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Nicht mal Gesetz und schon gehts los

Gefunden via unkreativ, fordert Hr. Strobl, seines Zeichen Schwiegersöhnchen von Mr. Schäuble, erneut die Ausweitung der Netzsperren auf Killerspiele. Die warten nicht einmal mehr, bis ihre Gesetze rechtskräftig werden – wenn man überhaupt von Rechtskräftigkeit in diesem Falle sprechen kann. Auch die Versprechungen, dass es nur bei KiPo bleiben wird, weil es nur ein Gesetz gegen KiPo sein soll, ist völlig für den Anus.

Widerlich!

Verlogene Bande

Fefe hat mal die Pressemitteilung der, wie er sagt “Schwarzen Pest” ala CDU/CSU, aufgelistet und mal fett hervorgehoben, was angeblich die CDU mit ihren Forderungen erreicht hat. Leser, die etwas aufgepasst haben, sehen mit Sicherheit, dass bis auf den Wunsch nach Sperren fast kein einziger Punkt der durchgesetzten Forderungen von der CDU/CSU kam. Natürlich Frau Krogmann, Ehefrau des stellvertretenden Chefredakteurs der BILD! Verlogen bis zum GehtNichtMehr!

Bei den Verhandlungen mit der SPD über das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen wurden zentrale Forderungen der Union umgesetzt:

  1. Durch die Sperrung der kinderpornographischen Seiten im Internet wird der Kampf gegen dieses Verbrechen um präventive Maßnahmen ergänzt. Zufällige Besuche auf diesen Seiten werden durch eine Stopp-Seite verhindert.
  2. Nutzer, die z.B. durch Links in spam-mails auf diese Stopp-Seite gelangen, müssen nicht mit Strafverfolgung rechnen. Die Daten, die an der Stopp-Seite anfallen, dürfen für die Strafverfolgung nicht genutzt werden. Damit ist ein anderslautender Entwurf des SPD-geführten Justizministeriums vom Tisch.
  3. Der Vorschlag von Bundesministerin von der Leyen, ein Expertengremium einzurichten, wurde realisiert: Der Datenschutzbeauftragte benennt fünf Mitglieder, die berechtigt sind, jederzeit die Sperrliste beim Bundeskriminalamt einzusehen und zu überprüfen.
  4. Löschen geht vor Sperren: Wir bekämpfen das Übel an der Wurzel und werden nur dann sperren, wenn wir gegen die Inhalte nicht oder nicht zeitnah vorgehen können.
  5. Wir haben klargestellt, dass Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internet-Seiten beschränkt bleiben.
  6. Nach zwei Jahren wird eine Evaluierung durch die Bundesregierung stattfinden. Ein Jahr später wird das Gesetz auf Grund der gewonnenen Erfahrungen optimiert werden. Das ist moderne Gesetzgebung, wenn man mit einer zukunftsfähigen Regelung Neuland betritt.

Insgesamt ist durch die massiven Nachbesserungen durch die Union ein ausgewogenes Gesetz entstanden, das energisches Vorgehen gegen die Kinderpornographie mit einem ausgeprägten Grundrechtsschutz verbindet.

Ein großer Erfolg für Bundesministerin von der Leyen!

Im Liegen umfallen

Ach ja – das kann kaum einer besser, als die SPD. Hat sie sich doch schon wieder durch die CDU völlig über den Tisch ziehen lassen mit ihrem “Kompromiss” zu den KiPo-Sperren. Dass dieser Kompromiss und der dazugehörige “neu” überarbeitete Gesetzesentwurf allergrößter Mist und zudem in der propagierten Öffentlichkeit völlig erlogen ist, zeigen die bereits kursierenden Beiträge im weiten Netz. Die angebliche Initiative “Löschen statt/vor Sperren”, wie sie auch heute früh im Radio1 mit Alvar Freude durch Frau Krogmann (überraschend live mitverfolgt) angepriesen wurde, ist beim Blick in das eigentliche Gesetz völliger Quark. Das soll heißen, dass das BKA einfach nur eine Prognose machen braucht, ob die Löschanforderung binnen einer Zeit X zu einem Erfolg kommen könnte – sagen wir mal binnen 10 Sekunden – und dann kann das BKA auch gleich sperren, wenn es ihre Prognose nicht erfüllt sieht.

Auf gut Deutsch heißt das so im Entwurf (via Datenschutz-Blog):

Die Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind.

Aber an allen Ecken in den Medien wird dieser “Löschen statt Sperren”-Passus hochgelobt, der letztendlich gar nicht existiert. Das ist Journalismus und unparteiische, objektive Berichterstattung mittels Fakten in Reinkultur. Dann wollen sie auch noch die Kontrolle der Sperrlisten dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar an die Backe heften, der aber – völlig korrekt –  ablehnt, diesen Job auszuführen. Erstens aus Unkenntnis über die Materie und zweitens wäre es Untergrabung des Aufgabenbereiches seiner Institution.

