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Kommentar im DRadio zum Bundesparteitag 2011.2 #bpt112

Sachlich …

Bundesparteitag 2011.2: Beschluss PA284 – BGE

Am vergangenen Wochenende gab es einen interessanten und kontrovers – gar mitunter hitzig – diskutierten Beschluss auf dem Bundesparteitag 2011.2 der Piratenpartei in Offenbach, auf dem auch ich zugegen war: PA 284 mit dem Titel “Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) und Mindestlohn”.

Um es gleich vorweg zu sagen: ich bin dem BGE – also dem BEDINGUNGSLOSEN Grundeinkommen – kritisch gegenüber eingestellt. Aber, ich habe mich nach langer Überlegung und Auslegung des Antrages PA 284 für den Antrag ausgesprochen. Wieso ich das tat, möchte ich anhand von Zitaten des Beschlusstextes verdeutlichen und mit der jeweiligen kurzen Erklärung zeigen, weswegen ich das Ganze nicht so betrachte, wie es mitunter in der Presse und bei Anderen aufgebauscht wird.

Wir Piraten setzen uns für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ein, das die Ziele des “Rechts auf sichere Existenz und gesellschaftlicher Teilhabe” aus unserem Parteiprogramm erfüllt.

Wir fordern kein BGE, sondern wir setzen uns dafür ein. Für mich sind das zwei unterschiedliche paar Schuhe. Fordern impliziert ein Verlangen bzw. ein Beanspruchen. Das sich einsetzen ist für mich eine Form des sich stark machen oder sich zu engagieren. Das Gleiche tun wir auch bei anderen programmatischen Punkten.

Es soll: die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, einen individuellen Rechtsanspruch darstellen sowie ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert werden.

Dieser Teil ist noch einmal eine Konkretisierung dessen, was darunter fällt und entspricht von der Erklärung her dem bereits 2010 beschlossenem GP050.

Wir wissen, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen die Paradigmen des Sozialstaats wesentlich verändern wird. Statt mit klassischer Parteipolitik muss dessen Einführung daher mit einer breiten Beteiligung der Bürger einhergehen.

Ein BGE impliziert den Wegfall sämtlicher anderer sozialen Leistungen (Rente, ALG II usw.), weswegen diese Klarstellung wichtig ist. Allein aus diesem Grund ist es auch – wie im Text zu lesen – wichtig, dass die Entscheidung, wenn überhaupt, nur im Einklang und unter Einbeziehung und Abstimmung der Bürger möglich ist.

Wir nehmen viele engagierte Menschen wahr, die sich seit Jahren in- und außerhalb von Parteien für ein bedingungsloses Grundeinkommen einsetzen. Wir wollen dieses Engagement auf die politische Bühne des Bundestages bringen und mit den dortigen Möglichkeiten eine breite und vor allem fundierte Diskussion in der Gesellschaft unterstützen.

Hier wird noch einmal verdeutlicht, dass es sich um das Engagement um das BGE als Ziel/Wunsch für die Gesellschaft handelt. Damit eine breite Öffentlichkeit erstens davon Kenntnis erhält und zweitens über die Details Informationen bekommen kann, ist dies auf Ebene des Bundestag zu bringen.

Dazu wollen wir eine Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag gründen, deren Ziel die konkrete Ausarbeitung und Berechnung neuer sowie die Bewertung bestehender Grundeinkommens-Modelle sein soll. Für jedes Konzept sollen die voraussichtlichen Konsequenzen sowie Vor- und Nachteile aufgezeigt und der Öffentlichkeit transparent gemacht werden.

Eine Enquete-Kommission soll neue Modelle erarbeiten, diese wie auch bestehende Modelle analysieren, bewerten, die möglichen Folgen für die Gesellschaft und der Staatskasse mit Vor- und Nachteilen ausarbeiten und den Prozess dahinter (Erarbeitung, Modelle im Allgemeinen, Vor und Nachteile) auch transparent durchführen.

Zeitgleich werden wir uns im Bundestag dafür einsetzen, dass noch vor Ende der Legislaturperiode die gesetzlichen Grundlagen für Volksabstimmungen auf Bundesebene geschaffen werden.

