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Update: KiPo-Sperren – Kampf mit unlauteren Mitteln

Update: Heise hat zu den Sperren in den jeweiligen Ländern einen guten Artikel verfasst und zeigt mitunter auf, von wem das Ganze initiert wird/wurde, wie sie funktionieren, welcher Schindluder mit betrieben wird und welche Pannen bei den Listen passier(t)en.

Wenn wirklich pro Tag 18000 Anfragen  auf insgesamt 8000 Server geblockt werden, dann entspricht das im Schnitt 3 Anfragen pro Tag und Server. So wenig Anfragen zeigen eigentlich, dass die Server zum überwiegenden Teil nicht existieren und sollte sich dennoch jemand darauf verirren, dann ist es entweder die Polizei oder die Googlebots & Co., der prüfen, ob die Seiten noch da sind oder irgendeine Malware, die versucht sich weiterzuverbreiten.
Wie sagte Jemand: “Es ist davon auszugehen, dass die überwiegende Mehrheit der noch verfügbaren KiPo-Server von staatlichen Stellen (siehe auch Cellar Loch oder Begründung des Bundesverfassungsgerichts zur Ablehnung des NPD-Verbotsantrag) betrieben werden, denn ansonsten wären sie schon längst abgeschaltet.” 

Kommentar: Heute tagte erneut die Arbeitsgruppe zu KiPo-Sperren – ergebnislos. Langsam wird einem aber bewusst, mit welchen Mitteln dort versucht wird, auf die ISPs Druck auszuüben. Interessant ist zudem, dass bisher nur Unions-geführte Ministerin sich zu Wort gemeldet haben bzw. überhaupt in das Ganze involviert sind. Gänzlich außen vor ist bisher das Bundesjustizministerium geblieben – und wenn die Aussage stimmt, dann ist es eine Frechheit, denn genau das fiele unter deren Ressort.

Das Bundesjustizministerium fühlt sich in der Auseinandersetzung unterdessen übergangen. “Wir haben erst Ende vergangene Woche den Vertragsentwurf erhalten”, erklärte eine Sprecherin der Behörde gegenüber heise online. Vorher sei das Haus von Ministerin Brigitte Zypries (SPD) “ausdrücklich nicht an den Beratungen beteiligt gewesen” und habe darüber erst aus der Presse erfahren. Man werde das Vorhaben nun gründlich auf datenschutz- und verfassungsrechtliche Fragen prüfe

Die Schlammschlacht wird aber noch besser:

Generell soll das Familienministerium die großen Provider massiv bearbeiten. So wurde dem Justiziar eines Zugangsanbieters, der das Sperrvorhaben sehr kritisch sah, nach Informationen aus Branchenkreisen zwischenzeitlich die Zuständigkeit für den Themenbereich entzogen. Mit weiteren “Einzelmassagen” rechnen die beteiligten Provider, zu denen neben Telekom und Vodafone etwa auch 1&1, Alice/Hansenet, Freenet, Kabel Deutschland sowie O2/Telefonica gehören, nun vor dem nächsten Treffen.

Soll heißen, dass massiv Druck auf die ISP’s ausgeübt wird. Wieso haben es Frau von der Leyen und ihre Kollegen so eilig? Kann mir das jemand mal erklären? Dieses Druck ausüben, trotz ungeklärter rechtlicher Fragen hat einen sehr schlechten Beigeschmack. Ein Schelm, der …. 

Da wird versucht Provider-Chefs mit Alkohol willig und gefügig zu machen, damit die auch noch den Schwachsinn durchdrücken und die Justizministerin fühlt sich zu recht hintergangen und dazu noch eines Wahlkampfthemas beraubt.

(Beitrag Heise-Forum)

Experte: Die Sperre ist sinnlos und jeder DummDau kann es nach einmal googlen umgehen.
v.d.L.: Aber es geht doch um die Kinder!

Experte: Zensur in Deutschland ist generell gefährlich und wird unbeteiligte Dritte treffen.
v.d.L.: Aber es geht doch um die Kinder!

Experte: Wir schützen damit kein einziges Kind und machen die Strafverfolgung der Täter noch schwieriger.
v.d.L.: Aber es geht doch um die Kinder! 

Zypries: Uns hat erst gar keiner gefragt …
v.d.L.: Aber es geht doch um die Kinder! 

Kasperletheater – es hilft keinem Kind. Schon gar nicht diesem Kind.

EUGH bestätigt Rechtsgrundlage der Vorratsdatenspeicherung

aber mit mehr als fadenscheinigen Begründungen, die sich mir trotz Einsatz von Logik nicht glaubhaft machen können (hier die Originalerklärung). Wieso?

  1. Die Richtlinie sei korrekt, da sie “in überwiegendem Maß das Funktionieren des Binnenmarkts betrifft“. Darf man fragen, was Strafverfolgung mit Funktionieren des Binnenmarktes zu tun hat?
  2. Bereits vor der Richtlinie haben einige EU-Länder eigene Vorratsdatenspeicherungen eingeführt und somit hat mit dieser Richtlinie nur eine Vereinheitlichung und Harmonisierung stattgefunden. Mitunter war es für das Gericht absehbar, dass auch andere Länder Derartiges einführen würden. “Außerdem sei absehbar gewesen, dass Mitgliedstaaten, die noch keine solche Regelung vorgewiesen haben, Vorschriften einführen würden, mit denen die Unterschiede zwischen den bestehenden nationalen Maßnahmen noch verstärkt werden würden. Das hätte sich weiter auf das Funktionieren des Binnenmarkts ausgewirkt. Daher sei es gerechtfertigt gewesen, durch die Richtlinie für Harmonisierung zu sorgen, schreibt das Gericht. Die Bestimmungen der Richtlinie seien im Wesentlichen auf die Tätigkeiten der Diensteanbieter beschränkt sind und regelten nicht den Zugang zu den Daten oder deren Nutzung durch die Polizei- und Justizbehörden.” Gerichte sind Allwissend! Aber nun ja – es geht hier nur um Formalitäten und nicht darum, ob der Zugriff der Polizeien rechtens ist.
  3. Mehr als interessant ist die Auffassung, dass die VDS jetzt ein Wirtschaftsprojekt ist – Binnenmarkt.

Aber auf Grund der Frage bezüglich der Formalitäten ist diese Entscheidung dennoch interessant – denn das BVerfG kann in seiner ausstehenden Entscheidung somit den Zugriff höchst restriktiv gestalten. Ergo: Speichern zwar ja, aber Zugriff nein.

Ich lasse mich überraschen. Heute und morgen ist die mündliche Verhandlung am BVerfG, ob der Vertrag von Lissabon überhaupt rechtens ist. Ich hoffe, er ist es nicht – für alle von uns!