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Frage: Fällt Germany’s Next Topmodel unter JuPo?

Ja, ich weiß was Einige wieder sagen oder denken werden. Als ob ich nichts anderes zu tun hätte als über dieses Thema zu schreiben. Aber davon mal abgesehen, geisterte heute bei Gesprächen über die KiPo- und JuPo-Debatte und deren Gesetze und in Folge dessen deren Zensurmaßnahmen eine interessante Fragestellung im Raum und den Köpfen aller Beteiligten:

Fällt Germany’s Next Topmodel unter JuPo?

Das ist eine interessante Fragestellung – selbst in  Hinblick auf diese ganze Gesetzes-Debatte über die unsinnigen Gesetze, der Scheinminderjährigkeit usw. in Hinblick auf das unter Strafe stellen von “sexuellen Handlungen” von 14-18 jährigen Mädchen/Frauen und Jungs/Männer.

Wieso gerade Topmodel? Dort sind zum Teil Kandidatinnen, welche bei Weitem unter 18 Jahre alt sind. Diese Kandidatinnen “dürfen”/müssen zudem, um weiter zu kommen, sich auch aufreizend posierend vor die Kamera stellen, in Unterwäsche Fotos schießen lassen und sich auch so einer Zuschauermenge präsentieren. Mitunter werden sie auch künstlerisch verdeckt nackt abgelichtet. Hier und da muss eng umschlungen liebkosend mit einem Gegenspieler anderen Geschlechts eine “sinnliche” Szene für den Augenblick produziert werden. Wie verhält sich das nach dieser Gesetzeslage bei den unter 18 jährigen Damen? Macht sich der Fotograf strafbar? Macht sich der Sender strafbar, weil er auch noch KiPo vertreibt und ausstrahlt (Gesetzestext geht explizit von unter 18 Jährigen aus)? Was ist eigentlich eine “sexuelle Handlung”, von der immer die Rede ist?

Dieser Begriff, welcher in den Gesetzestexten einfach so ohne große Erklärung zu finden ist, ist bisher nur bei einigen Rechtsprechungen leicht näher definiert worden, aber nicht eindeutig. Ich habe lasse hierzu mal einen Rechtsanwalt sprechen:

Eine sexuelle Handlung ist dann gegeben, wenn die Geschlechtlichkeit im Vordergrund steht und durch das Bild ausschließlich sexuelle Begierde geweckt werden soll. Aus diesem Grund kann “Posing” durchaus unter diesen Begriff fallen. Eindeutig ist der Begriff der sexuellen Handlung erfüllt, wenn das Model sich besonders aufreizend präsentiert, sich zwischen die Beine greift oder ähnliche auschließlich sexualbezogene Handlungsweisen vornimmt.

Ich kann mir vorstellen, was Einige dazu denken .. wissen wäre aber besser, denn es sind eben genau diese gesetzlichen Grauzonen und Gummiparagraphen, die jeden Scheinbetroffenen oder auch Unschuldigen reinreiten können.

Über den Tellerrand Nr. 8

Neue Woche, neuer Tellerrand. Für mich interessante Infos knapp kommentiert. Los gehts:

  1. Seid ihr seit 2005 ein- oder mehrmals in Großbritannien gewesen? Fleißig am Flughafen die Kreditkarte gezückt und munter in die Kameras gelächelt? Dann hat es wenigstens einen Sinn, denn ihr seid somit mindestens ein Datensatz in einer “geheimen und riesigen” Datenbank der Briten geworden. Was alles gespeichert wurde? Name, Adresse, Telefonnummer, Reservierungen, mögliche Reiserouten und Kreditkarteninformationen. Alles zum Schutze vor den bösen Terroristen …
    Was sagt ihr? Ein Selbstmordattentäter reist nur einmal ein? Ehrlich? Na wofür wird denn die Datenbank sonst gebraucht? 
  2. Mittels des neuen JuPo-Gesetzes wird fleißig im Land Brandenburg gegen Tatverdächtige ermittelt, die sich Bilder oder Videos von Jungen und Mädchen zwischen 14 und 18 aus dem Internet holen oder auf dem Handy ansehen.
    Also Vorsicht liebe “Frühreife” – Sex dürft ihr haben, aber euren Partner nicht auf Nacktbildern ansehen. Und um solche Bilder zu sehen, muss man diese auch explizit bewusst herunterladen, denn zufällig landen diese Bilder niemals nie nicht auf den Rechner. Das hat uns die Operation “Himmel” mehr als einmal bestätigt, dass so etwas nicht möglich ist. Wie “schön”, dass aus JuPo durch Harmonisierung und öffentlicher Zensur schon KiPo wird. Den Christen sei Dank!
  3. Wo Daten gehortet werden, da gehen sie auch mit ziemlicher Sicherheit verloren. Die Briten sind ja neben Deutschland Exportmeister – im Sinne des Datenverlustes. Tendenz zunehmen …
  4. Es kann doch nicht angehen, dass irgendeine Industrielobby in geheimer Verschwörung mit hoher krimineller Energie wider Demokratie und Grundrechte weiterhin ungestört ihre Anschlagspläne auf unser Recht und Freiheit ausbrütet. Das, was bisher bekannt wurde und auf uns alle zurollt, muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen … 
    Wer dagegen aufmuckt, der wird sofort als grauslicher Nationalist niedergebügelt. Besonders im deutschen Sprachraum hat sich neben der Kultur des Fremdschämens die Kultur des Pseudo-Weltoffen-Möchtegern-Europäers etabliert. Dafür soll alles geopfert werden! Alle Rechte und Individualitäten, die sich die einzelnen Völker Jahrhunderte lang erkämpft und ertrotzt haben, verscherbelt man nun für das vage Gefühl sich als Bürger Europas fühlen zu dürfen und merkt nicht, dass man sich in die Fänge einer mit Lobbyisten verseuchten, zentralistischen Demokratur begibt. Und viele bemerken es gar nicht, was um sie geschieht und wie sie von einer nicht demokratisch legitimierten Vereinigung kontrolliert und drangsaliert werden. Traurig … “Wir müssen das durchsetzen, weil es kommt von der EU”. Diese Worte werden wir immer öfter hören – glaubt mir.

