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Sie verwirren mich, Herr Ziercke!

Wie heute auf Heise zu lesen war, hat Herr Ziercke wieder einmal dran erinnert, wie sehr wir im Fadenkreuz des islamistischen Terrorismus stehen. Ich hätte es beinahe vergessen – gut, dass er mich daran erinnert hat.

Ich bin vielleicht manchmal etwas langsam, wenn es ums Knüpfen von Zusammenhängen und Hintergründen geht – manchmal – aber in seinem Kommentar stimmt doch Vieles vorn und hinten nicht. Gehen wir mal hermeneutisch vor.

Er sehe keine Notwendigkeit dafür, die vom Bundeskabinett bereits beschlossene Novelle des BKA-Gesetzes auf fünf Jahre zu befristen und eine Evaluierung der umfassenden erweiterten Kompetenzen festzuschreiben, sagte Ziercke dem Berliner Tagesspiegel. Andernfalls bekäme man “wieder eine neue Misstrauensdebatte”. Es werde sich auch so im Lauf der Zeit zeigen, wie die neuen Regelungen tatsächlich angewendet werden. Das Kriterium der Häufigkeit könne dabei jedenfalls “kein Maßstab sein”.

Ich fände es mehr als demokratisch korrekt, wenn Gesetze, welche die Freiheit und Rechte aller massiv einschränken, nach einer Frist wieder auf den Tisch zur Analyse kommen, um über deren Sinn, Unsinn, Zweck und reellen Wirksamkeit nachträglich zu entscheiden – wenn es schon durch teilweiser Verblindung, Bauchschmerzen und ausgeredeter Bedenken vorher nicht möglich war. Weiter lesen …

Online-Durchsuchung inklusive …

… Recht auf Datenänderung bzw. Datenlöschung seitens der Beamten. Zusätzlich darf geheim die Wohnung des “möglichen” Verdächtigen betreten und durchsucht werden. Das alles und noch viel mehr erlaubt die heute von der bayrischen Regierung verabschiedeten Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes. Eine Frechheit ist es, das heimliche Betreten als konform mit dem Grundgesetz zu betiteln. Jetzt wird mir auch klar, wieso die bayrische Regierung auch endlich die Förderung der Breitband-Anschlüsse vehement durchziehen will, da derzeit die Region doch etwas unterversorgt sein soll.

Hört denn das nie auf?

Zusatz: Richtig spannend wird es noch werden, wie eine gerichtverwertliche und fundierte Beweisführung realisiert werden soll. Für Forensiker dürfte es ein “No Go” sein, wenn erfasste Daten manipuliert bzw. untergeschoben sein können. Man muss sich ja verlassen können, dass gesammelte Beweise hieb und stichfest sind. Ich will den Beamten ja nichts unterstellen, aber was wäre, wenn auf dem betroffenen PC keine Daten gefunden, aber für den Fahndungserfolg Daten untergejubelt werden (welches per Gesetz siehe Link oben ja erlaubt werden soll)?

Geheime Durchsuchung, Aushölen der Beweiskette, Aufheben der Unschuldsvermutung, Verletzung des neu geschaffenen IT-Grundrecht – diese “konform mit dem Grundgesetz” Gesetze gehören vom BVerfG kassiert.

Ärger: Das neue Super-Staats-Abhör-BKA?

In den letzten Tagen sind auf daten-speicherung.de und netzpolitik.org der aktuelle und fast beschlossene Entwurf des neuen BKA-Gesetzes aufgetaucht. Laut Herrn “Dr.” Schäuble alles verfassungskonform …

Einfach nur erschreckend, was dort drin steht. Und zum Großteil noch verfassungswidrig, da gegen viele Rechtsprechungen seitens des BVerfG verstossen wird – irrtümlich oder bewusst?

Nach dem Deutschen Reich und der DDR soll nun auch die Bundesrepublik Deutschland wieder eine zentrale Polizeibehörde mit exekutivischen Befugnissen erhalten, die im gesamten Land angewandt werden dürfen – zunächst nur zur Verhütung von Gefahren des internationalen Terrorismus.

Das Bundeskriminalamt soll im Einzelnen die folgenden Mittel anwenden dürfen:

  1. Persönliche Daten sammeln
  2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
  3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen
  4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a.
    1. der Person Fingerabdrücke abnehmen,
    2. der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
    3. Foto der Person aufnehmen,
    4. Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
    5. äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
    6. Messungen an der Person vornehmen,
    7. die Stimme der Person aufzeichnen.
  5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
  6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
    1. langfristige Observation von Personen
    2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
    3. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
    4. Beamte („verdeckte Ermittler“) und Privatpersonen („Vertrauenspersonen“) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
  7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
  8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
  9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen
  10. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen
  11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
  12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
  13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
  14. Handys identifizieren und lokalisieren („IMSI-Catcher“)
  15. Platzverweise erteilen
  16. Personen in Gewahrsam nehmen
  17. Personen durchsuchen
  18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen
  19. Sachen sicherstellen
  20. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
  21. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für „Zufallsfunde“. Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.

Kann ich dann noch irgendwann ungestört aus Klo? Wäre es nicht real würde ich einfach darüber herzhaft lachen, aber so bleibt mir das Ganze im Halse stecken … 

Deckt meine Rechtschutzversicherung einen möglichen Gang nach Karlsruhe ab?