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Epic Fail: Ohne Worte, Herr Jurk

Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf. (via Freie Presse)

Na Herr Jurk aus Sachsen? Epischer ging es nicht, ihre Partei mit Sack über den Kopf an die Wand zu stellen, oder? Eine öffentliche Aussage eine Straftat zu begehen bzw. begangen zu haben (was ja bereits Fakt ist, dass es gegen das Grundgesetz verstößt)? Dazu, werter Herr Jurk, fällt mir gar nichts mehr ein, bestätigt es doch, was ich in den letzten Jahren von der CDU und auch der SPD gelesen, erfahren und erlebt habe – zu meinen und auch anderen Lasten. Vielen Dank für diese Aussage, die meine Überzeugung etwas dagegen leisten zu müssen weiter stärkt!

Zensursula lernt es nicht

Frau von der Leyen demagogiert wieder. Im Abendblatt wurde ein Interview “abgedruckt“.

Ich fasse das mal kurz zusammen via Zitat

Mir geht es jetzt um den Kampf gegen die ungehinderte Verbreitung von Bildern vergewaltigter Kinder. Der Straftatbestand Kinderpornografie ist klar abgrenzbar. Doch wir werden weiter Diskussionen führen, wie wir Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet im richtigen Maß erhalten. Sonst droht das großartige Internet ein rechtsfreier Chaosraum zu werden, in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen kann. Wo die Würde eines anderen verletzt wird, endet die eigene Freiheit. Welche Schritte für den Schutz dieser Grenzen notwendig sind, ist Teil einer unverzichtbaren Debatte, um die die Gesellschaft nicht herumkommt.

Gut Frau von der Leyen. Fangen wir von vorn an:

  • Der Straftatbestand der Kinderpornographie ist leider NICHT klar abgegrenz – nicht umsonst gibt es massive Bedenken und Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Anscheinsminderjährigkeit (§184c). Darunter fallen auch Zeichnungen oder Literatur. Wenn man sich das Gesetzeswerk §184 mitsamt aller Unterbuchstaben mal ansieht, dann kommt man zum Schluss, dass kaum jemand sagen kann, dass es “klar abgegrenzt” ist.
  • Was ist für Sie “das richtige Maß” der Meinungsfreiheit, Demokratie und der Menschenwürde? Erklären Sie mal bitte das! Ist es das, was Sie darunter verstehen, oder das, was das Grundgesetz darunter versteht? Ich hoffe, Sie haben sicherlich bemerkt, wie stark diese beiden Ansichten divergieren – die Ihre und die des GG. Und das GG ist immer noch Basis aller Dinge – auch wenn Sie und einige Ihrer Kollegen das nicht so gern sehen – es ist aber so und muss auch so sein, glauben Sie mir!
  • Wenn das Internet kein rechtsfreier Chaosraum zu werden scheint, wenn Sie und Andere sich nicht massiv für die Sperren einsetzen, dann ist die “reale” Welt schon längst ein rechtsfreier Chaosraum. Wieso? Da wird massiv gelogen und betrogen, gemobbt und diffamiert, Hetze betrieben, Banken überfallen, Morde und Verkehrssünden begangen … na? Fällt Ihnen was auf, Frau von der Leyen? Besonders im Wahlkampf bleibt dem Bürger an Lügen auch nichts erspart.
  • Wie darf ich das verstehen “Wo die Würde eines anderen verletzt wird, endet “meine” Freiheit? Was meinen Sie damit? Meine Freiheit etwas darüber zu sagen? Mein Recht auf Meinungsäußerung und Informationsbeschaffung? Oder gar mein Recht frei auf der Straße umherzulaufen? Solche Aussagen ihrerseits sind “nette” Floskeln, aber mehr als Sprüche klopfen kommt dabei anscheinend nicht heraus.
  • Sie wollen also die Sperren weiter ausweiten, richtig? Das, was von vorn herein abgelehnt wurde? Schön, dieses auch aus Ihrem Munde zu vernehmen. Das macht die Sache mit der Ausweitung erst recht glaubwürdiger und man wird als Kritiker nicht weiter mit einem “Du spinnst wohl – niemals würden die das machen” gebrandmarkt.

