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Nachtrag BVerfG Urteil zur/gegen Online-Durchsuchung

Mein vorhergehender Eintrag sollte keinesfalls negativ erscheinen. Das BVerfG hat letztendlich für jedes elektronische Gerät, wie Notebooks, Handys welche unter anderem auch mobil eingesetzt werden klare Richtlinien festgelegt, wonach diese genauso wie der PC zu Hause als privat eingestuft werden, da sich private Daten oder Informationen darauf befinden könne. Quasi wurde ein IT-Grundrecht geschaffen. Faktum ist auch, dass hohe Hürden auferlegt wurden, die es erst zu überwinden gilt, wenn überwacht werden soll. Nur finde ich es an einigen Stellen zu schwammig ausgelegt und sehr weit interpretierbar, wenn es um die Hürdenüberwindung geht.

Dennoch zeigt sich, dass sich das BVerfG erneut für die Grundrechte eines Jeden einsetzt und dieses trotz großen Druckes seitens der Regierung auch durchgesetzt hat.

Danke BVerfG, die Erste …

Ich bin zum einen sehr froh über die Entscheidung und Darstellung der rechtlichen Lage durch das BVerfG am heutigen Tage über das Thema Online-Durchsuchung.  Auf der anderen Seite stimmen mich, trotzdem das BVerfG die Politik und die Gesetzgebung massiv in die Schranken gewiesen hat, Vorhaben und Entscheidungen einzelner Landes- und der Bundesregierung(en), verärgert. Was soll man von derart Ignoranz noch halten, dass man dennoch versucht Lücken zu finden, wie man es doch realisieren kann? Vielleicht sehen es einige anders, aber ich versuche mal meine Wertung über das, was das BVerfG in seinem Urteil sagt, abzugeben und vielleicht aufzuzeigen dass die Richter, trotz des richtigen eingeschlagenen Weges, einiges schwammig und leicht anders auslegbar gelassen haben.

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