Dieser Punkt scheint von vielen Piraten – ja auch von der Presse – übersehen worden zu sein. Dennoch ist er wichtig und nicht an einer Entscheidung bundesweit über BGE gebunden: Volksabstimmungen auf Bundesebene.

Sie sollen den Bürgern ermöglichen, sowohl die in der Enquete-Kommission vorgestellten als auch andere Grundeinkommens-Modelle als Gesetzentwurf direkt zur Abstimmung zu stellen.

Die Bürger entscheiden …

Um dabei über eine Vielfalt an Konzepten gleichzeitig entscheiden zu können, sollen Volksabstimmungen auch mit Präferenzwahlverfahren durchgeführt werden können.

Ein Wahl- bzw. Abstimmverfahren …

Bis zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens setzen sich die PIRATEN für einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn ein.

Hiermit setzen sich die Piraten für einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn ein. Das heißt nicht, dass dieser, wie oft angenommen, bundesweit einheitlich ist, sondern es einen Mindestlohn bundesweit gibt, der von den jeweiligen Lebenshaltungskosten der Region abhängig ist.

Im Zusammenhang dessen sind für die Einführung eines BGE noch einige Hürden zu überwinden. Zum Einen muss die Enquete Vorschläge erarbeiten und bewerten. Zum Anderen müssen die Vorschläge im Sinne der Bewertung realisierbar sein. Gibt es keine realisierbaren Vorschläge im Sinne der Bewertung, dann gibt es auch keine Abstimmung darüber. Zudem wird das Instrument “bundesweiter Volksentscheid” benötigt, damit darüber auch von den Bürgern abgestimmt werden kann.

Alles in allem ist BGE eine Vision eines Idealzustandes, auf den man hinarbeiten sollte, dabei aber nicht vergessen darf, derzeitig menschenunwürdige Zustände im Sozialsystem abzuschaffen, wie es bereits GP050 forderte und weitere Anträge auf dem letzten Parteitag aufzeigten. Es ist wichtig die Diskussion und die Entscheidung des “Ob” oder “Ob nicht” denjenigen zu überlassen, die es betrifft: allen Bürgern und so breitflächig, wie auch unter Einbeziehung jeglicher Expertise (so viel wie möglich) und nicht nur mich allein.

Ich verweise hierzu einfach mal auf die Zusammenfassung des Bundesparteitags auf den Blog des Landesverbandes Brandenburg … es war alles in allem ein schöner Bundesparteitag

Der Milliardenmarkt: Netzsperren kommen wieder aus dem Hinterzimmer

Nachdem letzte Woche Schwarz-Gelb das Zugangserschwerungsgesetz (Zensursula) beerdigt hatte (oder zB. PM der Brandenburger Piraten), kommt nun erneut die Zensur-Infrastruktur in Ausführung von Netzsperren auf den Tisch. Diesmal in Hinterzimmern der Ministerpräsidenten der Bundesländer ausgeklüngelt und bei schwersten (#hust) Straftaten, wie Glücksspiel, in Form des Glücksspielstaatsvertrag (GlückStV – mögliche finale Version veröffentlicht bei der Piratenpartei Deutschland).

Nicht Wenige habe noch die beschwörenden Worte im Kopf, dass Netzsperren niemals bei weniger als kinderpornografischen Inhalten verwendet werden sollten. Es wurde uns gegenüber versichert, dass derartiges nur bei derartigen Material möglich sei und auch nur sein darf – rechtsstaatliche Grenzen (sie wissen schon). Nun aber sollen die Behörden der Bundesländer allein darüber entscheiden, was für deutsche Internetnutzer gesperrt werden soll – und das allein aus profanen Gründen, wie sozialpolitischer Suchtprävention oder rein finanziellen Gründen (Sicherung von Lotto-Einnahmen). Hier zeigt sich die Ehrlichkeit, die uns monatelang entgegen prallte, der viele zum Glück keinen Glauben schenkten.

