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Gedankenverbrechen?
03. Feb
Die EU will Kinder schützen. Ein löbliches Ziel, wenn das Ganze nicht schon wieder bewusst oder unbewusst nach hinten losgehen würde.
Ich zweifle wirklich langsam an der Inkompetenz Derer, denn mit Dummheit hat das in meinen Augen gar nichts mehr zu tun. Wie bitte schön soll die Kontaktaufnahme via Internet zu Minderjährigen zum Zwecke des sexuellen Missbrauches nachgewiesen werden? Können die schon Gedanken lesen? Ist das PSI-Corps aus Babylon 5 schon Realität?
Wie soll Jemand feststellen, ob der/die Gegenüber erwachsen ist, oder nicht? Macht sich ICQ, MSN und AIM gemäß Störerhaftung strafbar, wenn über die privaten Chatkanäle “pädophile Aktivitäten” stattfinden? Wie unterscheidet bzw. erkennt man “pädophile Aktivitäten” in einem Chat? Und wenn sich ein Chatbetreiber nun mit strafbar macht, wenn Derartiges in seinem System abgeht, hieße das doch, dass alles geloggt werden muss, oder? Wie sonst soll man ansonsten das Ganze nachweisen können? Und wenn alles mitprotokolliert werden muss, wo befinden wir uns dann bezüglich der Kommunikation?
Wie soll man also eine “tatsächliche Missbrauchsabsicht” prüfen und nachweisen können?
Nicht wirklich jede “willige, großeutrglockige IntellektamöbeBiene” hinter einer 0900-Nummer ist auch tatsächlich das, was einem erzählt und vorgegaukelt wird. Es soll Fälle geben, wo Jemand seine eigene Omi beim Bügeln an der Strippe hatte. Wer weiß, ob der Gegenüber ein Kind, ein Erwachsener, ein Fahnder von neben an oder der Postbote ist? Niemand weiß es …
Das Internet ist letztlich nur ein Spiegel der Gesellschaft. Es gibt Kinder, die von den Eltern direkt bzw. indirekt dazu gebracht werden, sich körperlich zu verkaufen, damit die Familie etwas zu essen bekommt. Andere Frühreife tun alles, nur um die geilsten und hippesten Klamotten oder sonstigen Tünnef zu bekommen. Wiederum andere werden innerhalb Bekannter oder der Familie missbraucht.
Und anstatt etwas Sinnvolles zu tun: Aufklärung und, wenn es zu spät war, Seelsorge und Beratung, werden diese Dienste immer weiter gestrichen und jedwede Energie und Geld in solchen Unsinn gesteckt. Besonders pikant sind zudem völlig unüberlegte Gesetzesinitiativen wie jene welche, dass jemand sich strafbar machen soll, wenn er Vermutungen über Missbrauch nicht meldet. An wen sollen sich also die Opfer vertrauensvoll wenden, wenn die Vertrauten belangt werden können?
Wieder einmal mehr der Beweis, dass es nicht gewollt ist, Derartiges an der Wurzel anzupacken. Ein Instrument mehr, welches später anders ausgelegt werden kann – der genaue Wortlaut des Gesetzestextes wird sicherlich so geformt, dass er passend auslegbar ist – sind ja schließlich Juristen.
Willkommen im Präventiv-Strafrecht, wo alles möglich ist – auch Gedankenverbrechen. Denn nichts ist schlimmer, als der Gedanke als Solches. Und wer bereits daran denkt, was er tun könnte, der wird es auch tun – wie in Minority Report. Für mich jedenfalls, wenn es so kommen sollte, ist es ein Baustein mehr – das ganze Vollstreckungs- und Überwachungsarsenal anwendbar mittels fiktiven Gedankenverdachtes. Konstruieren ist leicht – sagt auch ein Konstrukteur …
Lösung: Wie man sich unbeabsichtigt aussperrt …
16. Mai
Viele Geräte, vornehmlich Notebooks, besitzen seitens des BIOS die Funktion, den Festplattenzugriff/Festplattenschutz (Bootvorgang) mit einem Passwort zu versehen. Ebenso, wie bereits bekannt, ist auch die Absicherung des BIOS selbst möglich.
Das Fatale daran ist die teilweise mangelhafte Unterstützung von eingebbaren Zeichen bzw. deren Auswertung beim Festlegen bzw. Abfragen des Passwortes.
Angenommen, jemand schaltet einen derartigen Schutz ein und hinterlegt das Kennwort abc123abc? wird dieses bei Eingabe während des Startvorganges nicht akzeptiert. Der Grund liegt entweder darin, dass während der Festlegung im BIOS bestimmte Sonderzeichen (zum Beispiel !, ?, §, $, &) oder bei Eingabe vor dem Start diese einfach ausgeblendet werden. Dies hat zur Folge, dass man sich unendlich bemüht sein System zu starten, tausendfach die Eingabe des Kennwortes mit der Niederschrift vergleicht und nicht mehr weiter weiß – und auch nicht mehr an die Daten kommt.
Im obigen Falle gebe man einfach abc123abc ein und das Notebook startet. Wieso? Fehler im BIOS? Fehler bei der Auswertung? Keine Ahnung, aber es hatte geholfen, nachdem ich vom eigentlichen Kennwort Kenntnis bekam …
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