Polizei wegen dänischer Sperrliste unterwegs
Mir fiel es wie Schuppen aus den Haaren, als ich die Meldung im Lawblog gelesen habe. Interessant ist der Artikel vom 02. März 2009 auf dem darin verlinkten Blog ebenso – denn der Blogbetreiber hat auch bereits eine Vorladung erhalten (beim Vorgänger wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt), in dem ihm vorgeworfen wird, durch das Verlinken auf die KiPo Sperrlisten sich strafbar gemacht zu haben.
Irgendwie fange ich wirklich an, an diesem System zu zweifeln – klar war es mir bereits. Genauso kann man Google für das Verlinken von Links heranziehen. Was soll man also von solch einer Vorgehensweise halten, wenn ich fragen darf? Ich hab das Gefühl in einem ganz schlechten Film zu sein …
