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Kein Grundrechtseingriff bei KiPo-Sperren?

Die Ministerien sehen keinen Grundrechtseingriff in KiPo-Sperren. Ist klar, dass unsere Ministerien niemals nie nicht Grundrechtseingriffe sehen:

  • altes und neues BKA-Gesetz
  • bei vielen Teilen der Hartz IV Gesetzgebungen
  • beim Versuch Einsatz der Bundeswehr im Inneren
  • beim Versuch gekaperte Maschinen durch Terroristen abschießen zu lassen
  • Vorratsdatenspeicherung

Und viele weitere “nicht gesehene Grundrechtseingriffe” gibt es. Hier auch noch zu glauben, dass es keine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses gäbe, nur weil der Staat nicht direkt mitmischt, zeigt, wie unserer aller Rechte mit Füßen getreten werden.

Der Datenschutzbeauftragte zeigt seine eigene Analyse auf – mit dem Ergebnis, dass hier nicht nur ein Grundrechtseingriff statt findet, sondern wahrscheinlich weitaus mehr – und das nicht einmal mit großem Suchen ..

KiPo-Filter und Serverstandorte

Bei all der Diskussion, ob Filter gegen KiPo und Co. sinnvoll sind oder nicht, habe ich immer versucht darauf hinzuweisen, dass man gegen die Hoster oder Betreiber ja seitens des BKA aufspüren und belangen kann. Daraufhin wurde meist entgegnet, dass die Server ja sonstwo stehen und die Behörden ja keinerlei Möglichkeiten hätten, diese aus dem Verkehr zu ziehen.

Die Filterliste, auf die ich auch verwies und zu 96% keinerlei KiPo beinhaltet, wurde einmal komplett analysiert und die dazugehörigen Serverstandorte grafisch aufgearbeitet. Wie man sieht, steht ein Großteil der Server in Ländern, “die überhaupt in keinster Weise”, via Interpol oder Abkommen untereinander, miteinander arbeiten könnten.

Da ziehen die lieber eine spanische Wand auf, damit das Unheil von der Bevölkerung nicht mehr gesehen werden kann. Was man nicht sieht, passiert auch nicht!

<Ironie>Man kann doch einen Markt, der zig Millionen im Jahr umsetzt, nicht einfach austrocknen – wo leben wir denn …</Ironie>