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Wir benötigen die Vorratsdatenspeicherung, weil sie nichts bringt

“Unser” neuer Innenminister Friedrich ruft ganz laut nach der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS). Es erschleicht sich immer mehr das Gefühl, dass ein Innenminister unter Verfolgungswahn leiden muss, damit er diesen Job ausführen darf – natürlich wird dies erst intern noch richtig ausgeküngelt, wer auch das zeug dazu hat. Laut Abgeordnetenwatch schreibt “unser” Innenminister:

Ohne die Wiedereinführung einer Mindestspeicherfrist (Anm.: Neusprech für Vorratsdatenspeicherung) ist daher die Wahrnehmung des staatlichen Schutzauftrages ernsthaft in Gefahr. In diesem Sinn droht ein rechtsfreier Raum zu entstehen, da den Strafverfolgungsbehörden in der Praxis sehr häufig die Möglichkeit genommen wird, Straftäter zu identifizieren. Daher setzte ich mich nachdrücklich für die rasche Wiedereinführung einer vom Bundesverfassungsgericht im übrigen ausdrücklich für zulässig erklärten Mindestspeicherungsfrist ein.

Da könnte man es glatt mit der Angst zu tun bekommen, wenn nicht gerade gestern vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages ein Statement im 9-seitigen Papier veröffentlicht worden wäre, wo es laut heise.de unter anderem heißt:

Die FDP erhält in ihrer ablehnenden Haltung zu einer Neueinführung der Vorratsdatenspeicherung Unterstützung vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags. Eine Sachstandsanalyse der Parlamentsforscher, die heise online vorliegt (Az.: WD 7  3000  036/11), hat in der EU keine Hinweise dafür gefunden, dass eine verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren den Ermittlern nachweisbar bei ihrer Arbeit hilft. “In den meisten Ländern kam es in den Jahren 2005 bis 2010 zu keinen signifikanten Änderungen der Aufklärungsquote”, heißt es in dem neunseitigen Bericht. Die Rate der Täterermittlung sei ein “wichtiger Indikator des Strafverfolgungssystems”.

Ja, was denn nun? Auf EU-Ebene wird festgestellt, dass die VorratsMindestdatenspeicherung gar nichts bringt – oder anders ausgedrückt gar die Arbeit erschwert auf Grund der Menge an Daten, die kaum zu bearbeiten sind. Die Aufklärungsquote hat sich nicht einmal ansatzweise signifikant geändert.

Also was denn nun? Entweder hat hier jemand keine Ahnung, was er da von sich gibt, oder aber … #hust .. hier will uns jemand bzw. eine Interessengruppe ganz stark veräppeln, um orwellsche Lustszenarien aufbauen und sich daran ergötzen zu können. Nach Schily kam Schäuble und nun Friedrich. Es wird Zeit, dass ein Innenminister auch mal endlich seinen Job macht und für und nicht gegen die Bürger arbeitet.

Netzsperren vom Tisch, aber …

Wie ggf. allgemein bekannt sind seit gestern die Netzsperren (#Zensursula bzw. der dämliche Stopp-Schild-Aktivismus) vom Tisch. Aber Grund zur Freude besteht nur bedingt, denn

Zugleich verständigten sich die Partei- und Fraktionschefs auf die Einrichtung einer Visa-Warndatei, um Visa-Missbrauch stärker zu bekämpfen.

Wie angegeben, sollen in die Visa-Warndatei alle aufgenommen werden, die wegen visa-relevanter Straftaten (Menschenhandel / Schleuserkriminalität) verurteilt wurden. Angeblich sollen Sicherheitsbehörden keinen Zugriff darauf erhalten. Wie aber Bundespolizei / Polizei dann ihren Job machen sollen, erschließt sich mir nicht so ganz.

Ebenso sollen die Anti-Terrorgesetze verlängert werden, die eigentlich Anfang 2012 auslaufen sollten. Und von dem Vorhaben vom Innenminister Friedrich die Vorrats Mindestdatenspeicherung wieder einzuführen, habe ich bereits berichtet.

Also, es besteht meiner Meinung nach kein Grund zur Freude. Die Regierung ist uns ein Schritt entgegen gekommen, aber adhoc drei Schritte wieder zurück gerudert. Unmöglich …

 

Neusprech …

Was hat man uns da eigentlich als Innenminister vor die Pupillen gesetzt? Aber mal im Ernst: glaubte jemand, dass sich irgend etwas ändern würde an der platitüdenhaften Vehemenz zum Beispiel eines Innenministers? Nach “Wir müssen ernsthaft in Erwägung ziehen, Flugzeuge abzuschießen“-Schäuble, dann der “Hacker mögen immer was hacken können“-de Maiziere haben wir jetzt den in die gleichen Fußstapfen tretenden Friedrich, mit dem wir uns abmühen müssen.