Nach aktuellem Entwurf (siehe Link zu GlückStV), der mit hoher Wahrscheinlichkeit auch zur Abstimmung gestellt wird, sollen die Maßnahmen wie folgt eingeführt werden:

Die zuständige Behörde des jeweiligen Landes kann […] insbesondere Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes, insbesondere Zugangsprovidern und Registraren, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen. Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses wird insoweit eingeschränkt (§ 9 Abs. 1 Ziff. 4).

Wenn also diese Regelung in Kraft tritt, erhalten Behörden abseits des damals alleinig tätigen BKA die Möglichkeit, missliebige Seiten durch bloße Anweisung an die Provider und ohne jeglicher rechtsstaatlicher Kontrolle aus dem “deutschen” Internet verschwinden zu lassen.

Sicherlich gibt es die Möglichkeit dagegen Widerspruch einzulegen und zu klagen, aber das ändert nichts an der Sperre an sich. Denn im Entwurf steht auch, dass

Widerspruch und Klage gegen diese Anordnungen haben keine aufschiebende Wirkung

Zusammengefasst heißt es, dass die Sperren sofort wirksam werden und erst dann aufgehoben werden können, wenn es ein Gericht aufhebt. Und so etwas kann sich Monate oder Jahre wie Kaugummi ziehen. Da ebenso kein Wort über die Art und Weise verloren wird, wie gesperrt werden soll, kann man sich mitunter Mechanismen des Zugangserschwernisgesetzes vorstellen – von Stopp-Schildern bis zur Sperrung von ganzen IP-Blöcken, die hunderte Domains bei Shared-Host-Anbietern auf einmal mit sich reißen ist alles dabei und möglich.

Und warum? Nur weil maximal 7 offiziell lizensierte Glücksspielanbieter in Deutschland agieren dürfen und um jeglichen anderen Anbietern, die zB. im Ausland legal sind, auf “deutschem” Internet keinen Cent abgeben zu müssen und die Kohle direkt einsacken zu können. Kann ja wohl nicht angehen, dass sich ein Lotto-Anbieter im Ausland an der Kohle des deutschen Wett-Spielers bereichert.

Achja – und wie ich gerade las, sieht der Vertragsentwurf auch vor, dass Banken und Kreditkartenfirmen auf Zuruf die Weiterleitungen von Zahlungen verbieten soll. Sowohl für Wetteinsätze, als auch für Gewinne.

Na? So viel zu Sperren und Sperrfantasien, die niemals – ich betone ausdrücklich – niemals außerhalb von KiPo-Material angewendet werden sollte und wollte und man sieht, dass es nur um den schnöden Mammon geht.

Vielleicht ist ja der besagte Milliardenmarkt, der zu Gunsten der deutschen Lotterie ausgetrocknet werden soll?

Zensus 2011: Minderjährige auskunftspflichtig?

Im Nachgang zu eben etwas, worüber ich gestolpert bin. Nach §18 (3) des ZensG sind nach meiner Auffassung auch Minderjährige zur Auskunft verpflichtet, wenn zB. die Eltern nicht anwesend sein sollten. Das Gesetz besagt:

(3) Auskunftspflichtig für die Haushaltsstichprobe nach § 7 sowie für die Stichproben nach § 17 Absatz 2 und 3 sind alle Volljährigen oder einen eigenen Haushalt führenden Minderjährigen, jeweils auch für minderjährige Haushaltsmitglieder, die unter den ausgewählten Anschriften wohnenFür volljährige Haushaltsmitglieder, die nicht selbst Auskunft geben können, ist jedes andere auskunftspflichtige Haushaltsmitglied auskunftspflichtig. Die Auskunftspflicht über Minderjährige oder Personen, die nicht selbst Auskunft geben können, erstreckt sich nur auf die Daten, die der auskunftspflichtigen Person bekannt sind. Benennt eine wegen einer Behinderung nicht auskunftsfähige Person eine Vertrauensperson, die für diese die erforderliche Auskunft erteilt, erlischt die Auskunftspflicht der behinderten Person sowie des diesbezüglich auskunftspflichtigen Haushaltsmitglieds, soweit die Vertrauensperson die Auskunft erteilt.

