Getagged : Sperren

Der Milliardenmarkt: Netzsperren kommen wieder aus dem Hinterzimmer

Nachdem letzte Woche Schwarz-Gelb das Zugangserschwerungsgesetz (Zensursula) beerdigt hatte (oder zB. PM der Brandenburger Piraten), kommt nun erneut die Zensur-Infrastruktur in Ausführung von Netzsperren auf den Tisch. Diesmal in Hinterzimmern der Ministerpräsidenten der Bundesländer ausgeklüngelt und bei schwersten (#hust) Straftaten, wie Glücksspiel, in Form des Glücksspielstaatsvertrag (GlückStV – mögliche finale Version veröffentlicht bei der Piratenpartei Deutschland).

Nicht Wenige habe noch die beschwörenden Worte im Kopf, dass Netzsperren niemals bei weniger als kinderpornografischen Inhalten verwendet werden sollten. Es wurde uns gegenüber versichert, dass derartiges nur bei derartigen Material möglich sei und auch nur sein darf – rechtsstaatliche Grenzen (sie wissen schon). Nun aber sollen die Behörden der Bundesländer allein darüber entscheiden, was für deutsche Internetnutzer gesperrt werden soll – und das allein aus profanen Gründen, wie sozialpolitischer Suchtprävention oder rein finanziellen Gründen (Sicherung von Lotto-Einnahmen). Hier zeigt sich die Ehrlichkeit, die uns monatelang entgegen prallte, der viele zum Glück keinen Glauben schenkten.

Nach aktuellem Entwurf (siehe Link zu GlückStV), der mit hoher Wahrscheinlichkeit auch zur Abstimmung gestellt wird, sollen die Maßnahmen wie folgt eingeführt werden:

Die zuständige Behörde des jeweiligen Landes kann […] insbesondere Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes, insbesondere Zugangsprovidern und Registraren, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen. Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses wird insoweit eingeschränkt (§ 9 Abs. 1 Ziff. 4).

Wenn also diese Regelung in Kraft tritt, erhalten Behörden abseits des damals alleinig tätigen BKA die Möglichkeit, missliebige Seiten durch bloße Anweisung an die Provider und ohne jeglicher rechtsstaatlicher Kontrolle aus dem “deutschen” Internet verschwinden zu lassen.

Sicherlich gibt es die Möglichkeit dagegen Widerspruch einzulegen und zu klagen, aber das ändert nichts an der Sperre an sich. Denn im Entwurf steht auch, dass

Widerspruch und Klage gegen diese Anordnungen haben keine aufschiebende Wirkung

Zusammengefasst heißt es, dass die Sperren sofort wirksam werden und erst dann aufgehoben werden können, wenn es ein Gericht aufhebt. Und so etwas kann sich Monate oder Jahre wie Kaugummi ziehen. Da ebenso kein Wort über die Art und Weise verloren wird, wie gesperrt werden soll, kann man sich mitunter Mechanismen des Zugangserschwernisgesetzes vorstellen – von Stopp-Schildern bis zur Sperrung von ganzen IP-Blöcken, die hunderte Domains bei Shared-Host-Anbietern auf einmal mit sich reißen ist alles dabei und möglich.

Und warum? Nur weil maximal 7 offiziell lizensierte Glücksspielanbieter in Deutschland agieren dürfen und um jeglichen anderen Anbietern, die zB. im Ausland legal sind, auf “deutschem” Internet keinen Cent abgeben zu müssen und die Kohle direkt einsacken zu können. Kann ja wohl nicht angehen, dass sich ein Lotto-Anbieter im Ausland an der Kohle des deutschen Wett-Spielers bereichert.

Achja – und wie ich gerade las, sieht der Vertragsentwurf auch vor, dass Banken und Kreditkartenfirmen auf Zuruf die Weiterleitungen von Zahlungen verbieten soll. Sowohl für Wetteinsätze, als auch für Gewinne.