Und gelernt hat er von den Besten der Besten der Besten im Neusprech. Es heißt jetzt nicht mehr Vorratsdatenspeicherung. Ach iwo, dass wird jetzt anders genannt – “Mindestdatenspeicherung”, weil

Dieser Begriff ist besser, denn bei Vorratsdatenspeicherung wird man merkwürdig angeschaut.

Was heißt denn hier besser? Ist es denn besser, wenn man die Scheiße, vorher auf der Straße liegend, nun in eine Vase stellt? Und wie war die Reaktion darauf? Großer Applaus? Wer saß da in den Reihen und applaudierte auf dem 23. Bundeskongress der Deutschen Polizeigewerkschaft?

Es ginge niemals darum die Bürger zu bespitzeln, vielmehr brauche man die Daten, um schwere Straftaten zu verfolgen. Fast noch wichtiger sei es, das kriminelle Kommunikationsumfeld eines Täters beleuchten zu können, der bereits hinter Gittern sitzt.

Ja ne, ist klar – kein Wort der Erwähnung, dass (wie das BVerfG bereits ausgeführt und das alte Gesetz gekippt hatte) anlassunabhängig und ohne konkreten Tatverdacht hier einen auf Speicherorgie getrimmt wird. Und das beste noch hinten dran: damit das kriminelle Kommunikationsumfeld eines Täters beleuchtet werden kann, der bereits HINTER GITTERN sitzt.

Wie lange wollen die eigentlich nun auf Vorrat die Daten speichern – oh, sorry – wie groß ist denn die “Mindestspeicherfrist”? 6 Monate scheinen ja bei derartigem Vorhaben doch zu knapp bemessen zu sein, so langsam stellenweise bei SCHWEREN Straftaten die Mühlen der Justiz die Körner mahlen …

Und da kam auch wieder die Geißel “das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein”. Bitte – das Internet ist kein rechtsfreier Raum. War es nicht und wird es auch niemals sein. Das kann mit Sicherheit jeder Abgemahnte eidesstattlich bestätigen.

Achso – eines noch: anscheinend hat man nun auch einen Weg gefunden, die Justizministerin auch noch einknicken zu lassen. Ganz einfach damit, indem man unterschwellig, suggestiv und durch die Blume gesprochen ihr und anderen Verweigerern vorwirft, dass

die Verweigerung einer Mindestdatenspeicherung hart an der Grenze zur Strafvereitelung ist.

Irre, oder? Was muss man zu sich nehmen, um derartige Gedankengänge überhaupt keimen zu lassen und dann auch noch vor einer Schar nickwilliger Menschen zum Besten zu geben?

Wer eine Vorratsdatenspeicherung Mindestspeicherfrist fordert, sollte auch erst einmal stichhaltig begründen, wieso dies so zwingend und ansonsten weltuntergangsmäßig nötig sei. Bislang hat keiner der “Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein”-Schreier etwas an der Begründung beigetragen, sondern lediglich dazu beigetragen, weitere Ängste zu schüren.

Und selbst wenn es den einen oder anderen Grund geben sollte (sofern er denn einmal stichhaltig hervorgebracht wird), müssen wir uns alle immer noch die Frage stellen, ob wir  es in Kauf nehmen wollen, dass unsere Freiheitsrechte immer weiter bedroht und eingeschränkt werden.

Aufarbeitung VDS-Daten Malte Spitz auf zeit.deUnd abschließend: wer wie Rainer Wendt, der Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft, meint, das gezeichnete Bild der Vorratsdatenspeicherung seitens der Kritiker sei

sachlich falsch, bösartig und politisch völlig daneben

der sollte sich mal die Aufarbeitung der eingeklagten Mobilfunk-Vorratsdatenspeicherung von Malte Spitz ansehen. Und das sind nur die Mobilfunk-Daten nebst bekannten öffentlichen Informationen. Dort fehlen noch die Daten des Festnetzanschlusses und der Internetnutzung (mobil, wie auch z.B. DSL). Und die Argumentation gegen die Vorratsdatenspeicherung soll sachlich falsch, bösartig und politisch daneben sein?

