Wer nicht langsam anfängt Mails zB. mit PGP zu verschlüsseln, dem kann auf Dauer nicht mehr geholfen werden. Der BGH hat bezüglich der Frage, ob und wie auf Mails beim Provider zugegriffen werden kann/darf nur sehr geringe Hürden für die Polizeien aufgestellt. Das bedeutet, dass der Zugriff auf die Mails via §99 StPO erfolgen darf – bei “konkretem” Verdacht auf eine Straftat. Und was man bei einigen Polizeien oder Staatsanwaltschaften unter konkret versteht, hat man mitunter bei der Operation Himmel gesehen.
Polizei-Provokateure bei Demonstrationen sollten langsam vorsichtig agieren. In England ist es bei den Demonstrationen nach hinten losgegangen, denn ein Abgeordneter, der im Home Affairs Select Committee ist, hat das Ganze mit beobachtet und kann und wird Untersuchungen einleiten …
Ein gutes Interview ist – man staune – auf den Bundestagseiten aufgetaucht. Die ehemalige Präsidentin des BVerfG, Jutta Limbach, hat gesprochen und mitunter ihre Sorgen bezüglich der Gesetzgebung offenbart: “Ich sehe dahinter die Absicht, einen Rechtsstaat zu einem Präventivstaat zu machen. Das ist notwendigerweise mit Einbußen an Freiheit verbunden. Da hat das Bundesverfassungsgericht zur Recht seit dem 11. September immer wieder korrigierend eingegriffen. [...] Wenn der Bürger weiß, dass er beobachtet und durchrastert wird und alle seine öffentlichen Lebensregungen registriert werden, wird er langsam zögerlich, wenn es darum geht, seine Meinung unerschrocken im öffentlichen Diskurs zu sagen. Dadurch wird nicht nur das Recht des einzelnen Bürgers beeinträchtigt, sondern darunter leidet auch das Gemeinwohl. Meinungs- und Pressefreiheit sind die Demokratie konstituierende Freiheiten. Wenn die nicht mehr unerschrocken ausgeübt werden können, dann ist das besorgniserregend für unsere Demokratie. Diese Tendenz sehe ich wie andere auch und ich bin wirklich dankbar, dass das Bundesverfassungsgericht weitgehend dagegen gehalten hat.
Die Schweizer wollen bei deren ePass noch einen Schritt weitergehen und sprechen das aus, was bei uns die Befürworter und auch die Gegner bisher nur hinter vorgehaltener Hand sagten: Speicherung der biometrischen Daten, um auch Straftaten aufklären zu können! Die Begründungen für diese, wie auch andere, einschneidenden Maßnahmen der Grundrechte sind überall gleich. Sie beginnt mit “Wenn nur ein ….. verhindert werden kann, dann sollten wir es auch nutzen …”. Und wie sagen es die Schweizer? “Kommt es zu einer Entführung wie in jenem Fall von Lucie und gäbe es auch nur geringste Chancen, den Täter dank der Datenbank zu identifizieren, wird das Verwendungsverbot für die Fahnder sowieso sofort zur Debatte stehen.” Schon erstaunlich, wie sich nicht nur Deutsche durch solch einen Dummfug einlullen lassen.
Schäuble will es mal wieder wissen und werkelt fleissig weiter daran, dass Grundgesetz bröckeln zu lassen. Obwohl weder die GSG9, noch die Bundeswehr in der Lage gewesen wäre, die Piraten dingfest zu machen, nimmt er es zum Anlass, um der Bundeswehr noch mehr Kompetenzen zu verleihen. Man möchte der Bundeswehr per Gesetz die Macht geben, allein dann schon einschreiten zu dürfen, wenn “polizeiliche Mittel nicht ausreichen“. Und wer glaubt, dass dann im Gesetzestext steht “Nur für das Ausland”, der hat sich geschnitten. Bisher ist nie Gutes von uns Wolfgang Schäuble gekommen. Es hat einen guten Grund, wieso die Bundeswehr nicht im Inneren mit Polizeigewalt ausgestattet wurde – und ich möchte nicht schon wieder mahnend die 33er Keule ausholen …