriffsmöglichkeiten haben, verlangen die Länderchefs nicht.
Womit eigentlich bewiesen ist, dass es nicht gewollt ist, KiPo zuerst zu löschen. Vielleicht kann man so weit gehen und sagen, es ist nicht gewollt gegen KiPo im Allgemeinen vorzugehen.
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