Klingt irgendwie nach Realitätsverlust …

“VDS light”

Bei diesem uns allen schon bekannten Politiker-Neusprech sollte man sehr wohl aufpassen, was gefordert wird. Wenn sich Frau Leutheusser-Schnarrenberger dafür ausspricht, dass es eine Vorratsdatenspeicherung mit ihr nicht geben wird, dann frage ich mich ernsthaft, was dieses vorgeschlagene Gesetz sein soll?

Und im gleichen Atemzug wird dies auch noch als “im Einklang mit dem Grundrechtsschutz der Bürger” bzw. “grundrechtsschonend” in Verbindung gebracht. Wenn also “VDS light” “grundrechtsschonend” ist, ist dann schlussfolgernd zB. “dioxinbelastet light” “gesundheitsschonend“?

Es ist doch völlig unerheblich, ob sämtliche Verkehrsdaten rückblickend 6 Monate oder nur 7 Tage lang gespeichert werden. Wenn das BVerfG die verdachtsunabhängige Voll-Speicherung kritisiert, dann gilt dies auch bei “nur” 7 Tagen. Oder ist eine “VDS light” etwas anderes, als eine “VDS standard“?

Aber die Krone setzt der Hannoveraner Staatsanwalt Dieter Kochheim auf. Ungeachtet des Gewäschs, wie

Eine vernünftig geregelte Vorratsdatenspeicherung ist bürgerfreundlicher als “Quick Freeze” alleine. Mit “Quick Freeze” sind die Ermittler immer unter Zeitdruck [...] Allein schon, um dem Anspruch der Strafprozessordnung Folge leisten zu können: nämlich alle Handlungen, die im Rahmen einer Ermittlung keinen Aufschub dulden, sofort zu unternehmen. [...] Und mit der Vorratsdatenspeicherung … könnten Ermittler erst einmal andere Ermittlungsergebnisse abwarten und sich dann fragen: Würde eine Abfrage der Verbindungsdaten überhaupt etwas bringen?

welches lediglich aufzeigt, wie händeringend versucht wird, eine Legitimation für die “VDS normal” zu erreichen. Mit “Quick Freeze” wären Ermittler unter Zeitdruck also “gezwungen” Handlungen durchzuführen, die im Rahmen einer Ermittlung gemäß Strafprozessordnung eh keinen Aufschub dulden. Das muss man sich mal textlich erstmal bewusst werden, was der gute Mann da sagt.

Aber es wird noch besser:

Wie das Verfassungsgericht habe auch ich überhaupt keine Probleme mit der Speicherung – solange der Staat nur bei schweren Straftaten Zugriff darauf hat; oder zur Entlastung, wenn Beschuldigte behaupten, zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht am Tatort gewesen zu sein.

Zusammenfassend darf auf “VDS normal” nur bei schweren Straftaten zugegriffen werden. Was schwere Straftaten sind, regelt §100a (2) StPO. Und womit kommt Herr Kochheim im Interview keine 2 Sekunden nachdem er letztere Aussage getätigt hat?

Nein. Das Fehlen der bevorrateten Verkehrsdaten zeigt sich längst schmerzvoll, wenn es um die Identifikation einzelner Täter geht. Die meisten Betrügereien, Verunglimpfungen und Alltagsstraftaten im Zusammenhang mit dem Internet können nicht strafverfolgt werden.

Na? Bemerkt? Das Fehlen der “VDS normal” hat sich bereits negativ auf die Strafverfolgung von Alltagsstraftaten ausgewirkt – so seine Aussage. Sind Alltagsstraftaten schwere Straftaten? Muss man sich nun Sorgen machen, dass schwere Straftaten bereits Straftaten des Alltages sind?

Ich kann jedem nur empfehlen genau die Aussagen zu überprüfen, die zur Forderung von weiteren Überwachungsmaßnahmen getätigt werden. Beide hier genannten Personen erhalten somit von mir das #fail des Tages, auch wenn bereits einige Tage seit Verkündung vergangen sind.

STOP the Kraken – NO ACTA

Das Video von Anonymous ist zwar auf Englisch, aber ich denke, dass es für Viele selbsterklärend ist. Das Thema? ACTA – Anti-Counterfeiting Trade Agreement!

Es gibt viele Quellen, die sich mit diesem Thema beschäftigen und dies ausführlich beleuchten. In vielen Ländern der Erde wird versucht gegen dieses Agreement, die Geheimniskrämerei und die sich anbahnenden Folgen für alle Bürger vorzugehen.