Na? So viel zu Sperren und Sperrfantasien, die niemals – ich betone ausdrücklich – niemals außerhalb von KiPo-Material angewendet werden sollte und wollte und man sieht, dass es nur um den schnöden Mammon geht.

Vielleicht ist ja der besagte Milliardenmarkt, der zu Gunsten der deutschen Lotterie ausgetrocknet werden soll?

Epic Fail: Ohne Worte, Herr Jurk

Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf. (via Freie Presse)

Na Herr Jurk aus Sachsen? Epischer ging es nicht, ihre Partei mit Sack über den Kopf an die Wand zu stellen, oder? Eine öffentliche Aussage eine Straftat zu begehen bzw. begangen zu haben (was ja bereits Fakt ist, dass es gegen das Grundgesetz verstößt)? Dazu, werter Herr Jurk, fällt mir gar nichts mehr ein, bestätigt es doch, was ich in den letzten Jahren von der CDU und auch der SPD gelesen, erfahren und erlebt habe – zu meinen und auch anderen Lasten. Vielen Dank für diese Aussage, die meine Überzeugung etwas dagegen leisten zu müssen weiter stärkt!

Zensursula lernt es nicht

Frau von der Leyen demagogiert wieder. Im Abendblatt wurde ein Interview “abgedruckt“.

Ich fasse das mal kurz zusammen via Zitat

Mir geht es jetzt um den Kampf gegen die ungehinderte Verbreitung von Bildern vergewaltigter Kinder. Der Straftatbestand Kinderpornografie ist klar abgrenzbar. Doch wir werden weiter Diskussionen führen, wie wir Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet im richtigen Maß erhalten. Sonst droht das großartige Internet ein rechtsfreier Chaosraum zu werden, in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen kann. Wo die Würde eines anderen verletzt wird, endet die eigene Freiheit. Welche Schritte für den Schutz dieser Grenzen notwendig sind, ist Teil einer unverzichtbaren Debatte, um die die Gesellschaft nicht herumkommt.

Gut Frau von der Leyen. Fangen wir von vorn an:

  • Der Straftatbestand der Kinderpornographie ist leider NICHT klar abgegrenz – nicht umsonst gibt es massive Bedenken und Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Anscheinsminderjährigkeit (§184c). Darunter fallen auch Zeichnungen oder Literatur. Wenn man sich das Gesetzeswerk §184 mitsamt aller Unterbuchstaben mal ansieht, dann kommt man zum Schluss, dass kaum jemand sagen kann, dass es “klar abgegrenzt” ist.
  • Was ist für Sie “das richtige Maß” der Meinungsfreiheit, Demokratie und der Menschenwürde? Erklären Sie mal bitte das! Ist es das, was Sie darunter verstehen, oder das, was das Grundgesetz darunter versteht? Ich hoffe, Sie haben sicherlich bemerkt, wie stark diese beiden Ansichten divergieren – die Ihre und die des GG. Und das GG ist immer noch Basis aller Dinge – auch wenn Sie und einige Ihrer Kollegen das nicht so gern sehen – es ist aber so und muss auch so sein, glauben Sie mir!
  • Wenn das Internet kein rechtsfreier Chaosraum zu werden scheint, wenn Sie und Andere sich nicht massiv für die Sperren einsetzen, dann ist die “reale” Welt schon längst ein rechtsfreier Chaosraum. Wieso? Da wird massiv gelogen und betrogen, gemobbt und diffamiert, Hetze betrieben, Banken überfallen, Morde und Verkehrssünden begangen … na? Fällt Ihnen was auf, Frau von der Leyen? Besonders im Wahlkampf bleibt dem Bürger an Lügen auch nichts erspart.
  • Wie darf ich das verstehen “Wo die Würde eines anderen verletzt wird, endet “meine” Freiheit? Was meinen Sie damit? Meine Freiheit etwas darüber zu sagen? Mein Recht auf Meinungsäußerung und Informationsbeschaffung? Oder gar mein Recht frei auf der Straße umherzulaufen? Solche Aussagen ihrerseits sind “nette” Floskeln, aber mehr als Sprüche klopfen kommt dabei anscheinend nicht heraus.
  • Sie wollen also die Sperren weiter ausweiten, richtig? Das, was von vorn herein abgelehnt wurde? Schön, dieses auch aus Ihrem Munde zu vernehmen. Das macht die Sache mit der Ausweitung erst recht glaubwürdiger und man wird als Kritiker nicht weiter mit einem “Du spinnst wohl – niemals würden die das machen” gebrandmarkt.

