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Update: Manga bald als KiPo eingestuft?

Das wäre gar nicht mal weit hergeholt, wenn man sich den ausgegrabenen Artikel von Fefe durchliest. Ein Australier wurde wegen Besitzes von KiPo bestraft, nur weil er digitalisierte, gezeichnete Bilder von Bart und Lisa Simpson auf seiner Platte hatte, die die beiden beim miteinander kopulieren darstellt.

Wenn es jetzt schon auf “Fictional Art” zutrifft, dann sind bald auch Mangas oder Hentai einer derart stumpfsinnigen Rechtsprechung unterlegen. Gepaart mit der Sperrung der Seite über das Scorpions-Album auf Wikipedia durch die Briten, ergibt sich ein interessantes Gefüge, was da so auf uns zu rollt – vor allem, wieso das immer so schnell hintereinander erfolgen muss.

Um mal wieder etwas von meiner Vorahnung einfließen zu lassen: KiPo und besonders das neue JuPo Gesetz lassen grüßen und ich bin “gespannt”, welche Gedanken- und Fallkonstruktionen sich einige Leute einfallen lassen.

Update: Etwas genauer über den Sachverhalt berichtet auch Heise. Demnach gelten laut Richter die Figuren in den Simpsons als “reale” Personen. Irgendwie scheinen bestimmte Personenkreise der Realität langsam zu entgleiten – oder nach der Witschaftskrise fallen wir in eine Hirnkrise?

Wenn gezeichnete Personen real sind, was wird dann bei Computer-generierten Figuren? Wenn das Fiktive alles per Gesetz verboten wird, – wie es auch in Deutschland die §184b und §184c StGB und andere Gesetze im Eigentlichen bereits tun – wie weit sind wir dann schon von der Zensur entfernt? Müssen wir dann auch alle Gemälde aus der Renaissance oder dem Barock oder was weiß ich entfernen und vernichten, wo zarte Damen im engelsgleichen Nichts angezogen durch die Wiesen stapfen oder sich genüsslich lasziv auf der Couch rumwälzen, während hinter deren Rücken die Kiste mit Pralinen versteckt wird (Rubens)?

Hirnkrise – was anderes fällt mir dazu nicht ein …

Ärger: Kameras überall …

Geschuldet durch meine immer weiter steigende Aufmerksamkeit und Vorsicht und vielleicht auch die immer weiter aufkeimende Paranoia, sehe ich immer mehr Kameras in Brandenburg. Nun gut, Kameras als Solche sind so schlecht nicht. Auf Firmengeländen (nicht innerhalb der Firma in den Büros) und nur das Firmengelände aufzeichnend können diese recht nützlich sein.

Mich ärgert es nur, wenn erstens kein Hinweisschild angebracht wurde, dass man aufgezeichnet werden kann und ggfs. ins Internet gestellt wird, und zweitens, dass zunehmend immer mehr öffentliche Bereiche durch das Objektiv auf den Sensor projiziert wird. Mich ärgert es zusätzlich, weil eigentlich viele Gerichte (teils auch OLG’s) in dieser Sache mehr als einmal gegen die Aufzeichnung und Publizierung von Bildmaterialien ohne Zustimmung und Kenntnis der Betroffenen entschieden hat. Ein Aufzeichnen von öffentlichen und anderer privaten Bereiche (außer Behörden in öffentlichen Bereichen) oder ohne Zustimmung der betroffenen Personen selbst ist nicht erlaubt.

Eine einfach Suche in Google verweist zum Beispiel auf Meetingpoint Brandenburg, die es als “unbedenklich” erachten einige der öffentlich publizierten Kameras zu verlinken.

Nehmen wir zum Beispiel die Webcam der Pension Havelfloß. Diese Webcam ist eine schwenkbare Außenkamera mit Zoom-Funktion.  Vor dem Steg können Gäste sitzen, die ohne Wissen aufgezeichnet können und somit in alle Welt publiziert und gesehen werden können. Von einer Info, dass dort eine Webcam existiert, ist mir nichts bekannt.