Blockade von KiPo

Ich hatte gestern schon etwas in meinem Tellerrand dazu geschrieben und möchte dazu heute einige Fakten und Gedanken präsentieren, damit der Eine oder Andere, der noch nicht seine Zahnräder in Gang gebracht hat, dieses jetzt vielleicht mal tut. Zumindest ölen der Mechanik wäre angebracht.

Nun hat sich auch Hr. Schäuble in die Diskussion mit eingemischt und im verlinkten Artikel wird einmal mehr beschrieben, wie toll diese Blockade/Zensur funktioniert und wie vielen Kindern man damit helfen könne. Ich möchte versuchen dieses Blabla etwas zu lichten, denn es ist bei Weitem nicht so toll, wie es von unseren Politikern propagiert wird. Und vor allem, mit welchen reißerischen und in meinen Augen niederen Mitteln Überzeugungsarbeit geleistet wird:

Während eines Gesprächs hatte sie gestern demonstriert, worum es geht: Brutale Vergewaltigungen von Kindern vor laufenden Kameras, per Internet-Mausklick zu “Extrem-Orgien” Minderjähriger, ganz kleine Mädchen, die sich nackt und in aufreizenden Posen als “Lolitas” auf einer blinkenden Bilderseite anbieten. Die Beispiele, die von der Leyen und skandinavische Kriminalisten am Donnerstag in Berlin präsentierten, schockten die Betrachter.

Aus verschiedenen Berichten, die in den letzten Tagen zu diesem Thema veröffentlicht wurden, ging hervor, dass offenbar etliche der angeprangerten und mit KiPo vollgepflasterten Webseiten kommerzieller Natur seien. Es wird betont, dass doch die skandinavischen, dänischen, brittischen usw. Filter derart effektiv wären und dieses Modell möchte man auch in Deutschland umsetzen.

Nun sollte man meinen, dass auf der zB. dänischen, finnischen oder schweizerischen Sperrliste eine Menge an KiPo-Seiten sich befinden würden. Falsch gedacht. Ich empfehle dazu diesen interessanten Beitrag, der zusammen mit den Informationen von Wikileaks und anderen Leuten versucht hat herauszufinden, welche Seiten auf der Sperrliste wirklich Kipo-behaftet sind. Ich empfehle wirklich, diese Seite sich durchzulesen. Besonders ist die Tabelle am Ende des Artikels interessant, wonach nur 4% aller gesperrten Seiten letztendlich KiPo enthalten würden. Der Rest (96%) waren Seiten, die vornehmlich nicht widerrechtlicher Natur sind – also völlig legal. Rund ein Viertel aller gesperrten Seiten betraf Schwulenpornos. Dies wirft nun in meinen Augen mehrere Fragen auf.

Wenn diese Listen so erfolgreich sind, wieso sind dann derartig viele Negativeinträge darin enthalten und besonders warum? Wenn sich die Mühe gemacht wurde, diese Listen anzufertigen, wieso wird dagegen nicht verfahrensmäßig ermittelt? Weiter lesen …

Gedanken über Zensur

Ich hatte ja bereits über das Album-Cover der Scorpions berichtet. Es hat auch nicht einmal lange gedauert, bis jetzt auch in Deutschland darüber nachgedacht wird, dass Cover auf den Index zu setzen – obwohl es nicht unter KiPo fällt.

