Getagged : Grundrecht

Im rbb-Fernsehen

Am 08.10.2011 war ich bei RBB Brandenburg aktuell live zu Gast in meiner Funktion als 1. Vorsitzender des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland. Mein allererstes Mal live und dementsprechend war ich aufgeregt und trotz inhaltlicher Vorbereitung unvorbereitet – geschuldet daran, weil neu für mich. Ich denke, dass es dennoch ganz ordentlich geworden ist. ;)

Ich hatte zwar eine Aufzeichnung davon am heimischen Rechner, aber bisher nicht umgewandelt. Danke an @RicoCB für die Info, dass es seit einigen Tagen auf Youtube zu finden ist. Dank an @ikesblog, der mich an diesem Tag begleitet hat.

Zensus 2011: Volkszählungsdaten sind harmlose Daten?

Heute bin ich auf der Seite des AK Zensus über folgenden Artikel gestoßen. Interessant hierzu ist die Ausführung im Zensusgesetz (ZensG), was für angeblich “harmlose” Informationen ebenso abgegriffen werden – und das trotz Einspruch, trotz Opt-Out und ohne Information an die Betroffenen:

§3 (1) Zur Aktualisierung des Anschriften- und Gebäuderegisters nach § 2 des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011 vom 8. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2808) sowie zur Vorbereitung und Durchführung des Zensus übermitteln die Meldebehörden den statistischen Ämtern der Länder für jede gemeldete Person elektronisch die folgenden Daten:

[...]

26. Übermittlungssperre nebst Grund der Übermittlungssperre

Das heißt, es wird trotz Übermittlungssperre das Kennzeichen und der hinterlegte Grund der Sperre zentral in eine riesige Datenbank zusammengeführt. Dieser Vorgang geschieht laut Zeitplan insgesamt 3 Mal. Einmal, wie im Artikel zu lesen, ist dies schon im vergangenen Jahr passiert.

Aber was ist eine Übermittlungssperre und wofür ist diese gut? Jeder Bürger kann der Weitergabe seiner Daten durch das Einwohnermeldeamt widerrufen. Dies leitet sich schon allein durch das grundrecht der informationellen Selbstbestimmung ab. Ist die Sperre gesetzt, darf keine Institution, keine Firma oder andere Meldebehörde die Daten anfordern, ohne den Bürger selbst gefragt zu haben (durch die eigentliche Behörde). Mit der Sperre kann man verweigern, dass zB. Adresshändler, Firmen oder Parteien Daten herausgeben.

Interessant ist aber auch der Punkt, wer noch Übermittlungssperren nebst Grund beantragt hat bzw. beantragen könnte:

Es gibt jedoch auch eine darüber hinaus gehende Auskunftssperre, die dann eingerichtet wird, wenn Menschen um ihre Gesundheit und ihr Leben fürchten, falls ihr Aufenthaltsort ohne weiteres erfahrbar oder durch jeden Behördenmitarbeiter einsehbar wäre.

Aussteiger aus der Radikalen- oder Nazi-Szene, Menschen im Zusammenhang mit einem Zeugenschutzprogramm, Prominente, Politiker, Richter und Stalking-Opfer gehören beispielsweise zu dieser Bevölkerungsgruppe.

Somit wird (bzw. wurde!) mit der Volkszählung eine zentrale Datensammlung erstellt, die (zumindest zeitweise) einen hervorragenden Überblick über alle in Deutschland hiervon betroffenen Menschen gibt.

Sind diese Daten harmlos? Wer hat alles darauf Zugriff? Sind diese definitiv sicher? Wozu werden diese, wie auch viele andere Daten und Informationen für eine Volkszählung überhaupt benötigt? Der Zensus 2011 erfasst viel zu viele Informationen ohne jegliche Informationspflicht und Einspruchsrecht der Bürger und zentralisiert diese in einer riesigen Datenbank. Der Zensus in dieser Form ist meiner Meinung nach rechtswidrig und darf nicht weiter fortgeführt werden.

Weitere Hintergründe und erfasste Daten, nebst (auch mir) aufgefallenen Kuriositäten im ZensG werden die Tage folgen.

Update: Erhebliche Bedenken und Verschärfungen

Völlig sinn- und merkbefreit gab es lautes Gedöhns. Nachdem der Bundesrat erhebliche Mängel und Grundrechtseingriffe bezüglich der geplanten KiPo-Sperren festgestellt hat, wird der Wunsch nach tiefergehenden Sperrmaßnahmen lauter – und das auch noch völlig ohne den Verstand einzuschalten, denn aus Reihen der CDU wird gefordert,

dass die geplante Sperre auf Ebene “vollqualifizierter Domainnamen” nicht ausreiche und trotz der Befürchtungen vieler Experten über große Kollateralschäden eine Blockade “auf der Ebene der Internetprotokoll-Adressen als Mindestmaßnahme” vorzusehen sei.

Kollateralschäden sind mehr als nur vorprogrammiert, wenn auf IP-Ebene geblockt werden soll. Zum Beispiel “verstecken” sich hinter der IP-Adresse von meinem Blog mehrere hundert oder gar tausend andere Domains. Die wären, nebst meiner eingeschlossen, alle gesperrt!