Aber ich finde es toll, dass diese jungen Menschen sich politisch engagieren, sich einmischen und mitmachen. Das ist der Anfang dafür, dass man auf eine jugendlich-forsche Art über den richtigen Weg ringt. Wenn ich die jungen Menschen aber frage, was sie vorschlagen, wenn die Server, die die Kinderpornografie verbreiten, unerreichbar für die Strafverfolgungsbehörden in fernen Ländern stehen, dann wissen sie auch keine Lösung. An diesem Punkt kann ein Staat aber nicht stehen bleiben, sondern die Gesellschaft muss miteinander einen Ausweg finden.

Sie begreifen es nicht, oder? Wie war das noch mit dem Lügen? Diese “jungen” Menschen haben Ihnen mehr als einmal gezeigt, wie man effektiv gegen Kinderpornographie vorgehen kann, indem man die Seiten löscht, die Urheber ausfindig macht und verfolgt. Ein Stopp-Schild warnt die Täter und erschwert die Strafverfolgung. Und an dieser Stelle spricht mitunter die Gesellschaft, welche einen Ausweg vorschlägt, den Sie und Ihre Kollegen nicht einmal ansatzweise in Erwägung gezogen haben. Sie führen Ihre eigene Aussage damit ad absurdum.

Das Verhalten von jemandem, der in einem laufenden Strafverfahren steht, kann ich nicht kommentieren. Aber ich habe erlebt, wie Jörg Tauss als Abgeordneter die SPD am Anfang die Debatte über den Umgang mit der Kinderpornografie dominiert hat. Er wollte jegliche Form von Regulierung im Internet verhindern. Dann wurde das Strafverfahren gegen ihn eröffnet. Inzwischen sind viele in der SPD nachdenklich geworden.

Ähm – Sie wollen keinerlei Kommentar dazu abgeben, aber tun es dennoch? Und dann auch derart hinterhältig subversiv? Wie tief muss ein Mensch sinken, um sich auf solch einem niedrigen Niveau zu bewegen?

Machen wir doch einmal den Umkehrschluss:

Mein Vater hat immer einen Spruch dazu gehabt, der da lautet: “Erst einmal immer an die eigene Nase fassen, dann über andere urteilen und lästern“. Wenn ich anderen ihre Fehler und Missstände aufzeigen will, dann sollte ich erst einmal bei mir selbst diese Fehler suchen, abschalten und erst dann habe ich das Recht, über andere zu urteilen. Ich hoffe, Sie verstehen, was er damit gemeint hat und ziehen daraus eine persönliche Konsequenz?

Ich befürchte, leider nicht … Sie haben jedes Fettnäpfchen bereits gekonnt mitgenommen – keins ausgelassen – setzen jedes Mal erneut einen oben drauf, verbreiten Halb- und Unwahrheiten, Diffamieren und Beleidigen. Anscheinend ist etwas in der Erziehung in Ihrer Kindheit falsch gelaufen, denn es heißt nicht umsonst, was Hänschen nicht lernt, dass lernt Hans nimmermehr.

Ich erwarte Ihrerseits unter Durchbruch der Schallmauer die Fahrt gegen die Mauer. Die Blamage ist Ihnen sicher – versprochen.

Update: Mathe ist nicht ihr Ding

Ach Fr. von der Leyen – ihre Wallungen und Anstrengungen in allen Ehren. An dieser Stelle – zugegeben – können sie eh keinen Rückzieher mehr machen. Getreu dem Motto: “Vorwärts immer, Rückwärts nimmer!” nehmen sie einen Schutzwall der Grundrechte nach dem anderen auf sich, um ihrem Ziel als Super-Kinderschützerin gerecht zu werden. Es ist ihnen anscheinend egal, was sie unter dem Deckmantel der KiPo-Filter (Zensur) für einen Schaden anrichten.