Ich lese dies so, dass Minderjährige auskunftspflichtig sind. Wenn volljährige Haushaltsmitglieder nicht können (auf Arbeit, Urlaub, Einkaufen usw.) aber zB. die Kinder zu Hause sind, gilt die Auskunftspflicht für die Kinder. Der Begriff Minderjährigkeit erstreckt sich nach meiner Kenntnis in Deutschland von 0-18 Jahren.

Ist dies so? Und wenn ja, ist dies überhaupt erlaubt? Und wenn nein – hat diesen Passus jemand schon bemerkt?

 

Zensus 2011: Ein Überblick über die Volkszählung 2011

Am 1. November 2010 ist der erste Rutsch Daten aller Meldeämter und Behörden bereits in die riesige Datenbank zusammen gesammelt worden. Welche Daten genau wurden bisher gesammelt? Hierzu reicht ein Blick in das ZensG 2011 (Zensusgesetz 2011).

Ein erster Registerabgleich von allen Einwohnermeldeämtern an die Statistischen Landesämter wurde übermittelt. Von jeder Einwohnerin und jedem Einwohner wurden folgen Daten weitergegeben:

  1. Ordnungsnummer im Melderegister,
  2. Familienname, frühere Namen und Vornamen,
  3. Straße, Straßenschlüssel, Hausnummer und Anschriftenzusätze,
  4. Wohnort, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel,
  5. Tag der Geburt,
  6. Standesamt und Nummer des Geburtseintrags,
  7. Geburtsort einschließlich erläuternder Zugehörigkeitsbezeichnungen,
  8. bei im Ausland Geborenen: Geburtsstaat,
  9. Geschlecht,
  10. Staatsangehörigkeiten,
  11. Familienstand,
  12. Wohnungsstatus (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung),
  13. Anschrift und Wohnungsstatus in der Gemeinde, aus der die Person zugezogen ist,
  14. Anschrift der zuletzt bewohnten Wohnung in der Gemeinde,
  15. Tag des Beziehens der Wohnung,
  16. Tag des Zuzugs in die Gemeinde,
  17. Herkunftsstaat bei Zuzug aus dem Ausland,
  18. Tag der Anmeldung bei der Meldebehörde,
  19. Tag des Wohnungsstatuswechsels,
  20. Familienname, frühere Namen, Vornamen, Tag der Geburt und Ordnungsnummer des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners oder der eingetragenen Lebenspartnerin,
  21. Familienname, frühere Namen, Vornamen, Tag der Geburt und Ordnungsnummer der minderjährigen Kinder sowie Familienname, Vornamen, Tag der Geburt, Schlüssel und Ordnungsnummer der gesetzlichen Vertreter,
  22. Tag der letzten Eheschließung oder Begründung der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft,
  23. Tag der Auflösung der letzten Ehe oder letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft,
  24. Anschrift des Wohnungsgebers,
  25. Information über freiwillige Anmeldung im Melderegister,
  26. Übermittlungssperre nebst Grund der Übermittlungssperre,
  27. rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft.

Diese Daten werden auch noch einmal am 9. Mai 2011 und am 9. August 2011 übermittelt. Nun kann man sich an der Stelle bereits die Frage stellen, wieso so viele Daten benötigt werden, nur um die Bevölkerung zu zählen? Begründet wird dies lediglich mit Phrasen, wie “Statistik”, Länderfinanzausgleiche sowie für weitere Planungen in der Zukunft. Nur existieren die Daten bereits und wurden auch bisher statistisch veröffentlicht. Es ist bekannt, dass es zB. an Studienplätzen oder an KiTa-Plätzen in Kommunen und Ländern mangelt. Die Argumentation, sofern überhaupt eine vorhanden ist, ist mehr als unschlüssig bzw. nicht existent.

Aber diese Daten sind bei Weitem nicht die Einzigen. Dazu gesellen sich auch die Daten der Bundesagentur für Arbeit. Neben Daten, wie Wohnort, Postleitzahl und amtlichem Gemeindeschlüssel, Straße, Hausnummer und Anschriftenzusätzen, Familienname und Vornamen, sowie Geschlecht und Tag der Geburt werden noch weitere Daten übermittelt.

