Täterschutz != Datenschutz im Holzklotz-Fall
Im Holzklotz-Fall sind Fakten und für mich erschreckende Informationen ans Tageslicht gekommen. Über 10000 Personen sind, da sie sich in unmittelbarer Nähe von Funkmasten nahe des erschütternden Vorfalles befunden haben mittels der auf Vorrat gespeicherten Daten unter Umgehung geltender Rechte und Gesetze (StPO, Urteile des BVerfG über die Vorratsdatenspeicherung) durchleuchtet und einige mehrere direkt auf Grund eines schwammigen Tatverdachtes und ohne handfeste und begründbare Verdachtsmomente auch noch lückenlos kommunikativ (Internet, Telefon, Kommunikation bei Arbeitsstelle) überwacht.
Es gibt auf einmal viele Aufschreie, dass die Polizei sonst ja nicht ihre Arbeit tätigen könnte und es nicht sein kann, dass Datenschutz gleich Täterschutz ist. Weiter lesen …