Die SPD hat es geschafft binnen weniger Monate sich völlig aus dem Schussfeld zu nehmen und wird immer mehr Schlusslicht in der Parteienlandschaft. Viele sprechen ja schon von der knappen 5% Hürde bzw. dem Projekt 18. Erst heute bin ich wieder über die Seite von Jörg Tauss gestolpert und habe dort seinen Appell an seine Fraktion bezüglich Zensursula & Co. gelesen, wie auch (leider zeitlich etwas “zu spät” seine Stellungnahme vom März angesehen. An dieser Stelle ein Dankeschön für die offenen Worte, die ich trotz bestimmter Umstände weitaus öfter von Politikern vernehmen würde. Sie zeigen, was in diesem Verein alles schief läuft – selbst das erklärte Ziel bzw. die Basis, wofür die SPD steht, hat diese Partei schon längst verloren und eine kommende Generation erst recht. Auch eine Dank meinerseits für ihr Versuch eine namentliche Abstimmung beim Zensurgesetz zu erwirken. (via Fefe)

Und wo wir gleich dabei sind – der LawBlog schreibt bezüglich des geplanten Gesetzes Folgendes (mit Quellenverweis):

Und auch wenn manche es als Formalität betrachten – die es nicht ist – aber dem Bund fehlt schlicht die Gesetzgebungskompetenz, worauf in der Sachverständigenanhörung auch sehr deutlich hingewiesen wurde.

Es wird der Treppenwitz schlechthin werden, wenn das Bundesverfassungsgericht den verantwortlichen Politikern ihr “Zugangserschwerungsgesetz” (ZugErschwG) schon aus formalen Gründen um die Ohren schlägt.

Ebenso hat es die SPD vollends vergeigt, dass die Datenschutznovelle auf unser aller Lasten geht. Nichts hat mehr Bestand, was uns der ach so “liebe” Hr. Schäuble versprochen hat. Kein Verbandsklagerecht, was zB. Verbraucherschutzvereine in die Lage versetzt hätte Klagen anzustreben, das Opt-In Recht für die Verbraucher wurde gestrichen. Diese Partei des eigentlichen kleinen Mannes hat, wie bereits gesagt, ihr Leitbild völlig verloren und zu Recht wird diese Partei die Konsequenzen daraus ziehen.

Wer im Liegen umfällt, der hat es nicht besser verdient!

C[D]U – Bierzeltrhetorik

Fassungs- und sprachlos kann man nur vor der Aussage der CDU stehen, zeigt sie doch zugleich worum es mitunter wirklich bei den Sperren geht, wie auch “verantwortungsbewusst”, mit Expertise und Sachverstand und zudem sensibel unsere Regierung mit solch einem Thema umgeht:

Damit ist eine gefährliche Entwicklung gestoppt worden. Unter Berufung auf eine angebliche Internetzensur durch den Staat wollten die Linksaußen in der SPD durchsetzen, dass das Internet zum rechtsfreien Raum wird. Die SPD wäre dadurch Gefahr gelaufen, Straftaten im Internet Vorschub zu leisten, von der Vergewaltigung und Erniedrigung kleiner Kinder bis hin zu Urheberrechtsverletzungen in breitestem Ausmaß gegenüber Künstlern und Kreativen. Allen engagierten Streitern gegen das abscheuliche Verbrechen der Kinderpornografie ist angesichts des Scheiterns der SPD-Linken ein Stein vom Herzen gefallen.

Vergewaltigung von Kindern im Internet? Urheberrechtsverletzungen verstärken? Hallo? Hab ich was verpasst? Ich mein, viele andere wie auch ich wussten schon im Voraus, dass das Ganze auch geplant ist auf Urheberrechtsverletzungen und andere pöse Dinge auszuweiten, aber seit wann werden Kinder im Internet vergewaltigt? Sind da welche im Dauerrausch, oder verwandelt sich da eine Partei in einen hirnfreien Raum? Und auf solchen Mist hören auch noch ca. 30-40% der Wähler – unfassbar!

Update: Erhebliche Bedenken und Verschärfungen

Völlig sinn- und merkbefreit gab es lautes Gedöhns. Nachdem der Bundesrat erhebliche Mängel und Grundrechtseingriffe bezüglich der geplanten KiPo-Sperren festgestellt hat, wird der Wunsch nach tiefergehenden Sperrmaßnahmen lauter – und das auch noch völlig ohne den Verstand einzuschalten, denn aus Reihen der CDU wird gefordert,

dass die geplante Sperre auf Ebene “vollqualifizierter Domainnamen” nicht ausreiche und trotz der Befürchtungen vieler Experten über große Kollateralschäden eine Blockade “auf der Ebene der Internetprotokoll-Adressen als Mindestmaßnahme” vorzusehen sei.

Kollateralschäden sind mehr als nur vorprogrammiert, wenn auf IP-Ebene geblockt werden soll. Zum Beispiel “verstecken” sich hinter der IP-Adresse von meinem Blog mehrere hundert oder gar tausend andere Domains. Die wären, nebst meiner eingeschlossen, alle gesperrt!