Für jede sozialversicherungspflichtig beschäftigte Person sowie für jede geringfügig entlohnt beschäftigte Person als Erhebungsmerkmale:

  1. Arbeitsort (amtlicher Gemeindeschlüssel),
  2. Wirtschaftszweig,
  3. Betriebsnummer der Arbeitsstätte,
  4. Ausbildung,
  5. ausgeübter Beruf,
  6. Status der Beschäftigten (beschäftigt oder geringfügig beschäftigt).

Für jede als arbeitslos oder Arbeit suchend gemeldete oder nicht zu aktivierende Person als Erhebungsmerkmale:

  1. Status (arbeitslos, nicht arbeitslos aber Arbeit suchend, nicht zu aktivieren) – ja, das steht genauso im § 4 des Zensusgesetzes! –,
  2. höchster erreichter Schulabschluss,
  3. letzte abgeschlossene Berufsausbildung.

Für jede Person, die als Teilnehmer oder Teilnehmerin an Maßnahmen der Arbeitsförderung geführt wird, als Erhebungsmerkmale:

  1. Art der Maßnahme (soweit von Bedeutung für die Erfassung der Erwerbstätigkeit),
  2. höchster erreichter Schulabschluss,
  3. letzte abgeschlossene Berufsausbildung.

Selbst Beamte obliegen der Datensammelei, obwohl im ZensG nur von der Bundesagentur für Arbeit gesprochen wird. Dies wird aber nicht im ZensG geregelt, sondern im Finanz- und Personalstatistikgesetz.

Knapp 10% (per Gesetz werden maximal 10% veranschlagt, und dies soll auch nicht überschritten werden – was aber anderortens bereits bei ca. 15% und mehr liegt) der Bevölkerung soll direkt befragt werden. Man nennt dies eine “Haushaltsstichprobe” durch Erhebungsbeauftragte. Man sollte vorsichtig gegenüber sich einer als “Erhebungsbeauftragter” zu erkennen gebende Person walten lassen, denn erst kürzlich hat zB. die NPD offiziell ihre Mitglieder dazu aufgefordert sich freiwillig als Erhebungsbeauftragter zu melden. Und das allein mit dem Ziel, ihre politischen Feinde und Ausländer ausforschen zu wollen. Diverse Landesverbände der NPD haben offen zu diesem Missbrauch aufgerufen.

Natürlich ist der Missbrauch verboten. Aber wir wissen auch, dass Gesetze immer übertreten werden. Ansonsten bedarf es keinerlei Polizei oder Gefängnisse. Dem Missbrauch wird Tür und Tor geöffnet – ebenso dem Abfluss der erhobenen Daten.

Allein hier allein zeigt sich auch, dass die Kommunen derzeit kaum in der Lage sind (manche nicht einmal in der Lage darüber Auskunft zu geben), die Regeln und Richtlinien einzuhalten, die per Gesetz gefordert werden. Entweder wurde nicht geantwortet – obwohl es deren Pflicht ist – oder mit Musterantworten phrasenartig ohne Beantwortung der Fragen reagiert. Der AK Zensus hat hierzu einige Behörden angeschrieben und die Antworten dazu sind erschreckend:

