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Update: Wenn die Argumente fehlen …

, und das so ziemlich oft bei den immer weiter voranschreitenden “ÜberwachungSicherheit statt Freiheit”-Maßnahmen der Regierung in den letzten Jahren, dann wird der ultimative “Böse Unterstützer”-Joker gezogen. Diesmal ist es – KiPo, wer hätte das gedacht. Alle diejenigen, die gegen Internetfilter sind – und das aus berechtigtem Grund – sind jetzt pauschaul “Förderer der KiPo“.

Ähm – soll ich das jetzt als Beleidigung verstehen? Wenn die Argumente fehlen, dann stellt man die Kritiker immer in die “Böse Unterstützer”-Ecke, oder was?  jedes Mal wird eine andere Keule herausgeholt – diesmal halt die Kinderschänderkeule. Lass euch was anderes einfallen. Vorher waren wir Terrorliebhaber, Raubkopierer, böse Hacker und nun das?

Kann man gegen diese Frau Strafanzeige wegen Beleidigung stellen? Wahrscheinlich nicht – sie besitzt ja Immunität und darf somit wahllos alle beleidigen …

Update: Die Pressemeldung der guten Frau ist hier zu finden. Da wirKritiker ja alle nur fadenscheinig, nicht sachgemäß und ohne Sachverstand der Materie argumentieren, soll mir die gute Frau mal erklären, wieso, wenn so viele Leute auf KiPo klicken, nichts gegen diese unternommen wird? Wieso wird nichts gegen die Drahtzieher unternommen – die Serverstandorte in Inhaber sind leicht ermittelbar. Aber spanische Wände aufstellen ist ja einfacher …

Bei aller “fürsorglicher” Sorge, die auf einmal kurz vor der Wahl auftaucht: wem wird mit diesen Aktionen geholfen? Doch keinem Opfer, sondern nur den Tätern und später umso mehr der Politik – ich sag nur das BKA mit judikativen UND exekutiven Befugnissen für die Sperrlisten. Wie, nur exekutiv? Nein, denn das BKA legt fest, was auf der Liste steht und “gefährlich” ist …

Und wie widerlich argumentiert wird und dem “Missbrauch von missbrauchten Kindern” oben eins aufgesetzt wird (huch, das wollte sie doch nicht – das sind ja die Kritiker, die so etwas machen), zeigt dieser Kommentar vollkommen zu recht.

Nochmals ein Teil der argumentativen Kette:

  • BKA hat nicht zu entscheiden, was gesperrt wird, denn das ermächtigt das BKA judikativer Gewalt.
  • Wenn der Zugriff auf die gesperrten Seiten mittels Stop-Seite geblockt wird, dann ist auch eine Ahndung und Verfolgung nicht mehr möglich. Wieso? Wenn man keinen Zugriff darauf hatte, dann hat man auch nichts verbrochen. Man kann nicht feststellen, ob es ein “Aus Versehen”-Klick war oder man länger verweilen wollte. Weswegen soll man dann belangt werden? “Aus Versehen”-Klicks gibt es nicht? Schon mal von Popups gehört oder Werbebannern? Schon einmal von Operation “Himmel” und deren “Kollateral”schäden gehört?
  • Wie werden Kollateral-Schäden vermieden? Welche Möglichkeiten und Schritte bleiben zu Unrecht betroffene Webseiten übrig?
  • Hilft es auch nur einem Opfer, dass die Täter dingfest gemacht werden? Hilft es auch nur einem Opfer, dass die Verbreiter dingfest gemacht werden? Nein … es unterstützt Täter und Verbreiter nur – zumal die eh kaum im WWW unterwegs sind, sondern sich anderer Mechanismen bedienen (P2P, Verschlüsselung usw)
  • Wieso, wenn die Listen existieren bzw. die Existenz der Server bekannt ist, schaltet man die Server nicht ab, ermittelt die Drahtzieher und verfolgt das Ganze? Weil es nicht Ziel und Zweck ist … es geht nicht um den Schutz von Kindern – die haben keine Lobby, Leute.
  • Die ach so erfolgreichen Listen in den befreundeten ausländischen Staaten – wo es angeblich funktioniert – beinhalten zu über 96% legalen Inhalt, der gefiltert wird. Wie kann man im Zwecke der KiPo da von erfolgreich sprechen?

Hätte ich nicht schon mit Viruletten zu kämpfen, dann würde ich mich noch mehr über solche billige Propaganda ohne Argumente aufregen … und das Wahlvieh nickt und stimmt dem Ganzen zu und schaufeln sich nach und nach ihr eigenes Grab. Viel Spaß.