Aber ich finde es toll, dass diese jungen Menschen sich politisch engagieren, sich einmischen und mitmachen. Das ist der Anfang dafür, dass man auf eine jugendlich-forsche Art über den richtigen Weg ringt. Wenn ich die jungen Menschen aber frage, was sie vorschlagen, wenn die Server, die die Kinderpornografie verbreiten, unerreichbar für die Strafverfolgungsbehörden in fernen Ländern stehen, dann wissen sie auch keine Lösung. An diesem Punkt kann ein Staat aber nicht stehen bleiben, sondern die Gesellschaft muss miteinander einen Ausweg finden.

Sie begreifen es nicht, oder? Wie war das noch mit dem Lügen? Diese “jungen” Menschen haben Ihnen mehr als einmal gezeigt, wie man effektiv gegen Kinderpornographie vorgehen kann, indem man die Seiten löscht, die Urheber ausfindig macht und verfolgt. Ein Stopp-Schild warnt die Täter und erschwert die Strafverfolgung. Und an dieser Stelle spricht mitunter die Gesellschaft, welche einen Ausweg vorschlägt, den Sie und Ihre Kollegen nicht einmal ansatzweise in Erwägung gezogen haben. Sie führen Ihre eigene Aussage damit ad absurdum.

Das Verhalten von jemandem, der in einem laufenden Strafverfahren steht, kann ich nicht kommentieren. Aber ich habe erlebt, wie Jörg Tauss als Abgeordneter die SPD am Anfang die Debatte über den Umgang mit der Kinderpornografie dominiert hat. Er wollte jegliche Form von Regulierung im Internet verhindern. Dann wurde das Strafverfahren gegen ihn eröffnet. Inzwischen sind viele in der SPD nachdenklich geworden.

Ähm – Sie wollen keinerlei Kommentar dazu abgeben, aber tun es dennoch? Und dann auch derart hinterhältig subversiv? Wie tief muss ein Mensch sinken, um sich auf solch einem niedrigen Niveau zu bewegen?

Machen wir doch einmal den Umkehrschluss:

Mein Vater hat immer einen Spruch dazu gehabt, der da lautet: “Erst einmal immer an die eigene Nase fassen, dann über andere urteilen und lästern“. Wenn ich anderen ihre Fehler und Missstände aufzeigen will, dann sollte ich erst einmal bei mir selbst diese Fehler suchen, abschalten und erst dann habe ich das Recht, über andere zu urteilen. Ich hoffe, Sie verstehen, was er damit gemeint hat und ziehen daraus eine persönliche Konsequenz?

Ich befürchte, leider nicht … Sie haben jedes Fettnäpfchen bereits gekonnt mitgenommen – keins ausgelassen – setzen jedes Mal erneut einen oben drauf, verbreiten Halb- und Unwahrheiten, Diffamieren und Beleidigen. Anscheinend ist etwas in der Erziehung in Ihrer Kindheit falsch gelaufen, denn es heißt nicht umsonst, was Hänschen nicht lernt, dass lernt Hans nimmermehr.

Ich erwarte Ihrerseits unter Durchbruch der Schallmauer die Fahrt gegen die Mauer. Die Blamage ist Ihnen sicher – versprochen.

Freiheit durch Überwachung

Mir persönlich ist beim Lesen des Artikels auf welt.de fast die Kinnlade heruntergefallen. Frau Zypries äußerte sich zu vielen Dingen – und das auch noch nahezu grundsätzlich mit falschen Fakten, Aussagen, Informationen und Gutglauben. Entweder lebt sie in einer anderen Realität, in einem anderen Universum oder was weiß ich … aber beginnen wir mal hermeneutisch und analytisch ganz von vorn. (Vorsicht! Es wird etwas länger …)

WELT ONLINE: Ihr Unrechtsbewusstsein ist also intakt. Bei einem Teil der Internetgemeinde ist das nicht so: Gesetze, die in der realen Welt selbstverständlich eingehalten werden, verlieren in der digitalen Welt an Bindekraft. Warum ist das so?