  • In Sachsen wird es den Volkszählern beispielsweise gestattet, die ausgefüllten und mit zahlreichen persönlichen Angaben ausgefüllten Fragebögen bis zu einer Woche bei sich in ihrer Privatwohnung aufzubewahren. Auch alle anderen Bundesländer scheinen solche oder ähnliche Regelungen eingeführt zu haben.
  • Keine der uns bekannt gewordenen Erhebungsstellen hat eine E-Mail-Anschrift, die auf einen eigenen, eindeutig abgeschotteten IT-Bereich hinweisen würden, so wie es das Zensusgesetz verlangt (ein Beispiel von vielen: Landkreis Schaumburg).
  • Auch eigene Postanschriften oder eigene Briefbögen gab es vielfach nicht, so dass den Menschen nicht klar ist, ob sie beispielsweise vom Landkreis, von der Stadt oder von einer deutlich zu trennenden Zensus-Behörde Post erhalten.
  • In manchen Fällen (Beispiel: Tübingen) mochte man nicht ausschließend versichern, dass nicht auch Mitarbeiter aus Sozial-, Melde- oder Ausländerämtern für die Befragungen zur Volkszählung eingesetzt werden. Dieses wäre aber definitiv unzulässig.
  • Dass ausschließlich für den “Zensus 2011” angestellte und der Verschwiegenheit verpflichtete Menschen Schlüsselgewalt zu den Erhebungsstellen erhalten, ist in einigen Fällen nicht gesichert – unter Verstoß gegen rechtliche Vorgaben. Beispiel Ravensburg: Dort sei ein Nachschlüssel “für Notfälle sicher verwahrt.” In Berlin drückt man sich um eine klare Antwort auf die eindeutige Frage herum.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem berühmten Volkszählungsurteil vom 15.12.1983 festgeschrieben, welchen Bedingungen Volkszählungen in Deutschland genügen müssen. Eine ausreichende, umfangreiche und rechtzeitige Information der Bürger gehört dazu. Obwohl bereits im November 2010 von allen in Deutschland gemeldeten Menschen umfangreiche Daten zentral nicht-anonymisiert zusammengezogen worden sind, ist es eine umfangreiche Aufklärung der Betroffenen bislang nicht erfolgt.

Was bitte schön passiert mit den erfassten Daten in Sachsen, wenn diese bis zu einer Woche in der Wohnung des Erhebungsbeauftragten verweilen dürfen? Im Hinblick auf zB. die NPD wird einem dort mehr als mulmig im Bauch.

Die Arbeit der Erhebungsbeauftragten wird selbstverständlich steuerfrei entlohnt. Ein während seiner Anwesenheit vollständig ausgefüllter Bogen bringt 7,50€ auf die Waage. Fehlen Antworten, dann ist dies “nur” noch 2,50€ wert. Natürlich ist im Gesetz verboten, die fehlenden Fragen im Fragebogen einfach so zu ergänzen. Interessant wird dies dennoch im Hinblick auf das Geld und die exorbitanten Bußgelder, die einem Befragten drohen, wenn dieser unzureichend oder falsch die Befragung durchführt. Bis zu 5000€ sind fällig. Der Erhebungsbeauftragte bekommt auch dann nur 2,50€, wenn der Schein vom Befragten selbst ausgefüllt und abgegeben wird.

Nun sagt man mir, dass man nicht schwarzmalen sollte, aber: was passiert, wenn der Erhebungsbeauftragte mangels finanzieller Mittel den Bogen selbst weiter ausfüllt – am Besten sogar mit unwahren Inhalten? Er bekommt 7,50€ und meine Wenigkeit einen zweiten Besuch zur Kontrolle und gar einen Bußgeldbescheid?

Eine Merkwürdigkeit kommt ebenso hinzu. Wer im Zeitraum vom 9. Mai bis 15. Mai als Erwerbstätiger arbeiten sollte, der muss erklären, wieso nicht. Es muss dann angeben werden, ob man Urlaub hatte, krank war, unregelmäßige Arbeitszeiten hatte, im Mutterschutz war, Elternzeit in Anspruch nahm, sich gar weiterbildete oder sich schon in der Altersteilzeit befindet.

Nun mag man natürlich anbringen, dass nach der Religion nicht gefragt werde, da dies privat sei. Sicherlich ist die Angabe der Religionen, Glaubensrichtungen oder Weltanschauungen freiwillig. ABER – es muss beantwortet werden, welcher öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft man zugehörig ist.

Es wird immer begründet, dass dies die Umsetzung einer EU-Richtlinie sei – aber eben letztere Religionsgesellschaft gehört definitiv nicht dazu.

Auch Gebäude- und Wohnungseigentümer werden im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) befragt und sollen neben anderen Angaben zu den Wohnungen bei vermietetem Wohnraum die Namen von bis zu zwei Mieterinnen bzw. Mietern angeben.