Zusammen mit den “Wünschen” nach Ausweitung der Sperren bestätigt sich das Ganze immer mehr, dass eine Zensurinfrastruktur aufgebaut werden soll. Denn wie Heise im Artikel, und die Kritiker wie auch meine Wenigkeit bereits schrieben:

Der Kampf gegen Kinderpornographie im Internet werde damit nicht vorangebracht. Stattdessen würde die Wirtschaft dazu verpflichtet, “flächendeckend eine Sperrinfrastruktur zu schaffen”. Angesichts immer neuer Forderungen, die Maßnahme auf weitere Inhalte wie “Killerspiele” oder Islamismus auszudehnen, wachsen laut Süme “die Zweifel an der Zusage der Bundesregierung, die Maßnahme bleibe auf jeden Fall auf Kinderpornografie beschränkt”.

Es ist schon krass, dass die Zweckbindung (ein Hasswort für mich) bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes aufgehoben werden soll.

Update:

Weil ich es gerade in einem Gespräch mitbekommen habe – die Sperre via IP-Ebene ist vergleichbar mit dem Zunageln und Verrameln von einem Eingang eines Mehrfamilienhauses, wie zB. einem Hochhaus. Nur weil einer Mist, der darin wohnhaft ist, wird der Eingang blockiert und keiner kann mehr rein. Nur mal zum Verständnis wie bescheuert allein dieser Gedanke ist, die Sperren auf IP-Ebene einführen zu wollen.

Update 2:

Nicht durchsetzen konnte sich der Wirtschaftsausschuss mit seiner Empfehlung, zunächst auf die effektive Umsetzung der bestehenden Möglichkeiten der Strafverfolger zum Löschen kinderpornographischer Angebote im Netz zu drängen. Auch die von den Wirtschaftspolitikern gewünschte Übersicht von Servern mit Kinderpornographieangeboten in Ländern, in denen deutsche Ermittlungsbehörden auch keine indirekten Zugriffsmöglichkeiten haben, verlangen die Länderchefs nicht.

Womit eigentlich bewiesen ist, dass es nicht gewollt ist, KiPo zuerst zu löschen. Vielleicht kann man so weit gehen und sagen, es ist nicht gewollt gegen KiPo im Allgemeinen vorzugehen.

BVerfG nicht für das Grundgesetz zuständig?

Ich stelle mal folgenden Vergleich in den Raum: 

Jeder Brief, jedes Paket und jede Postkarte muss als Kopie für ein halbes Jahr beim Postamt hinterlegt werden.

Würdet ihr das wollen? Ist das nun ein Eingriff in unser Grundrecht, oder nicht? Denn etwas anderes ist die Vorratsdatenspeicherung nicht. Das BVerfG ist nicht (mehr) für das Grundgesetz zuständig? So könnte man die Aussage der Bundesregierung werten, wenn man sich den von der c’t geschriebenen Artikel durchliest.

Wie aus ihrem knapp 120 Seiten langenVerteidigungsschriftsatz (PDF-Datei) hervorgeht, den der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gerade veröffentlicht hat, sieht sie eine Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts überhaupt nicht gegeben. Die angegriffenen Normen im Telekommunikationsgesetz entsprächen den “verpflichtenden Vorgaben” der entsprechenden EU-Richtlinie, heißt es zur Begründung. Damit entzögen sie sich “einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht am Maßstab der Vorschriften des Grundgesetzes”.

Kann man mitunter diese Aussage nicht schon als Verfassungsbruch sehen? Seit wann steht EU-Recht über nationalem Recht? Genau vor solchen falschen Nebelkerzen hatte ich immer gewarnt. Die EU ist nicht demokratisch legitimiert – oder hat sie von euch einer gewählt, insbesondere mit einer derartigen Macht und Befugnis? Die EU dient(e) zur Regulierung und Vereinheitlichung des europäischen Marktes – für nichts anderes. Wenn das wirklich so sein sollte, dann können wir gleich unser Grundgesetz abschaffen und die EU-Leutchen uns alle regieren lassen. Denn wenn die Beschlüsse dort oben keinerlei Gegenwehr unten zulassen (auf Grund von Zuständigkeiten), dann haben wir alle keine Einflussmöglichkeit mehr – der Souverän ist dann nicht mehr der Bürger sondern wir alle müssen uns den Politikern unterordnen. Noch ist das Grundgesetz da – zum Glück – und noch sind wir Bürger der Souverän (sollten wir zumindest laut Papier). Also Papier und Stift in die Hand oder das Mailprogramm der Wahl anwerfen und schreibt euren Abgeordneten, was ihr davon haltet – es ist schließlich Wahljahr.

Es ist wirklich “interessant”, wie die Bundesregierung die Befürchtungen der Gegner relativiert. Ich kann nur kopfschüttelnd das Ganze als Propaganda-Ulk abtun – nur leider fallen einfach zu viele Leute darauf rein. Ich hoffe auf die Abschaffung oder wenigstens einer massiven Einschränkung, so wie es das BVerfG in Bulgarien (seltsam, die wären doch auch nicht zuständig?) getan hat. Armes deutsches Land – wirklich arm …