Ärger: Das neue Super-Staats-Abhör-BKA?
In den letzten Tagen sind auf daten-speicherung.de und netzpolitik.org der aktuelle und fast beschlossene Entwurf des neuen BKA-Gesetzes aufgetaucht. Laut Herrn „Dr.“ Schäuble alles verfassungskonform …
Einfach nur erschreckend, was dort drin steht. Und zum Großteil noch verfassungswidrig, da gegen viele Rechtsprechungen seitens des BVerfG verstossen wird – irrt?mlich oder bewusst?
Nach dem Deutschen Reich und der DDR soll nun auch die Bundesrepublik Deutschland wieder eine zentrale Polizeibehörde mit exekutivischen Befugnissen erhalten, die im gesamten Land angewandt werden d?rfen – zunächst nur zur Verh?tung von Gefahren des internationalen Terrorismus.
Das Bundeskriminalamt soll im Einzelnen die folgenden Mittel anwenden d?rfen:
- Persönliche Daten sammeln
- Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
- die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine pr?fen
- Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a.
- der Person Fingerabdr?cke abnehmen,
- der Person Handflächenabdr?cke abnehmen,
- Foto der Person aufnehmen,
- Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
- äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
- Messungen an der Person vornehmen,
- die Stimme der Person aufzeichnen.
- Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
- Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
- langfristige Observation von Personen
- geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
- sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
- Beamte („verdeckte Ermittler“) und Privatpersonen („Vertrauenspersonen“) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten d?rfen; verdeckte Ermittler d?rfen auch falsche Papiere benutzen
- Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
- Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
- heimlich Computer und andere Geräte ?berwachen und Daten auslesen
- Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation ?berwachen
- Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
- Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
- Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
- Handys identifizieren und lokalisieren („IMSI-Catcher“)
- Platzverweise erteilen
- Personen in Gewahrsam nehmen
- Personen durchsuchen
- Sachen in Abwesenheit des Eigent?mers geheim durchsuchen
- Sachen sicherstellen
- Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
- Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch f?r „Zufallsfunde“. Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste f?r deren Zwecke weiter geben.
Kann ich dann noch irgendwann ungestört aus Klo? Wäre es nicht real w?rde ich einfach dar?ber herzhaft lachen, aber so bleibt mir das Ganze im Halse stecken …
Deckt meine Rechtschutzversicherung einen möglichen Gang nach Karlsruhe ab?