Zudem gibt es noch die sogenannten sensiblen und nicht-sensiblen Sonderbereiche. Das „sind Gemeinschafts-, Anstalts- und Notunterkünfte, Wohnheime und ähnliche Unterkünfte.“ (§ 2 Abs. 5 ZensG). Zu den nicht-sensiblen Sonderbereichen gehören z.B. Studentenwohnheime und Altenheime. Zu den sensiblen Sonderbereichen gehören u.a. Gefängnisse, psychiatrische Anstalten und andere „Bereiche, bei denen die Information über die Zugehörigkeit für Betroffene die Gefahr einer sozialen Benachteiligung hervorrufen könnte“ (§ 2 Abs. 5 ZensG). Diese Sonderbereiche werden erfasst und von allen ihren Bewohnerinnen und Bewohnern acht Erhebungsmerkmale, wie z.B.

  • Beginn der Unterbringung,
  • Staatsangehörigkeit und Geburtsstaat,
  • sowie drei Hilfsmerkmale (Name, Geburtstag und –ort) erfasst.

Die nicht-sensiblen Sonderbereiche können in die Haushaltsstichprobe kommen, so dass auch Studentenwohnheime in die vollständige Erfassung kommen können.

Und was ist mit Bürgern mit Migrationshintergrund? Nun dies trifft all diejenigen, die selbst, oder deren Eltern nach 1955 nach Deutschland gezogen sind. Die EU-Richtlinie spricht hier lediglich von nach 1981. Schon seltsam das Ganze.

Aber was ist denn nun so schlimm daran? Vater Staat sagt doch, dass diese Daten anonymisiert sind. Wie wird das Ganze nun zusammengetragen? Nun, es gibt es sogenannte Ordnungsnummern für „jede Anschrift, jedes Gebäude, jede Wohnung, jeden Haushalt und jede Person“, die „von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder“ vergeben werden. Diese Ordnungsnummern „dürfen zusammen mit den Erhebungsmerkmalen gespeichert werden“ (§ 13 ZensG) und sind spätestens am 09. Mai 2015 zu löschen (in 4 Jahren). Sie dienen dazu, die Daten aus den unterschiedlichen Quellen personenbezogen zusammenzuführen.

Nach §19 Abs. 2 ZensG sind Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift und die Original-Erhebungsunterlagen „spätestens vier Jahre nach dem Berichtszeitpunkt zu löschen“ bzw zu vernichten. Es steht zwar „So früh wie möglich“ im Gesetz, aber mal im Ernst: wer konnte bisher bei solchen Zeitphrasen gegen die lange Speicherung/Frist klagen?

Damit sind die Persönlichkeitsprofile noch bis zu vier Jahre verfügbar! Eine anonyme Statistik, wie sie uns suggeriert wird, sieht anders aus.

Sind Pannen undenkbar? Das glaube ich nicht. Schon allein bei der Bearbeitung der Fragebögen der GWZ (die, für die Wohnungseigentümer) wurde durch die Fülle an Daten in einigen Bundesländern an private Firmen ausgelagert. Die eine erwähnte Firma, an die outgesourcet wurde, riecht schon sehr suspekt, wenn man die Zusammenhänge mal sich zu Gemüte führt. Schon allein diesen Sachverhalt muss man sich auf der Zunge zergehen lassen und lässt die Bearbeitung der 10%-Fragebögen in einem ganz anderen Licht stehen. Es wird erlaubt private Daten an Firmen zur Bearbeitung auszulagern.

Der Adresshandel wird wieder florieren. Wo bei wenigen Daten bereits ein riesiges Geschrei in der Bevölkerung losbrach, wird beim Zensus – teilweise durch Nichtinformation – nichtsahnend abgewunken. Daten können durch Erhebungsbeauftragte kopiert, in privaten Unternehmen gesammelt werden und Vater Staat braucht erst in 4 Jahren an Anonymisierung zu denken. Bis dahin weiß keiner, wer noch so alles Zugriff auf die Datenberge hat.

Und wo Datenberge entstehen – da werden Begehrlichkeiten geweckt. Nicht zu vergessen in der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung, die mal ganz schnell für Urheberrechtsverletzungen genutzt werden sollte oder andere profane Tätlichkeiten, denen per Gesetz nach ein Riegel vorgeschoben wurde.