Zusammen mit den “Wünschen” nach Ausweitung der Sperren bestätigt sich das Ganze immer mehr, dass eine Zensurinfrastruktur aufgebaut werden soll. Denn wie Heise im Artikel, und die Kritiker wie auch meine Wenigkeit bereits schrieben:

Der Kampf gegen Kinderpornographie im Internet werde damit nicht vorangebracht. Stattdessen würde die Wirtschaft dazu verpflichtet, “flächendeckend eine Sperrinfrastruktur zu schaffen”. Angesichts immer neuer Forderungen, die Maßnahme auf weitere Inhalte wie “Killerspiele” oder Islamismus auszudehnen, wachsen laut Süme “die Zweifel an der Zusage der Bundesregierung, die Maßnahme bleibe auf jeden Fall auf Kinderpornografie beschränkt”.

Es ist schon krass, dass die Zweckbindung (ein Hasswort für mich) bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes aufgehoben werden soll.

Update:

Weil ich es gerade in einem Gespräch mitbekommen habe – die Sperre via IP-Ebene ist vergleichbar mit dem Zunageln und Verrameln von einem Eingang eines Mehrfamilienhauses, wie zB. einem Hochhaus. Nur weil einer Mist, der darin wohnhaft ist, wird der Eingang blockiert und keiner kann mehr rein. Nur mal zum Verständnis wie bescheuert allein dieser Gedanke ist, die Sperren auf IP-Ebene einführen zu wollen.

Update 2:

Nicht durchsetzen konnte sich der Wirtschaftsausschuss mit seiner Empfehlung, zunächst auf die effektive Umsetzung der bestehenden Möglichkeiten der Strafverfolger zum Löschen kinderpornographischer Angebote im Netz zu drängen. Auch die von den Wirtschaftspolitikern gewünschte Übersicht von Servern mit Kinderpornographieangeboten in Ländern, in denen deutsche Ermittlungsbehörden auch keine indirekten Zugriffsmöglichkeiten haben, verlangen die Länderchefs nicht.

Womit eigentlich bewiesen ist, dass es nicht gewollt ist, KiPo zuerst zu löschen. Vielleicht kann man so weit gehen und sagen, es ist nicht gewollt gegen KiPo im Allgemeinen vorzugehen.

Trotz Unkenntnis sperren wollen, inklusive geforderte Ausweitung

Alvar Freude hat die Antworten der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP bezüglich Netzsperren veröffentlicht. Bei derartiger “Unkenntnis” frage ich mich um so mehr, ob mit den geplanten Netzsperren nicht doch weitaus mehr erreicht werden soll – sprich die Einführung einer Zensurmaschinerie! Hier ein kleiner Auszug aus dem bereitgestellten Dokument:

Frage: In welchen Ländern steht Kinderpornographie bislang nicht unter Strafe?
Antwort: Dazu liegen der Bundesregierung keine gesicherten Kenntnisse im Sinne rechtsvergleichender Studien vor. [...]

Frage: Wie viele Server [...] stehen in Ländern, in denen Kinderpornographie nicht unter Strafe steht?
Antwort: [...] [Die Bundesregierung] hat keine Informationen über Serverstandorte in solchen Ländern.[...]

Frage: Über welche wissenschaftlichen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornographie [...]
Antwort: Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen wissenschaftlichen Erkenntnisse. [...]

Frage: In welchem Umfang plant die Bundesregierung die vergabe einer wissenschaftlichen Studie über das Ausmaß und die Wege der Verbreitung von Kinderpornographie im Internet und Wege zur Effektiven Bekämpfung solcher Inhalte?
Antwort: Die Bundesregierung plant derzeit nicht die Vergabe einer wissenschaftlichen Studie. [...]

Frage: Welche Sperrlisten anderer Länder hat die Bundesregierung untersucht?
Antwort: Die Bundesregierung hat keine Sperrlisten untersucht. [...]

Frage: Auf welche Datengrundage stützt sich die Bundesregierung bei der Einschätzung des kommerziellen Marktes für Kinderpornographie in Deutschland?
Antwort: die Bundesregierung verfügt über keine detaillierte Einschätzung des kommerziellen Marktes für Kinderporngraphie in Deutschland. [...]

Frage: Wie Hoch schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass Anbieter und Interessenten von Kinderpornographie die Sperren für sich ausnutzen, um zu ermitteln, ob sie sich bereits im Fokus von Ermittlungen befinden? [...]
Antwort: Die Bundesregierung sieht hierin keine Gefahr. [...] [Anmerkung: sprich: technischer Sachverstand: Null.]

Um so besser passt das Ganze in das Bild der Kritiker, wenn man dann von Gedanken zur Ausweitung der Netzfilter auf Online-”Killerspiele” liest. Ist klar, Herr Kommissar! Reale Waffen sind nicht so schlimm, wie “Killerspiele”, deswegen kann man auch neben einer Schule in deren Sportbereich eine Schießanlage für den ortsansässigen Schützenverein bauen bzw. betreiben!