Getagged : Staatsanwalt

Causa Tauss

Genug der “Verschwörungstheorien”! Zumindest bezüglich der Person Tauss. Nun ist die Stellungnahme öffentlich und er hat “Mist gebaut”. Ja, das hat er, weil er sich nicht abgesichert hat. Ich für meinen Teil glaube seinen Ausführungen nur bedingt, da sie nur zum Teil schlüssig erscheinen, frage mich zusätzlich, zu Recht, wieso er so dämlich naiv sein konnte. Oder fühlte er sich an dieser Stelle unantastbar? Beide Seiten sind zumindest fragwürdig für seine Person und der Glaubwürdigkeit …

Alle anderen Äußerungen meinerseits bezüglich der Staatsanwaltschaft und deren “diskretes Vorgehen” bleiben dennoch bestehen. Die mediale Hinrichtung ist und bleibt Fakt und sollte ungeachtet dessen geahndet und nach den “Verursachern”, egal wie weit der Strang reicht, gesucht werden.

Terrorist vermisst …

Irgendwie muss ich annehmen, dass den Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung langsam die Argumente ausgehen.

Was wurde uns nicht alles verkauft, wofür wir die VDS doch so dringend brauchen. Von Terroristen über KiPo, dann Raubkopierer. Das Ganze ist jetzt total “out” – und der deutsche Michel kommt an einem Punkt, an dem er beginnt zu begreifen, dass da irgendwas nicht stimmen kann. Nun müssen die Selbstmörder und Vermissten als Begründung herhalten. Frei nach dem Motto:

Seid für die VDS – denn wer sich heute umbringt, kann ansonsten in 6 Monaten nicht mehr gerettet werden!

Hallo? Geht es noch? Für derartige Fälle braucht man keine Vorratsdaten – dafür braucht man die aktuellen Daten. Oder klärt mich jemand diesbezüglich mal auf? Vielleicht habe ich ja einen Denkfehler …

Und das Beste: die bayrische Staatsanwaltschaft “empfiehlt” dem BVerfG die Klage der 34000 besorgten Bürger gegen die VDS abzuweisen.

Wie weit ist dieser Staat schon verkommen, dass eine Staatsanwaltschaft dem obersten Gericht sagen will, was diese zu tun haben?

Sie verwirren mich, Herr Ziercke!

Wie heute auf Heise zu lesen war, hat Herr Ziercke wieder einmal dran erinnert, wie sehr wir im Fadenkreuz des islamistischen Terrorismus stehen. Ich hätte es beinahe vergessen – gut, dass er mich daran erinnert hat.

Ich bin vielleicht manchmal etwas langsam, wenn es ums Knüpfen von Zusammenhängen und Hintergründen geht – manchmal – aber in seinem Kommentar stimmt doch Vieles vorn und hinten nicht. Gehen wir mal hermeneutisch vor.

Er sehe keine Notwendigkeit dafür, die vom Bundeskabinett bereits beschlossene Novelle des BKA-Gesetzes auf fünf Jahre zu befristen und eine Evaluierung der umfassenden erweiterten Kompetenzen festzuschreiben, sagte Ziercke dem Berliner Tagesspiegel. Andernfalls bekäme man “wieder eine neue Misstrauensdebatte”. Es werde sich auch so im Lauf der Zeit zeigen, wie die neuen Regelungen tatsächlich angewendet werden. Das Kriterium der Häufigkeit könne dabei jedenfalls “kein Maßstab sein”.

Ich fände es mehr als demokratisch korrekt, wenn Gesetze, welche die Freiheit und Rechte aller massiv einschränken, nach einer Frist wieder auf den Tisch zur Analyse kommen, um über deren Sinn, Unsinn, Zweck und reellen Wirksamkeit nachträglich zu entscheiden – wenn es schon durch teilweiser Verblindung, Bauchschmerzen und ausgeredeter Bedenken vorher nicht möglich war. Weiter lesen …

Ärger: Minister fordern Erlaubnis zur Selbstjustiz

Ich konnte es selbst fast nicht glauben, als ich den folgenden Artikel bei Heise gelesen habe. Da die Justiz vermehrt mit Anzeigen von der Content-Industrie gegen mutmaßliche Urheberrechte-Verletzer überhäuft werden, die Behörden nicht mehr hinterherkommen bzw. weise derartige Anzeigen abblocken (da sie sich nicht instrumentalisieren lassen wollen) und der Steuerzahler auch noch das Ganze bezahlen darf (die Anfragegebühr der Staatsanwaltschaften an die TK-Anbieter) befürworten die Justizminister der Länder die Direktauskunft der Content-MafiaIndustrie an die TK-Anbieter.

Somit wären diese in der Lage direkt unter Datenschutz liegende Daten ohne Umweg über Polizei/Staatsanwaltschaft zu beschaffen und zivilrechtliche Schritte (Abmahnungen) umgehend einzuleiten.

Das heisst für mich frei übersetzt:

gesetzliche Erlaubnis für die Content-Industrie zur Ausübung von Selbstjustiz zur Schonung der Staatskassen!

Private (auch Firmen) können dann also aus heiterem Himmel beim Provider nachfragen, wer denn so gerade im Internet unterwegs war bzw. können mit unter Umständen fingierten und falschen Daten/Gründen meine Daten erhalten, die ich nicht einmal selbst auf Anfrage bekommen würde, geschweige denn, dass ich nicht mal bei einer derartigen Anfrage informiert werde?  Wer überprüft dann die Rechtmäßigkeit des Anspruches? Die Telekom? Vodafone? Arcor? Selten so gelachtn … Wenn derartige Freibriefe kommen sollten, möchte ich nicht die darauf folgenden Klagewellen zählen, welche uns überrennen werden.

geldkoffer.jpg Eine derartige Aushebelung von Grundprinzipien unserer demokratischen und justiziaren Grundordnung und die Denkweisen der Justizminister ist in meinen Augen schon grundgesetzwidrig und verstößt gegen so jegliches Datenschutzgesetz was es bei uns gibt. Bei Bedarf packe ich die passenden Artikel aus dem GG und den anderen Büchern, die hier bei mir rumstehen, raus.

Da erschleicht mich wiedermal der Verdacht, den ich vielleicht mit dem Bildchen rechts darstelle könnte …