Ging richtig schnell oder? Hat ja “nur” 32 Jahre gedauert. Damals war es noch erlaubt und heute dank verschärfter JuPo-Gesetze ist es böse. Ich nenne das Zensur. Und wenn die Leute gleich dabei sind, dann bitte auch gleich FKK-Bilder, biblische Darstellungen von nackten Jungfrauen und Kindern oder Kunstwerke, wie “Die Geburt der Venus” auf den Index setzen. Ach, die Venus ist eine Göttin? Quatsch, wenn das Urteil aus Australien die Runde macht, dann ist auch die Venus nur eine “reale” Person.  Außerdem zählt unter JuPo hier in D. immer noch der Punkt “Scheinminderjährigkeit”. Und die Venus sieht doch verdammt nach unter 18 Jahren aus …

Vielleicht darf ich irgendwann meine kleinen Kinder nicht mehr nackend sehen? Mit verbundenen Augen baden, windeln oder sie waschen?

Was soll ich zu solch einer Hirnkrise sagen? Bleibt bitte mal auf dem Teppich ….

Apropos: Darf eigentlich der Spiegel das Bild ablichten, wenn es doch unter JuPo fällt?

Update: Manga bald als KiPo eingestuft?

Das wäre gar nicht mal weit hergeholt, wenn man sich den ausgegrabenen Artikel von Fefe durchliest. Ein Australier wurde wegen Besitzes von KiPo bestraft, nur weil er digitalisierte, gezeichnete Bilder von Bart und Lisa Simpson auf seiner Platte hatte, die die beiden beim miteinander kopulieren darstellt.

Wenn es jetzt schon auf “Fictional Art” zutrifft, dann sind bald auch Mangas oder Hentai einer derart stumpfsinnigen Rechtsprechung unterlegen. Gepaart mit der Sperrung der Seite über das Scorpions-Album auf Wikipedia durch die Briten, ergibt sich ein interessantes Gefüge, was da so auf uns zu rollt – vor allem, wieso das immer so schnell hintereinander erfolgen muss.

Um mal wieder etwas von meiner Vorahnung einfließen zu lassen: KiPo und besonders das neue JuPo Gesetz lassen grüßen und ich bin “gespannt”, welche Gedanken- und Fallkonstruktionen sich einige Leute einfallen lassen.

Update: Etwas genauer über den Sachverhalt berichtet auch Heise. Demnach gelten laut Richter die Figuren in den Simpsons als “reale” Personen. Irgendwie scheinen bestimmte Personenkreise der Realität langsam zu entgleiten – oder nach der Witschaftskrise fallen wir in eine Hirnkrise?

Wenn gezeichnete Personen real sind, was wird dann bei Computer-generierten Figuren? Wenn das Fiktive alles per Gesetz verboten wird, – wie es auch in Deutschland die §184b und §184c StGB und andere Gesetze im Eigentlichen bereits tun – wie weit sind wir dann schon von der Zensur entfernt? Müssen wir dann auch alle Gemälde aus der Renaissance oder dem Barock oder was weiß ich entfernen und vernichten, wo zarte Damen im engelsgleichen Nichts angezogen durch die Wiesen stapfen oder sich genüsslich lasziv auf der Couch rumwälzen, während hinter deren Rücken die Kiste mit Pralinen versteckt wird (Rubens)?

Hirnkrise – was anderes fällt mir dazu nicht ein …

Scorpions Fans aufgepasst …

denn vielleicht steht eines Tages mal das LKA oder BKA (wenn die auch auf diesen Trichter kommen, wie derzeitig die Briten) vor der Tür zum Zwecke einer Hausdurchsuchung. Der Verdacht könnte nämlich nahe legen, dass ihr KiPo in eurem CD-Regal habt. Solltet ihr also das 1976 erschienene Album “Virgin Killer” euer Eigen nennen, dann schmeisst entweder die CD, oder weniger zerstörerisch, das Cover weg. Achso – und die Webseite natürlich auch nicht besuchen, denn sonst habt ihr das Zeugs auf der Festplatte und habt euch zusätzlich strafbar gemacht

Und selbst wenn das nicht unter KiPo fallen sollte, dann mit Sicherheit unter JuPo. Unseren Politikern sei Dank. Wo kommen wir denn hin, wenn derartiges Bildmaterial als Kunst gelten soll. Um Ausreden nie verlegen diese Künstler. Und erst die KiPo Konsumenten – das muss verhindert werden. Sind ja nur 32 Jahre seit der Veröffentlichung!

Wie sagte Obelix zu Asterix: die spinnen die Briten!

PS: Wer glaubt, es ginge um KiPo oder dergleichen, der könnte sicherlich falsch liegen. Einfach mal über den Tellerrand schauen – die Sperrung ist in meinen Augen ein kleiner Schritt zum Test von Zensur/Kontrolle des Internets.