Das Schlimme ist aber, dass Viele auf sie hereinfallen. Sie jonglieren immer gekonnt mit nicht wiederlegbaren, weil nicht existierenden bzw. aus Unwissenheit erdachten, Fakten herum und die dazugehörige Unschuldsmiene schlägt derzeit alles, was ich an Betroffenheit bisher gesehen habe. Und so elegant und so schnell wechselt sich diese Miene in unterschiedliche Fassetten – faszinierend. Man könnte meinen, das wäre gedrillt und bedingungslos eingespielt worden.

Dass sie aber nicht rechnen können, schockiert mich bisher auf zutiefst schockierende und erschütterliche Weise. Wie sie in ihrer Aussage, in der sie natürlich immer wieder bekräftigen, nur im Sinne aller Kinder zu agieren, auf eine Länderanzahl von 255 kommen, ist mir persönlich ein Rätsel. Hatte ich doch in meiner Schulzeit doch hier und da eine andere Zahl noch im Kopf.

Nur rund 160 Staaten hätten überhaupt eine Gesetzgebung gegen die Vergewaltigung von Kindern, die von den Tätern aufgenommen und übers Netz “massenhaft verbreitet wird”, monierte von der Leyen auf der Tagung; 95 Nationen hätten keine Gesetze gegen Kinderpornographie.

Wenn ich Hr. Google oder Hr. Wolfram frage, dann gibt es insgesamt nur 203 Länder auf dieser Welt überhaupt. Dies deckt sich auch mit der ungefähren Zahl von knappen 200 Ländern, welche sich noch in den hintersten Hirnwindungen meines Geographie- und später meines Politikunterricht verbarg.

Liebe Fr. von der Leyen: Ich möchte nicht wissen, was mit ihren möglichen Patienten passiert wäre, wenn sie sich weiterhin der Laufbahn einer Ärztin verschrieben hätten. Bei solch einer mathematischen Differenzierungsschwäche spielt man mit dem Leben vieler Menschen. Mal nebenbei gefragt: braucht man Mathe nicht in jedem Beruf?

Update: Netzpolitik schreibt auch dazu etwas. Sogar für mich Erstaunliches!

193 bzw. 199 sind irgendwie deutlich weniger als 160 + 95, oder? Auch das Auswärtige Amt hat lediglich 203 Länder auf seiner Liste (wenn ich mich nicht verzählt habe).

Und ja, 193 Staaten sind auch deutlich mehr als die 160 Staaten, die laut unserer Lieblingsministerin über entsprechende Gesetze verfügen. Wobei, auch diese Zahl* ist einmal mehr zumindest fraglich. Schließlich haben – ausser den USA und Somalia – alle von der UNO anerkannten Länder die Kinderrechtskonvention der UN unterzeichnet. Die regelt, zum Beispiel in Artikel 34, den Schutz vor sexuellem Missbrauch. Das sollte zumindest bei UNICEF Deutschland bekannt sein.

Den Hinweis, dass auf den bisher bekannten Sperrlisten vor allem Angebote aus entwickelten Industriestaaten mit entsprechenden Gesetzen gelistet waren, spare ich mir. Ebenso spare ich mir den Hinweis, dass in Ländern, die über keine entsprechenden Gesetze verfügen, auch keine für Webhosting geeignete IT-Infrastruktur vorhanden sein dürfte.

Na sowas .. USA und Somalia. Sehr interessant!