Wikipedia fasst es wie folgt zusammen:

Zur Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen im Internet auf internationaler Ebene ist unter anderem vorgesehen, dass auch die Internetdienstanbieter für von ihren Kunden begangene Urheberrechtsverletzungen als Störer haftbar gemacht werden können. Dieser Verantwortung sollen sie sich nur entziehen können, wenn sie sich verpflichten, den Datenverkehr ihrer Kunden zu überwachen und ihnen gemäß dem umstrittenen Three-Strikes-Prinzip den Internetzugang nach drei Verstößen gegen das Urheberrecht zu sperren.[7] Auch Anstiftung und Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen soll in Zukunft strafbar sein.[8] Neue Strafrechtsnormen, wie die aus Artikel 2.14 („Kriminelle Vergehen“) des ACTA-Entwurfs,[9] würden eine Umschreibung des Unionsrechts durch den Vertrag bedeuten

Sprich ein komplettes Durchleuchten der Datenpakete ist erforderlich – und seien wir mal ehrlich. Wie lange wird sich ein Internetdienstanbieter weigern dies umzusetzen, wenn er per Geheimpapier für jede begangene Urheberrechtsverletzung als Störer haftbar gemacht wird? Dies bedeutet Einführung der Vorratsdatenspeicherung auf globaler Ebene, Echtzeitüberwachung der Datenpakete … neben INDECT und weiteren Vorhaben “unserer”, wie auch anderen Regierungen mehr als eine Sauerei. Einige würden dies bereits als eine Art Kriegserklärung am eigenen Volk betiteln.

Es ist mehr als nötig, aufzustehen und Zeichen zu setzen …

Über den Tellerrand Nr. 15

Es wird mal wieder Zeit etwas zu schreiben. Der Tellerrand gibt hoffentlich wieder eine kleine Zusammenfassung.

  1. Als Konsequenz vom “Amoklauf” in Winnenden sollen Paintball, Gotcha, “Lasergames” verboten werden. Laut Statistik ist es ja Fakt, dass bei Amokläufen von Paintballern jedes Jahr weniger als 1 Mensch stirbt. Da muss was dagegen getan werden, “bevor” Jemand zu Schaden kommt. Und wo wir gleich dabei sind: bitte auch gleich Cowboy und Indianer, Spielzeug-Plastewaffen und Co. verbieten. Apropos: interessant ist, dass bereits ein Gericht das Verbot von Paintball im Jahre 2007 als nicht vereinbar mit dem Grundgesetz angesehen hat. Sprich, das Ganze wird wieder eine von uns bezahlte Luftnummer, die wir uns zurück klagen müssen, wenn es so weit kommt.
     
  2. War klar, dass es bei der Zensur von KiPo nicht bleiben wird. Jetzt ist schon seitens Frau Zypries die Rede, Jugendpornographie gleich mit zu zensieren. Ebenso schließt man nicht mehr aus, dass die Sperren auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden. Wer glaubte, dass Frau Zypries sich bei der ganzen Debatte auf die Seite der Kritiker stellen würde, der dachte falsch: Good Cop – Bad Cop zieht nicht nur im Kino.
     
  3. Anscheinend spielt das BKA die Sperrlisten direkt in die DNS-Server der TK-Anbieter – wer kann das dann noch kontrollieren? Und wer kontrolliert eigentlich das BKA?
     
  4. Schön, dass auch Provider, die den Vertrag unterschrieben haben, das Ganze als Zensur betiteln
     
  5. Niemals nie nicht würden unsere Aufpasser sich bei Demonstrationen mit einschleichen und Steine oder anderes Zeugs gegen ihre Kollegen werfen, damit es so aussieht, als ob es der Demonstrationsmob gewesen wäre. Nie – wirklich nicht! Interessant ist die Aussage (und bitte schön auf der Zunge zergehen lassen): “An seiner Dienststelle in Frankfurt am Main sagte ein Mitarbeiter, man glaube nicht, dass der Polizist als sogenannter Agent provocateur eingesetzt gewesen sei, um Autonome zu Straftaten anzustacheln. “Für solche Aufgaben gibt es andere Dienste in der Bundesrepublik”, sagte ein Beamter.
     
  6. Die Online-Petition gegen die Zensurfilter der von der Leyen steht aktuell bei 49519 Mitzeichnern. Also nur noch 481 Mitzeichner und es beschäftigt sich ein Ausschuss zumindest damit …
     
  7. Noch ein kleiner Linktipp für die Lesebefähigten und Interessierten: Urteile und Informationen im Bereich der TK, TKÜ, Datenerhebungen, Anonymität und Co auf daten-speicherung.de.