Getagged : Vorratsdatenspeicherung

Über den Tellerrand Nr. 14

  1. Selbst Herr Gauweiler (dessen politische Position sehr oft mit meiner “harmonierte”) hat erkannt, dass Fraktionszwang (wenn es nach dem GG geht, ist das eh verboten) und Listen in den Parteien die Wurzel allen Übels ist und die Demokratie gefährdet. Hört, hört .. da wird geknebelt und Druck ausgeübt, wenn Querdenker nicht mitspielen wollen. “Manchmal haben wir vor Feigheit gestunken.”. Tolle Demokratie haben wir – und so etwas regiert? Bäh!
     
  2. Es ist schon genial, dass etwas geschlossen wird, was niemals nie nicht existierte. Da wurde sich mit Händen, Füßen, Messern und den Teletubbies gewehrt, gestritten, argumentiert und diffamiert was das Zeug hielt, wenn Jemand vorher sagte, dass da etwas Böses, Geheimes, Unrechtstaatliches und Undemokratisches existiert. Und nun auf einmal: CIA macht Geheimknäste dicht! Oh Wunder, auch die “erweiterten Verhörmethoden”, sprich Waterboarding & Co.
    Und diesen Satz muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: “Die CIA unterhält keine Geheimgefängnisse oder ‘Schwarze Stätten’ mehr und hat einen Plan, die noch bestehenden außer Dienst zu stellen” – irgendwie klingt das paradox: sie haben keine Geheimgefängnisse mehr, aber wollen die noch bestehenden schließen .. muss ja toller Stoff sein.
     
  3. Damit hätte ich nie im Leben gerechnet, dass eine Behörde, die neue Befugnisse erhält, diese auch ausnutzt. Das Bankgeheimnis ist ja eh abgeschafft worden durch unsere Große Koalition und auf eine kleine Anfrage hin wurde bekannt, dass Finanzämter vermehrt Kontostammdaten abrufen, um pöse Steuerhinterzieher aufzuspüren, weil man unbekannte Konten und Depots entdeckt habe. Ich frage mich, welche Konten und Depots meiner Person dem Finanzamt bekannt sei? Hab ich denen jemals mal eine Kontoverbindung angegeben?
    Naja, solche Maßnahmen, die alle betreffen können (und werden) und unter Generalverdacht bringen, sind ja in Mode gekommen. Ganz Deutschland besteht halt nur aus Steuerhinterziehern, Terroristen, Pädophilen, Sozialschmarotzern … Kontodatenabfragung, Vorratsdatenspeicherung, Zensur-Filter.
     
  4. Man merkt, dass Wahlkampf ist und die FDP sich gegen die Pläne der Koalition stellt: FDP kritisiert geplante KiPo-Sperren. Und oh Wunder: Es könnten legale Inhalte betroffen sein, es kann nicht unterbunden, sondern nur erschwert werden, Kollateralschäden sind unabschätzbar, es öffne einer generellen Zensur im Internet Tür und Tor … irgendwie hatten das schon mehrere gesagt, oder?
    Die c’t bringt ebenfalls noch einige Infos vorab: “Fehlinterpretation” (so kann man das auch nennen) der BKA-Statistiken durch das Haus von der Leyen, denn die Zahlen sind keine Fallzahlen, sondern Ermittlungen bei einem Anfangsverdacht – sprich die Aktivität des BKA. Ich erinnere da gern immer an “Operation Himmel“, die derart “positiv” durch unsre Behörden und Politiker hervorgehoben und als erfolgreich beschrieen wird, aber letztendlich von den 12.000 Verdächtigen bisher kein einzelner ein Gerichtsverfahren an der Backe hat. Sehr viele Fälle sind bereits ad acta gelegt worden – so viel zu erfolgreich! Dennoch wird mit dieser Pleite hausieren gegangen und den Bürgern was vorgelogen!
     
  5. Und nun was irres: Die Regierung hatte immer behauptet, dass sie niemals nie nicht wussten, dass Flüge der CIA über deutschen Boden mit Gefangenen in geheime Gefängisse und mit Folter existieren würden – allen voran Hr. Schily und später Hr. Schäuble(?). Der Sonderermittler des Europarats Marty deckt auf: Geheimes NATO-Abkommen deckte CIA-Flüge! Beweise manipuliert, Akten vernichtet, Versuch der Verschleierung usw. usf. …. Mich schaudert es immer mehr …

Der gläserne Deutsche

Manchmal sollte man wirklich öfter die ZDF Mediathek durchstöbern. Ein wirklich gelungener Beitrag findet sich nämlich hier und zeigt zukünftige, mitunter missbräuchliche Möglichkeiten der IT, wie auch derzeitige “Machenschaften” von Lobbyisten in Bezug auf Untergrabung des Datenschutzes oder aber Ausspionierung  mittels aller möglicher Techniken von Menschen durch das BKA auf.