Ein weiteres Beispiel ist die Cafebar an der Jahrtausendbrücke. Diese kann man, wenn man etwas genauer hinsieht, erkennen. Sie ist den ganzen Tag aktiv und veröffentlicht mal flockig 1440 Bilder ins Internet. Eine Info, dass dort eine Kamera ist, fehlt völlig.

Massiv ärgert mich eine Webcam der Wobra. Eine davon nimmt im Sekundentakt meine, wie auch die Wohnungen anderer Mitmieter auf. Nun gut, mag der Eine oder der Andere sagen, das kann man ja nicht so genau erkennen, wieso störst du dich daran? Ich störe mich daran, weil der geneigte Interessierte mit Hilfe dieser Kamera wissen kann, ob jemand zu Hause ist, auf dem Balkon sitzt bzw. in welchem Zimmer man sich befindet. Das wird besonders nachts interessant, da durch das Licht in der Wohnung alles noch deutlicher wird. Mit PDA inkl. UMTS bewaffnet, habe ich einfach mal den Test gemacht. Auf einer Seite des Gebäudes stehend, die andere Seite beobachtend durch die Webcam und ich konnte mit ziemlicher Sicherheit feststellen, ob jemand zu Hause ist oder gerade geht. Man muss nur ein “Ziel” sich aussuchen und weiss zumindest dadurch schon einiges Bescheid. 

Um es krass auszudrücken: Überwachung light – leicht gemacht für Jedermann.

Eine Info seitens der Wobra bekam ich nicht, eine Stellungnahme in der Presse wurde einfach damit abgetan, dass man ja keine Personen bzw. Autokennzeichen erkennen kann. Die Wobra selbst ist “stolz” darauf, dass mehr als 10000 Zugriffe im Monat auf die Kameras erfolgen.

Super! :-(

Nachtrag BVerfG Urteil zur/gegen Online-Durchsuchung

Mein vorhergehender Eintrag sollte keinesfalls negativ erscheinen. Das BVerfG hat letztendlich für jedes elektronische Gerät, wie Notebooks, Handys welche unter anderem auch mobil eingesetzt werden klare Richtlinien festgelegt, wonach diese genauso wie der PC zu Hause als privat eingestuft werden, da sich private Daten oder Informationen darauf befinden könne. Quasi wurde ein IT-Grundrecht geschaffen. Faktum ist auch, dass hohe Hürden auferlegt wurden, die es erst zu überwinden gilt, wenn überwacht werden soll. Nur finde ich es an einigen Stellen zu schwammig ausgelegt und sehr weit interpretierbar, wenn es um die Hürdenüberwindung geht.

Dennoch zeigt sich, dass sich das BVerfG erneut für die Grundrechte eines Jeden einsetzt und dieses trotz großen Druckes seitens der Regierung auch durchgesetzt hat.

Danke BVerfG, die Erste …

Ich bin zum einen sehr froh über die Entscheidung und Darstellung der rechtlichen Lage durch das BVerfG am heutigen Tage über das Thema Online-Durchsuchung.  Auf der anderen Seite stimmen mich, trotzdem das BVerfG die Politik und die Gesetzgebung massiv in die Schranken gewiesen hat, Vorhaben und Entscheidungen einzelner Landes- und der Bundesregierung(en), verärgert. Was soll man von derart Ignoranz noch halten, dass man dennoch versucht Lücken zu finden, wie man es doch realisieren kann? Vielleicht sehen es einige anders, aber ich versuche mal meine Wertung über das, was das BVerfG in seinem Urteil sagt, abzugeben und vielleicht aufzuzeigen dass die Richter, trotz des richtigen eingeschlagenen Weges, einiges schwammig und leicht anders auslegbar gelassen haben.

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