Zypries: Schon in meiner Jugend war das Mitschneiden von Musik aus dem Radio üblich, damals auf Tonbändern oder Kassetten. Es gibt also eine gewisse Tradition zu glauben: Man darf das. Ähnlich ist es beim Kopieren von Büchern. Es ist weder der Industrie noch der Politik gänzlich geglückt, die Botschaft zu vermitteln: Man darf das eben nicht. Jedenfalls nicht, wenn man es nicht nur für sich privat kopiert. Dazu kommt die entscheidende Innovation des Internets: Man bewegt sich anonym, es gibt keine soziale Kontrolle. Wer im Laden ein Buch klaut, muss eine höhere Hemmschwelle überwinden als jemand, der illegal etwas herunterlädt.

Sie vergleicht hier an dieser Stelle Äpfel mit Birnen. Das Mitschneiden von Musik aus dem Radio ist meiner Meinung nach legal und hat nichts dergleichen mit dem Download von Musik aus dem Internet zu tun. Der große Teil der Leute, die das Kopieren, tun dies auch für die private Nutzung. Im Umkehrschluss heißt das, dass man das also doch Dinge aus dem Internet herunterladen darf, wenn es privat kopiert genutzt wird? Weiter lesen …

Ausweitung von Zensur

Kaum sind die Gesetzespamphlete fast in trockenen Tüchern, werden die Forderungen wirklich lauter nach Ausweitung eben jener Sperren inklusive einzuführender Gesetzesänderungen auf zum Beispiel “Hasspropaganda”. Nun mag man dazu stehen, wie man will. Ich persönlich halte absolut nichts von Hass-Propaganda und es muss selbstverständlich dagegen vorgegangen werden, denn es ist nun einmal ein Straftatbestand gemäß §130 StGB (wenn ich mich nicht irre) und der gilt in der realen, wie auch in der “virtuellen” Welt. Und wer baut bitte schön in der realen Welt einen Sichtschutz auf? Na? Ich glaube eher, da wird ermittelt, Leute angezeigt und in Gewahrsam genommen nebst höchst amtlichen Richterspruch bei Korrektheit des Vorfalles.

Ich an der Stelle kann nur betonen: Ich hatte es gesagt, dass es so kommen wird! Und ich werde es weiterhin sagen, auch wenn ich mir den Mund fusslig reden sollte … Ich warte auf den Tag, wo wir uns selbst die Teleschirme aufhängen!

Finde den Unterschied

Am 26.06.2009 kam folgende Aussage:

Das Blockieren oder Filtern bestimmter Internet-Inhalte ist für die Europäische Union völlig inakzeptabel.” Diese Worte hat EU-Medienkommissarin Viviane Reding der chinesischen Regierung ins Stammbuch geschrieben. Die von Peking geplante Einführung eines Internet-Filters ziele darauf ab, das Netz zu zensieren und die Meinungsfreiheit einzuschränken, sagte Reding in Brüssel. China hat erklärt, der Filter richte sich gegen Seiten mit pornographischem Inhalt und diene dem Jugendschutz. Ab Juli muss die Software auf allen dort verkauften Computern installiert sein.

Heute kam folgendes Statement:

Der Europarat beobachtet die Umsetzung des deutschen Gesetzes zur Zugangserschwernis für Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten mit großen Interesse. “Wir wollen sehen, ob wir daraus Lehren für andere Nationen ziehen können”, sagte Maud de Boer-Buquicchio, stellvertretende Generalsekretärin des Staatenbundes, heute auf der Konferenz “Schutz vor sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit Fokus auf neue Medien” in Berlin. Ihr erscheine die kürzlich vom Bundestag beschlossene Regelung als eine “starke Antwort” auf die Verbreitung von Bildern sexuellen Kindermissbrauchs im Internet.

Wer findet den Unterschied?