In meinen Augen ein sehr sehenswerter Beitrag von ca. 45 Minuten Länge.

VDS für Social Networks

Social Networks sind bei Vielen in aller Munde. Seien es Facebook, Jabby oder MySpace – sie eröffnen Kriminellen und Terroristen Tür und Tor für konspirative Gespräche. Deswegen soll die VDS auf diese Arten von Plattformen ausgeweitet werden – erstmal nur in Groß Britannien. Da die EU-Richtlinie für die VDS nicht weit genug geht und dort massenhaft konspirativ agiert wird, muss sämtlicher Kommunikationsverkehr – natürlich OHNE Inhalte, sondern nur wer mit wem und wann – gespeichert werden. Damit kann die Flut der Kriminellen eingedämmt werden. Es kann nicht sein, dass solche Portale nur von Terroristen, Kriminellen und Kinderschändern genutzt werden. England macht es vor – wir Deutsche werden nachziehen! Versprochen!

Hat Jemand mitunter mit dem Gedanken gespielt, dass auf diesen Plattformen auch Nicht-Engländer drauf sind? Wie weit soll das Ganze noch gehen, bevor Andere mal aufwachen?

Vorratsdatenspeicherung gilt als “ungültig”

Endlich kommt langsam Bewegung ins Spiel. Ich bin über die Entscheidung mehr als froh, denn es werden mitunter mehrere Aspekte zur Klärung aufgeworfen. Sind IP-Adressen ein personenbezogenes Datum (ja, laut Verwaltungsgericht), ist die Speicherung von solchen Daten zulässig (nein, laut Verwaltungsgericht) und es werden Datenschutz relevante Fragen aufgeworfen, welche auch gegen EU-Recht verstoßen  – zu Recht!

Weiter so – das ist definitiv der richtige Weg diesen ganzen einschränkenden und nicht Grundgesetz konformen Bestimmungen Einhalt zu gebieten.

EUGH bestätigt Rechtsgrundlage der Vorratsdatenspeicherung

aber mit mehr als fadenscheinigen Begründungen, die sich mir trotz Einsatz von Logik nicht glaubhaft machen können (hier die Originalerklärung). Wieso?

  1. Die Richtlinie sei korrekt, da sie “in überwiegendem Maß das Funktionieren des Binnenmarkts betrifft“. Darf man fragen, was Strafverfolgung mit Funktionieren des Binnenmarktes zu tun hat?
  2. Bereits vor der Richtlinie haben einige EU-Länder eigene Vorratsdatenspeicherungen eingeführt und somit hat mit dieser Richtlinie nur eine Vereinheitlichung und Harmonisierung stattgefunden. Mitunter war es für das Gericht absehbar, dass auch andere Länder Derartiges einführen würden. “Außerdem sei absehbar gewesen, dass Mitgliedstaaten, die noch keine solche Regelung vorgewiesen haben, Vorschriften einführen würden, mit denen die Unterschiede zwischen den bestehenden nationalen Maßnahmen noch verstärkt werden würden. Das hätte sich weiter auf das Funktionieren des Binnenmarkts ausgewirkt. Daher sei es gerechtfertigt gewesen, durch die Richtlinie für Harmonisierung zu sorgen, schreibt das Gericht. Die Bestimmungen der Richtlinie seien im Wesentlichen auf die Tätigkeiten der Diensteanbieter beschränkt sind und regelten nicht den Zugang zu den Daten oder deren Nutzung durch die Polizei- und Justizbehörden.” Gerichte sind Allwissend! Aber nun ja – es geht hier nur um Formalitäten und nicht darum, ob der Zugriff der Polizeien rechtens ist.
  3. Mehr als interessant ist die Auffassung, dass die VDS jetzt ein Wirtschaftsprojekt ist – Binnenmarkt.

Aber auf Grund der Frage bezüglich der Formalitäten ist diese Entscheidung dennoch interessant – denn das BVerfG kann in seiner ausstehenden Entscheidung somit den Zugriff höchst restriktiv gestalten. Ergo: Speichern zwar ja, aber Zugriff nein.

Ich lasse mich überraschen. Heute und morgen ist die mündliche Verhandlung am BVerfG, ob der Vertrag von Lissabon überhaupt rechtens ist. Ich hoffe, er ist es nicht – für alle von uns!