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Netzsperren vom Tisch, aber …

Wie ggf. allgemein bekannt sind seit gestern die Netzsperren (#Zensursula bzw. der dämliche Stopp-Schild-Aktivismus) vom Tisch. Aber Grund zur Freude besteht nur bedingt, denn

Zugleich verständigten sich die Partei- und Fraktionschefs auf die Einrichtung einer Visa-Warndatei, um Visa-Missbrauch stärker zu bekämpfen.

Wie angegeben, sollen in die Visa-Warndatei alle aufgenommen werden, die wegen visa-relevanter Straftaten (Menschenhandel / Schleuserkriminalität) verurteilt wurden. Angeblich sollen Sicherheitsbehörden keinen Zugriff darauf erhalten. Wie aber Bundespolizei / Polizei dann ihren Job machen sollen, erschließt sich mir nicht so ganz.

Ebenso sollen die Anti-Terrorgesetze verlängert werden, die eigentlich Anfang 2012 auslaufen sollten. Und von dem Vorhaben vom Innenminister Friedrich die Vorrats Mindestdatenspeicherung wieder einzuführen, habe ich bereits berichtet.

Also, es besteht meiner Meinung nach kein Grund zur Freude. Die Regierung ist uns ein Schritt entgegen gekommen, aber adhoc drei Schritte wieder zurück gerudert. Unmöglich …

 

“VDS light”

Bei diesem uns allen schon bekannten Politiker-Neusprech sollte man sehr wohl aufpassen, was gefordert wird. Wenn sich Frau Leutheusser-Schnarrenberger dafür ausspricht, dass es eine Vorratsdatenspeicherung mit ihr nicht geben wird, dann frage ich mich ernsthaft, was dieses vorgeschlagene Gesetz sein soll?

Und im gleichen Atemzug wird dies auch noch als “im Einklang mit dem Grundrechtsschutz der Bürger” bzw. “grundrechtsschonend” in Verbindung gebracht. Wenn also “VDS light” “grundrechtsschonend” ist, ist dann schlussfolgernd zB. “dioxinbelastet light” “gesundheitsschonend“?

Es ist doch völlig unerheblich, ob sämtliche Verkehrsdaten rückblickend 6 Monate oder nur 7 Tage lang gespeichert werden. Wenn das BVerfG die verdachtsunabhängige Voll-Speicherung kritisiert, dann gilt dies auch bei “nur” 7 Tagen. Oder ist eine “VDS light” etwas anderes, als eine “VDS standard“?

Aber die Krone setzt der Hannoveraner Staatsanwalt Dieter Kochheim auf. Ungeachtet des Gewäschs, wie

Eine vernünftig geregelte Vorratsdatenspeicherung ist bürgerfreundlicher als “Quick Freeze” alleine. Mit “Quick Freeze” sind die Ermittler immer unter Zeitdruck [...] Allein schon, um dem Anspruch der Strafprozessordnung Folge leisten zu können: nämlich alle Handlungen, die im Rahmen einer Ermittlung keinen Aufschub dulden, sofort zu unternehmen. [...] Und mit der Vorratsdatenspeicherung … könnten Ermittler erst einmal andere Ermittlungsergebnisse abwarten und sich dann fragen: Würde eine Abfrage der Verbindungsdaten überhaupt etwas bringen?

welches lediglich aufzeigt, wie händeringend versucht wird, eine Legitimation für die “VDS normal” zu erreichen. Mit “Quick Freeze” wären Ermittler unter Zeitdruck also “gezwungen” Handlungen durchzuführen, die im Rahmen einer Ermittlung gemäß Strafprozessordnung eh keinen Aufschub dulden. Das muss man sich mal textlich erstmal bewusst werden, was der gute Mann da sagt.

Aber es wird noch besser:

Wie das Verfassungsgericht habe auch ich überhaupt keine Probleme mit der Speicherung – solange der Staat nur bei schweren Straftaten Zugriff darauf hat; oder zur Entlastung, wenn Beschuldigte behaupten, zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht am Tatort gewesen zu sein.

Zusammenfassend darf auf “VDS normal” nur bei schweren Straftaten zugegriffen werden. Was schwere Straftaten sind, regelt §100a (2) StPO. Und womit kommt Herr Kochheim im Interview keine 2 Sekunden nachdem er letztere Aussage getätigt hat?

Nein. Das Fehlen der bevorrateten Verkehrsdaten zeigt sich längst schmerzvoll, wenn es um die Identifikation einzelner Täter geht. Die meisten Betrügereien, Verunglimpfungen und Alltagsstraftaten im Zusammenhang mit dem Internet können nicht strafverfolgt werden.

Na? Bemerkt? Das Fehlen der “VDS normal” hat sich bereits negativ auf die Strafverfolgung von Alltagsstraftaten ausgewirkt – so seine Aussage. Sind Alltagsstraftaten schwere Straftaten? Muss man sich nun Sorgen machen, dass schwere Straftaten bereits Straftaten des Alltages sind?

Ich kann jedem nur empfehlen genau die Aussagen zu überprüfen, die zur Forderung von weiteren Überwachungsmaßnahmen getätigt werden. Beide hier genannten Personen erhalten somit von mir das #fail des Tages, auch wenn bereits einige Tage seit Verkündung vergangen sind.

Update: Screenshots des Tages #1

Der/die Screenshots des Tages kommen von einer Auftragsbearbeitungssoftware, die ein Update des Materialstammes übergeholfen bekommt …

Und wann darf ich nun endlich mit dem Ende der Verarbeitung rechnen?

Ui – 100%, dann ist er ja gleich fertig!

Denkste :-(

*gähn*

Langsam wird es albern nach 5 1/2 Stunden …

Aber so richtig albern …

Nachdem der Zähler bei über 12 Millionen von 450000 Datensätzen angekommen war, habe ich dann doch abgebrochen. Sollte wirklich keine Endbedingung einprogrammiert worden sein, dann würde ich noch in 100 Jahren sitzen und dem Zählstand zusehen – sofern nicht vorher die technische, wie auch das menschliche Material schlapp machen sollte ;)