Von Äpfeln und Birnen

Politik und Medien sind ja zum großen Teil schon so glaubhaft, wie Backsteine in der Luft stehen können. Ich weiß nun nicht, ob es an der Meldung vom Spiegel liegt, oder aber der kausale Zusammenhang wirklich von den Politikern gezogen wurde. Fakt ist, dass dort Äpfel mit Birnen verglichen werden und überhaupt – wirklich überhaupt kein Zusammenhang zwischen dem Amok-Lauf und den Sperrwünschen von KiPo im Netz der von der Leyen vorhanden sein dürfte. Er wird aber dort gezogen (bin mal gespannt, wann Spiegel wieder den Artikel umkürzt – einen Screenshot habe ich aber von der Passage):

Nach Informationen des SPIEGEL hatte der Amokläufer wenige Stunden vor der Tat den Egoshooter “Far Cry 2″ gespielt – das keine Jugendfreigabe hat.

Nach Erkenntnissen der Ermittler habe er am Vorabend des Massakers um 19.30 Uhr das Spiel gestartet und um 21.40 Uhr seinen Computer abgeschaltet. In dem Spiel geht es darum, in einem fiktiven Land einen Waffenhändler auszuschalten. Auch die Killerspiele “Counter-Strike” und “Tactical Ops” – auch dies Spiel hat keine Jugendfreigabe – wurden nach Informationen des SPIEGEL auf dem Rechner gefunden, ebenso Pornobilder, Fotos gefesselter, nackter Frauen.

Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) plant deshalb, den Zugang zu kinderpornografischen Internet-Seiten durch Sperrvereinbarungen zwischen Internet-Providern und dem Bundeskriminalamt zu erschweren. 

Erstens vorweg – Counter-Strike ist ab 16. Schön, wie man im Gemenge mit “Tactical Ops” dies verschleiert. Zweitens: was haben diese angeblichen “Killerspiele” und Pornobilder von gefesselten Frauen mit KiPo zu tun? Und wieso plant Frau von der Leyen genau deswegen (wegen dem Attentat und der Erkenntnis daraus) diese Sperren? Völlig aus dem Zusammenhang gerissen, nebst Vortäuschung falscher Tatsachen. Bei KiPo allein gabs ja keine Rückendeckung, vielleicht klappt es ja jetzt, was? …

Und unsere Frau Merkel setzt noch einen oben drauf. Selbstverständlich ohne den Zusammenhang, der ja eh nicht exististiert, zu kennen und sich nur auf Hr. Schäubles und Fr. von der Leyens Aussage zu verlassen:

Merkel sagte, man dürfe nicht nur mit der Freiheit des Internets argumentieren. “Ich gehöre, ehrlich gesagt, zu denen, die immer wieder überlegen: Kann man nicht doch etwas tun?” Ganz verhindern werde man solche Amokläufe nie können, sagte Merkel. “Aber wachsam sein ist mit Sicherheit eine Lehre aus dem schrecklichen Ereignis.”

Und noch einmal: was hat der Amok-Lauf mit der Argumentation von Sperren des Internets bezüglich KiPo zu tun?

Kopf -> Tisch -> Knall – diese Schmerzen sind kaum noch auszuhalten.

Update: Der Spiegel schreibt völlig aus dem Zusammenhang gerissen Merkels obige Aussage. Hier ist diese Aussage in Bezug mit der Gewaltdarstellung im “Internet” aufgeführt. Das macht es aber nicht besser, denn von ihr kommt somit zusätzlich die Frage ins Spiel, ob mitunter auch Gewaltdarstellungen im Internet “zensiert” werden soll.

Außerdem verwies die Kanzlerin auf die Diskussion, den Zugang zu Gewaltdarstellungen weiter zu erschweren. Einfach nur mit der Freiheit des Internets zu argumentieren, werde letztlich nicht weiterhelfen. Ganz verhindern werde man Amokläufe wahrscheinlich aber nie können. 

Womit wir wieder bei der Frage neuer Gesetze wären mit dem Hintergrund: notwendigzielführendverhältnismäßig und normenklar! Es wird nicht verhindert werden können, aber dennoch muss der Zugang erschwert werden.

Eine Wette: wenn es so weit kommen sollte, dann wette ich, dass der Leyen-Filter das mit machen wird. Natürlich freiwillig!!!